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Humanwissenschaftliche Perspektiven: Gott im Knast

29. Dezember 2021

Bedenkt man die prekäre Situation inhaftierter Subjekte, scheint ein verwundbarkeitsorientierter Ansatz in besonderer Weise indiziert. Im Justizvollzug wirkt verschärft: „Das menschliche Subjekt schillert zwischen Selbstverwirklichung und Verletzbarkeit“ (Stinkes 2016, 35). Gerade in einer „totalen Institution“ (Goffman 1973) nimmt „Sicherheit“ die oberste Priorität ein. Sobald die Sicherheit gefährdet erscheint, entsteht Handlungsbedarf, wird total reagiert und sanktioniert. Aber inhaftierte Subjekte sind nicht nur eine Gefahr, sondern sie sind auch selbst verwundet und höchst verwundbar – so wie es das Gedicht des Literaturnobelpreisträger Tomas Tranströmer zum Ausdruck bringt.

Der Junge trinkt Milch
und schläft geborgen
in seiner Zelle,
eine Mutter aus Stein.

Tomas Tranströmer 2005, 29

Georg Wagner konstatiert in seinem Buch „Das absurde System“ (1985, 133f.):  „Von zentraler Bedeutung erscheint […] die Diskrimination des Straftäters, sein befristeter Ausschluss aus der Gesellschaft. Diskrimination ist das immer wiederkehrende Prinzip in Architektur, personellem Aufwand, Lebensstandard, zentralistisch-funktionalem inneren Aufbau, im Sicherheitsdenken und in vielen anderen Bereichen […] Das Gefängnis ist verdinglichte Diskrimination, und wo wir es handhaben, üben wir notwendig Diskrimination aus.“ Wagner macht die prekäre Position der Inhaftierten und die Vulnerabilität des Ortes Gefängnis deutlich. Der Psychoanalytikerin Heidi Möller (1997, 29) zufolge versucht die Gesellschaft, durch das Gefängnis ihr Selbstbild von einer „heilen Welt“ zu retten. Sie braucht die Inhaftierten als marginalisierte, von der Gesellschaft ausgestoßene Personengruppe, um die Unterschiedlichkeit zwischen Normalität und Kriminalität zu sichern (ebd.). Innerhalb der Gesellschaft kommen dem Gefängnis als Institution durchaus unterschiedliche Funktionen zu (Becka 2016, 178). Gesellschaftlich gibt es ein starkes Bedürfnis nach Sicherheit. Das Gefängnis soll eine staatlich-institutionelle Antwort auf diesen Ruf nach Sicherheit sein und Vulnerabilität kompensieren.

Das Gefängnis als Heterotopie

Das Gefängnis ist ein „besonderer Ort“ (Becka 2015, 4 7), eine „totale Institution“ (Goffman 1973), ein „Unort“ (Däumer, Gerok-Reiter & Kreuder 2010, 9ff.), aber auch ein „Andersort“ respektive eine „Heterotopie“ (Foucault 2006). Insgesamt kann man sagen, dass das Gefängnis ein Ort ist, der das Subjekt unter Bedingungen des Gesetzes und der Strafe zu disziplinieren sucht, der einerseits das Subjekt verwundbarer macht, gleichzeitig aber auch selbst als sozialer gesellschaftlicher Ort ein vulnerabler Ort zu sein scheint, denn Sicherheit gilt gemeinhin als vermeintlich oberste Priorität. „Trotz aller Andersheit und Besonderheit ist der Justizvollzug ein Teil der Gesellschaft“ (Becka 2015, 48).

Durch Mauern, Stacheldraht und eigene Regeln ist der Strafvollzug ein Ort, der zunächst durch seine Trennung von der „Normalität“ der gesellschaftlichen Alltagswelt gekennzeichnet ist (Becka 2015, 47). Das Gefängnis verkörpere ein „Außerhalb“ der Gesellschaft (ebd.). Foucault (2006, 34ff.) hat deshalb das Gefängnis als Heterotopie, als Andersort beschrieben. Andersorte sind „Orte, in denen die realen Orte, die man in der Kultur finden kann, zugleich repräsentiert, in Frage gestellt und ins Gegenteil verkehrt werden. Es sind gleichsam Orte, die außerhalb aller Orte liegen, obwohl sie durchaus geortet werden können“ (Foucault 2006, 320). Das Gefängnis ist damit ein Widerlager innerhalb einer Gesellschaft (Becka 2015, 48). Andersorte respektive Heterotopien gibt es in allen Gesellschaften. So kann man nach Foucault bspw. zwischen Abweichungsheterotopien und Krisenheterotopien unterscheiden.

Letztere geben Subjekten in Krisen einen haltgebenden Raum und unterstützen die Subjektkonstitution. Das Gefängnis trägt aber auch die symbolische Funktion einer Abweichungsheterotopie. Damit ist es ein Ort für Menschen, die durch Straffälligkeiten von der Norm abzuweichen scheinen, bedrohlich wirken und vielleicht tatsächlich auch sind (Saberschinsky 2015). Dagegen kann ein Gefängnis auch ein Kompensationsraum sein. Die Abläufe sind fest terminiert, es gibt eine klare Struktur, von der man nicht abweichen kann. Das Gefängnis als Kompensationsraum „thematisiert, was an der Ordnung der Gesellschaft noch fehlt und kompensiert die unvollkommene Realität durch eine neue idealisierte“ (ebd.). In diesen Heterotopien werden im Folgenden zwei Funktionen des Justizvollzugs analysiert: die mütterliche und die väterliche Funktion, um damit aufzuzeigen, wie das Subjekt und die Gesellschaft durch diese zwei Positionen adressiert werden und welche psychologischen Notwendigkeiten dabei für die jeweiligen Entwicklungsprozesse von Bedeutung sind.

Die mütterliche Funktion des Strafvollzugs

Das Gefängnis als Institution kann bei Strafgefangenen verschiedene Arten eines mütterlichen Übertrags evozieren und als sozialer, mütterlicher Uterus fungieren. Das Gefängnis versorgt die Gefangenen mit Kleidung, Wohnung und Nahrung. Diese Versorgung erfolgt in demokratischen Gefängnissen in der Regel unbedingt, d.h. sie wird nicht an ein spezifisches Verhalten geknüpft. Es erfolgt also eine orale Bedürfnisbefriedigung. Inhaftierte mit oralen Fixierungen wie bspw. Alkoholiker und Drogenabhängige finden sich häufig im Gefängnis gut zurecht, da ihre orale Bedürfnisstruktur hier befriedigt wird: „Wie ein kleines Kind können sie sich zumindest grundlegend versorgen lassen und müssen selbst nicht aktiv handeln. Sie streben unbewußt die Rückkehr in den mütterlichen Schoß der Institution an“ (Möller 1996, 93).

Dieser unbewusste Wunsch nach einer Rückkehr zu mütterlicher Versorgung zeigt sich auch darin, dass in den kalten Monaten ein Anstieg der Inhaftierungszahlen zu verzeichnen sei (ebd.). Dieser Wunsch kann sich auch in besonders riskantem straffälligem Verhalten zeigen, welches leichter zur Verhaftung führt (ebd. 93f). Das Gefängnis kann als Institution Bedürfnisse befriedigen, die gemeinhin einer mütterlichen Funktion zugeschrieben werden. Entwicklungsgeschichtlich werden zumeist die Grundbedürfnisse des kleinen Kindes durch die Care-Arbeit der Mutter gestillt – und dieses idealiter nicht-bedingt. Auch die Versorgung der Grundbedürfnisse der Gefangenen erfolgt oftmals, wenngleich häufig auf niedrigerem Niveau, unbedingt, da die Gefangenen für Nahrung, Kleidung und Wohnung nicht selbst aktiv werden müssen (Pecher 2006, 23). Dies verdeutlicht einerseits nicht nur die besondere Vulnerabilität der Inhaftierten, sondern verweist anderseits auch darauf, welche Chancen die Institution Justizvollzug haben könnte, wenn es um „Reparenting“ (Alexander & French 1946) und psychologische Entwicklungsprozesse der adressierten Subjekte geht.

Mit Blick auf den Jugendstrafvollzug wird dies noch augenscheinlicher. Die mütterliche und väterliche Funktion des Gefängnisses vermag es, Verletzungen in der frühen Kindheit zu begegnen, notwendige Entwicklungen anzustoßen, den Ungehaltenen Halt zu geben und adäquatere Bindungserfahrungen zu ermöglichen. Sie vermag es jedoch nicht immer, aber sie kann und könnte es, wenn sich der Kontrollcharakter und die allzu auf Sicherheit bedachte Ausrichtung des (Jugend-)Strafvollzugs dahingehend verändert, dass zumindest die andere Seite, eine Kultur der Unsicherheit, der Diskretion, des Nicht-Wissens und des „Nicht-Verstehens“ (Zimmermann 2018) und damit auch der subversive Charakter des Subjekts stärker, produktiver in den Vordergrund treten dürfte. Dann ginge es im Justizvollzug um ein ständiges Oszillieren zwischen Sicherheit und Unsicherheit, zwischen Erziehen und Gewähren, zwischen Haltgeben und Freilassen. In diesen liminalen Zwischenräumen können neue Beziehungs- und Bindungserfahrungen ermöglicht und notwendige Entwicklungsprozesse vollzogen werden.

Die väterliche Funktion des Strafvollzugs

Justizvollzugsanstalten haben unterschiedliche gesellschaftliche Funktionen, sie werden dabei aber dem Ziel der Prävention nicht gerecht (Möller 1997, 28). Ein Grund könnte darin liegen, dass die symbolische Funktion des Vaters, die ein Gefängnissystem inklusive seiner Bediensteten verkörpert, gesellschaftlich abgewehrt und verdrängt wird. Das Gefängnis kann in mehrfacher Hinsicht eine väterliche Funktion übernehmen und damit einen Vaterersatz darstellen. Erstens kann delinquentes Verhalten durch unbewusste neurotische Strafmotive des Täters erklärt werden – Delinquenz ist in solchen Fällen primär eine neurotisch bedingte Delinquenz, und das Gefängnis übernimmt die Rolle eines strafenden Vaters (Langnickel & Link 2019; Langnickel & Link 2018; Pecher 2006, 23; Möller 1996, 94).

Zweitens gibt es etliche männliche Straftäter, bei denen keine Triangulierung stattgefunden hat, die Ablösung von der Mutter erschwert ist und welche auf der Suche nach strukturgebenden Vaterfiguren sind. Für sie ist der Ort des Gefängnisses ein Substitut für den fehlenden Vater. Sie sind auf der Suche nach Stabilität, Ordnung und Berechenbarkeit (Pecher 2006, 23). Bei vielen Gefangenen war entweder der reale Vater nicht vorhanden bzw. falls er präsent war, hat er keine väterliche Funktion ausgeübt (ebd.), weshalb es eine symbiotische Beziehung zur Mutter gab. Die Loslösung von der Mutter ist dann stark erschwert und angstbesetzt, weil es für das Kind keine Möglichkeit zur Identifizierung mit einer männlichen Bezugsperson, die Sicherheit böte, vorhanden ist. Kennzeichnend für diesen Typus von Delinquenten ist, dass er ein äußerst ambivalentes Verhältnis zur Mutter im Speziellen und Frauen im Allgemeinen hat, welcher er in seiner psychischen Realität einerseits als umsorgend, andererseits aber auch als bedrohlich empfindet. Männer mit einem solchen ausgeprägt ambivalenten Verhältnis zu Frauen fühlen sich von männerbündischen Gruppen stark angesprochen und präferieren einen „Sicherheitsabstand“ zu Frauen wie es z.B. das Militär, Burschenschaften, Priesterseminare, Gangs und eben auch das Gefängnis als Männerinstitution vermeintlich bietet.

Um aus der Dyade mit der Mutter herauszukommen, bedarf es eines Dritten. Die Aggression der Mutter gegenüber, welche notwendig ist, um die eigene Autonomieentwicklung voranzutreiben, muss umgeleitet werden. Da die Mutter in der Regel aber auch diejenige ist, die einen unbedingt akzeptiert und die Bedürfnisse stillt, also ein Liebesobjekt ist, wird die Aggression nicht zugelassen – es fehlt ein Objekt, auf das die Aggression umgeleitet werden kann, in der Regel eben der Vater. Dadurch, dass das Kind keine Streitkultur erworben und nicht gelernt hat, mit Aggressionen umzugehen, sucht dieser Typus ständig nach Grenzen und Auseinandersetzungen. Diese Konflikte sind allerdings nur Stellvertreterkonflikte, die Objekte der Aggression wie männliche Lehrpersonen, Polizisten oder andere staatliche Bedienstete sind nur Surrogate und Projektionsflächen der fehlenden Vaterfigur.

Anstelle der Auseinandersetzung mit den eigenen inneren Konflikten erfolgt der gesuchte Konflikt mit der Umwelt. Alexander und Staub gehen so weit, die Kriminalität zur conditio humana zu zählen: „Der Mensch kommt als kriminelles, das heißt sozial nicht angepaßtes Wesen auf die Welt und behält in den ersten Lebensjahren seine Kriminalität in fast vollem Umfang“ (Alexander & Staub 1929/1974, 254). Durch den Einfluss der Erziehung kann es gelingen, problematische Triebwünsche zu verdrängen bzw. bestenfalls zu sublimieren. Das Suchen nach Ordnung, Stabilität, Berechenbarkeit repräsentiert die Suche nach der väterlichen Funktion: „Bei abwesendem Vater kann das Gefängnis direkt die beschriebene Funktion der Einbeziehung eines Dritten haben, um gegen die Mutter gerichtete Aggressionen umzuleiten“ (Pecher 1989, 81). Damit ist die Erziehungsfunktion des Jugendstrafvollzugs und seine „strafende“ im Sinne von Grenzen setzende und Grenzen ziehende Haltung pädagogisch und ethisch legitimiert. Jugendliche, die ohne Vaterfiguren leben, denen der Dritte als Korrektiv gegenüber der Mutter fehlte und die deshalb keine ödipale Entwicklung vollziehen konnten, brauchen die Erfahrung väterlicher Funktionen, um auf ihre inneren Notwendigkeiten und Vulnerabilitäten nicht mit grenzenloser Destruktivität und Allmachtsphantasien reagieren zu müssen. Eine Struktur, Grenzen und Regeln können die inneren Konflikte befrieden helfen und Klarheit schaffen in Bezug auf die eigene Person und auf die Gemeinschaft, in der man lebt. Zu erleben, dass das väterliche „Nein“ nicht Beziehungsabbruch bedeutet, sondern dass der Vater trotz des „Neins“, trotz des Aufzeigens einer Grenzlinie einen schätzt und liebt, ist eine Erfahrung, die vielen Inhaftierte in ihrer Kindheit fremd war.

Implikationen für die psychoanalytische Seelsorge

Wie gezeigt wurde, ist die Institution Gefängnis weder nur alleiniger Vater- noch nur alleiniger Mutterersatz. Einerseits nämlich versorgt und kümmert sich die Institution Gefängnis mütterlich um den Gefangenen, andererseits zeigt sie auch väterlich Grenzen auf und konfrontiert mit Gesetzen. Eine Identifikation in der psychoanalytisch-seelsorgerischen Arbeit seitens des Seelsorgers/der Seelsorgerin mit nur einem Moment dieser Institution gilt es zu vermeiden. Es gilt, in der professionellen Arbeit mit den Gefangenen sowohl Vater als auch Mutter zugleich sein zu können. Auf der imaginären Ebene werden von den Delinquenten in der Institution Gefängnis unbewusste Konflikte wiederholt und ausagiert. Auf einer sprachlichen resp. symbolischen Ebene kann die psychoanalytisch inspirierte Seelsorge die Möglichkeit bieten, diese Konflikte zur Sprache zu bringen und zu analysieren, wodurch Einsichten möglich werden, die zu Veränderungen führen können. Ein Delinquenter ist nicht ein „gestörtes, pathologisches Objekt“ (Köhler 2004, 112), sondern es konstituiert sich wie das nichtdelinquente Subjekt erst durch das dynamische und konflikthafte Zusammenspiel all seiner drei psychischen Instanzen.

Was folgt aus der Annahme von unbewussten Motiven der Delinquenz für einen seelsorgerischen Umgang mit Täterschaft, Schuld und der Übernahme von Verantwortung? Im Gegensatz zu kognitiven Trainingsprogrammen zur Umstrukturierung der Psyche oder autoritär-konfrontativen Ansätzen für Delinquente und andererseits therapeutischen Ansätzen, in denen sich Therapeuten und Therapeutinnen mit Delinquenten gegen die Institution Gefängnis verbünden, ist es für die psychoanalytische Seelsorge eine notwendige Aufgabe, einen Raum im Gefängnis für ein Sprechen zu ermöglichen, das den Zusammenhang und eben auch den Konflikt von den gesellschaftlichen Normen und Regeln einerseits sowie dem eigenem unbewussten Triebwünschen andererseits zur Sprache kommen lässt. Auf dieses Weise können die subjektiven Schuldgefühle des Delinquenten mit dem „objektiven“ Gerichtsurteil in ein neues Verhältnis gesetzt werden. Solch ein In-die-Sprache-bringen vermindert nicht nur das Ausagieren von Konflikten, sondern ermöglicht auch die Übernahme von Verantwortung und die Anerkennung der eigenen Schuld (Schwaiger 2009; 2012).

Innerhalb des Justizvollzugs sind seitens der adressierten Subjekte (der Gefangenen wie der Mitarbeitenden), seitens der Institution und seitens der Gesellschaft mit besonderen Vulnerabilitäten konfrontiert. Der Justizvollzug ist somit ein Kristallisationspunkt von Verwundbarkeit. Das hier zu Grunde gelegte Menschenbild ist das eines primär verwundeten Menschen (Langnickel, im vorliegenden Band). Menschenbild und Gottesbild stehen in einem Zusammenhang. Dem verwundeten und verwundbaren Menschen kann authentisch nur ein verwundeter, ein verwundbarer Gott auf Augenhöhe begegnen. Der christliche Gott wird in Jesus menschlich verwundbar, die Wundmahle und die Hinrichtung am Kreuz verweisen darauf. Für Christinnen und Christen gilt: Durchbohrte Hände halten mich. Für die pastorale Arbeit im Justizvollzug besitzt Folgendes Geltung: Der Gott der Gefängnisseelsorge ist der verwundete Gott: „Mein Gott ist der verwundete Gott“ (Halik 2013, 15). Wir müssen zuerst unsere Schuld, unsere Wunden, unsere Verwundbarkeit anerkennen, wenn wir mit anderen Schuldigen und vulnerablen Menschen arbeiten: „Anerkennt die Verletzbarkeit des Menschen“ (Kohl 2017, 420).

Innerhalb des Justizvollzugs kommt GefängnisseelsorgerInnen eine „Sonderstellung“ zu, „die von den Inhaftierten sehr deutlich als solche wahrgenommen wird. Außerdem haben sie innerhalb des Gefängnisses zwar sehr wohl eine Bedeutung für Inhaftierte und Bedienstete, aber sie haben keine Funktion für den Ablauf in der Institution. Die Schweigepflicht ist ein deutlicher, aber nicht der einzige Ausdruck davon“ (Becka 2016, 164). Die GefängnisseelsorgerInnen sollten bedenken, dass es im Gefängnis in der Regel eine institutionelle Abwehr von Verwundbarkeit gibt. Prof. Hildegund Keul fasst diese Abwehr, welche sich nicht nur im Gefängnis, sondern in vielen sozialen Systemen ereignen kann, wie folgt zusammen:

„Die unerhörte Macht der Verwundbarkeit ist überall am Werk, wo sich Verwundungen ereignen oder wo Menschen sie befürchten – bis in familiäre Konflikte hinein, wo Menschen ihre Vulnerabilität allzu gut kennen und genau darauf zielen. Der Ruf nach Ausgrenzung und Missachtung, Gewalt und Krieg ist vielerorts eine Reaktion auf Verwundbarkeit“ (Keul 2017, 593f.). Damit ist mit Keul auch die Situation von Inhaftierten zusammengefasst. Hinzu kommt, dass die Institution des Strafvollzugs ´Im Namen des Volkes´ ebenfalls mit Gewalt und vulneranten Strategien interveniert. Inhaftierte sind vulnerabel, als Person in ihrem Geworden-Sein und dabei nur noch gefährdeter durch die auf Sicherheit und Kontrolle abzielende Institution Gefängnis, auch wenn gewisse Sicherheitsmaßnahmen hier durchaus Sinn und Berechtigung haben. Keul entwickelt aus der Andersmacht der geteilten menschlichen Verwundbarkeit Fragen auch an die Religionen, die in einem optimistischeren Licht eine Antwort vermuten lassen. Daher ist die Frage auszuweiten und zu verstärken: Wie kann aus einer Wunde etwas Neues entstehen, das nicht weiteres Leben zerstört, sondern neues Leben schützt, fördert und hervorbringt? […] Was tragen sie dazu bei, dass die Gesellschaft Alternativen finden zu Abschottung, Militarisierung und Krieg? Welche Ressourcen stellen sie zur Verfügung, um drohende Gewaltspiralen zu durchbrechen? Inwiefern kann ihr Glaube die unerhörte Macht der Verwundbarkeit in neue Bahnen lenken?“ (ebd. 594).

Auf diese brennenden Fragen sind anerkennende psychosozial Tätige bereits eine Antwort. Der Beitrag der Theologie im Vulnerabilitätsdiskurs „ist die Verbindung von Verwundbarkeit und Berührbarkeit, weil diese Verbindung entscheidend ist für Humanität und Frieden, Liebe und Verständigung“ (ebd.). Dies setzt voraus, dass die im Strafvollzug Tätigen berührbar bleiben für Freud und Leid, offen für Kontakt und Kommunikation, mögen die Inhaftierten auch noch so fremd oder bedrohlich erscheinen (ebd.). Dann riskiert man seine Verwundbarkeit, „dann ist man zugleich verwundbar“ (ebd.). Eine gewisse Risikobereitschaft gehört zu diesen Berufen. Im christlichen Glauben ist Risikobereitschaft, die „kultivierte Unsicherheit“ (Staemmler 1994; zur kultivierten Unsicherheit in eskalierenden Interaktionsdynamiken: Link 2018), bereits angelegt, wie die Berufungsgeschichten der Jünger Jesu zeigen (bspw. Markus 1, 16ff.).

Der biblischen Figur des Petrus kommt, so die Erzählung, Jesus im Sturm auf dem Wasser entgegen. Daraufhin riskiert Petrus, aus dem Boot auszusteigen. Ihm wird angst und bang, als er unterzugehen droht – genau in diesem Moment streckt ihm Jesus die Hand entgegen, die ihn hält (Matthäus 14. 22ff.). Brücken bauen und Türen öffnen können in einer totalen Institution wie dem Gefängnis mit seinen Kontroll- und Regelungsbedürfnissen befreiende Wirkung entfalten, wo eine solche Haltung gelingt. Sie gelingt gewiss nicht immer, nicht kontinuierlich und dauerhaft Scheitern und Ohnmachtserleben sollten in Kontaktangeboten gegenüber hoch vulnerablen Inhaftierten einkalkuliert werden. Relevant ist, nicht müde zu werden, immer wieder neue Beziehungsangebote zu machen, damit sich die Inhaftierten wirklich „bewähren“ können (Hentig 2006). In der christlichen Theologie ist man, gelingt einem diese anerkennende Zuwendung, bei der Liebe angekommen, denn Liebe bedeutet immer, sich verletzlich zu machen. Für GefängnisseelsorgerInnen bedeutet dies „Hingabe wagen – barmherzig handeln“ (Keul 2016, 413).

Die Reaktionen der Gefängnisseelsorge auf den Handlungsdruck und – zwang seitens der Institution Justizvollzug sind dennoch ambivalent (Roth 2016, 184f.). GefängnisseelsorgerInnen unterliegen einem Handlungszwang und müssen sich zur Institution in ihrer hierarchischen und strukturellen Verfasstheit verhalten (ebd.). Auch wenn der Rahmen seelsorglichen Arbeitens im Gefängnis als relativ geschützt und intim beschrieben wird, unterliegt er einem gewissen Sich-verhalten-müssen. Der Kontakt zwischen Inhaftiertem und SeelsorgerIn steht immer auch in einem öffentlichen, ja geradezu politischen Kontext“ (Roth 2016, 184). Die Sonderstellung der Gefängnisseelsorge in einem Strafvollzug berge bereits ein kritisches Element in sich, das auf unterschiedliche Weise eingebracht und fruchtbar gemacht werden könne (ebd. 185). Die Einzelseelsorge von Inhaftierten gehöre nur zu einer wesentlichen Anerkennungspraxis der GefängnisseelsorgerInnen (ebd.).

Die andere Aufgabe besteht in der „Einflussnahme auf Strukturen, die aus theologisch-seelsorglicher Sicht in Solidarität mit den Ratsuchenden immer wieder kritisch hinterfragt werden müssen“ (ebd.) „Individuum und Gesellschaft“ (ebd.) ist das Leitprinzip der Gefängnisseelsorge. Innerhalb des Justizvollzugs wird „der Blick auf das Individuum von äußeren Strukturen verdeckt […] [und] ständig muss gegen kommunikationshindernde Strukturen angekämpft werden“ (ebd.). GefängnisseelsorgerInnen sind bemüht, die im Vollzug zum Teil vorherrschende „Defizitperspektive“ auf den Inhaftierten nicht anzunehmen: „Der Gefangene ist für sie zwar ein Mensch, der durch die begangene Schuld in gewisser Weise gescheitert ist, jedoch ist er gleichzeitig immer auch mehr als die Summe seiner Taten. Er ist und bleibt Kind Gottes, er bleibt angenommen durch Gottes Gnade – genauso wie sein Gegenüber, die Seelsorger, auch“ (Roth 2016, 185f.). Die Studie von Roth kommt weiter zu dem Ergebnis, dass das Ermöglichen von Freiräumen und das Gefühl des sich Befreit-Fühlens zu einer Wirkung der Gefängnisseelsorge gezählt werden kann (Roth 2016 215f.).

Freiheit stellt eines der wesentlichsten Bedürfnisse menschlichen Lebens dar. Widersprüche, insbesondere hinsichtlich der Zielsetzungen Resozialisierung und Sicherung innerhalb der Institution Gefängnis, können zugunsten der Freiheit aufgelöst werden, wenn „dem Individuum trotzdem in der totalen Atmosphäre Raum gegeben wird“ (Bammanns, 2010, 56). Wenn man Resozialisierung als Vollzugsziel umsetzen möchte, dann ist das Erschaffen solcher Freiräume, wie die Gefängnisseelsorge sie realisieren kann, von besonderer Relevanz für alle im Justizvollzug agierenden Subjekte: Diese Gruppe, wo sich auch Externe und Jugendliche treffen können, nennen wir Frei-Raum, das ist was wir als gottesdienstähnliche Veranstaltung definieren. Und darin passiert eben eine Menge. Da kann uns keiner rein sprechen – Und sag ich so: der Raum gehört euch jetzt, meine Präsenz genauso und diese Zeit haben wir zur Verfügung“ (ebd.). Die Studie Roths (2016, 218) kommt zum Ergebnis, dass Gefängnisseelsorge Freiräume zur Selbsterfahrung und Identitätsentwicklung zu eröffnen vermag. Ein befreiungstheologische Ansatz kann demnach in zweifacher Weise wirken:

Er richtet sich um der Entrechteten und Marginalisierten willen gegen menschenfeindliche gesellschaftliche Strukturen, deckt diese auf und benennt sie (Roth 2016, 219).

Er ermutigt die Subjekte der Seelsorge zur Selbsterfahrung und Emanzipation. […] Er ermutigt sie zur Befreiung des eigenen in sich verstrickten Selbst (ebd.).

Ausblick: Befähigungs- und Befreiungspastoral

Das Ziel befreiungstheologischer respektive befähigungstheologischer Gefängnispastoral ist „die Befähigung des Individuums zu selbstverantwortlichem Handeln“ (ebd.). Gerade weil das Gefängnis in vieler Hinsicht ein Ort der Unfreiheit ist, erscheint diese Aufgabe besonders indiziert (Roth 2016, 221). Auch wenn es kein Seelsorger und keine Seelsorgerin weder leisten kann noch muss, z.B. Straftäter vollkommen ,“richtig“ anzuerkennen (Prengel 2013, 115), und kalkuliert man den Wagnischarakter von Erziehung (Bollnow 1959) und damit die Möglichkeit des zeitweisen Scheiterns mit ein, kann mit Kristeva und Gardou (2008, 47) für die Seelsorge im Angesicht psychosozial massiv beeinträchtigter Subjekte im Gefängnis folgende Herausforderung formuliert werden: „der Einzigartigkeit gerecht zu werden, sogar in ihren mitunter extremen Ausdrucksformen; jedem zu gewähren, seine ureigenste Biographie dem Gemeinwohl beizusteuern; […]  zuzugestehen, dass die Vulnerabilität sich […] im Innersten eines jeden Daseins und einer jeden Existenz befindet.“

Für Schäper (2015, 85f.) kann „sich eine Haltung der Selbstkritik“ und damit der Unsicherheit darin bewähren, dass erstens Handlungsspielräume für Eigensinn geschaffen und zweitens schwach vertretene Interessen stark gemacht werden. Somit gilt es, in Justizvollzugsanstalten Wahl und Entscheidungsfreiheiten zu stärken. Mit Walkenhorst (2017, 7f.) sei daran appelliert, dass wir Menschen „Freiräume lassen [sollten] bevor wir sie präventiv und möglichst nach unseren unausgesprochen bildungsbürgerlichen Vorstellungen belagern und bearbeiten. Sind wir manchmal vielleicht übergriffig? Vielleicht haben sie ja viel mehr Ressourcen und Potentiale als wir denken, auch ohne manualisierte Programme in einer schwierigen Freiheit (Fest 1993) einigermaßen über die Runden zu kommen, vielleicht einfach aufgrund guter Beziehungsangebote, zugewandter Menschen und von Zufällen.“

Freiheit und Eigensinn stellen zentrale Elemente pädagogischer Beziehung dar. Beziehung als Machtverhältnis impliziert, dass Macht im Sinne von Anerkennung auch jemanden zu etwas befähigen kann, weshalb Theologie und Seelsorge mit Walkenhorst (2017) als „Befähigungstheologie“ und als „Befähigungsseelsorge“ gelesen werden kann. Psychische Beeinträchtigungen und Verwundbarkeiten von Inhaftierten lassen sich zumeist weniger über die „Schwere der Einzelerfahrung“ als vielmehr über die Lebensgeschichten nachvollziehen (Zimmermann 2015, 15). Zentral ist deshalb die Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen der Verletzlichkeit, der Ohnmacht und Macht in der Biographie der Professionellen.

Diese Selbstsorge (Foucault 2007) stellt vielleicht sogar die primärste Form der Prävention von Auffälligkeiten jeglicher Couleur dar. Für eine Anerkennung seiner selbst und eine Anerkennung der Klientel kann die von Winnicott (2006) geschätzte Fähigkeit zur Fürsorge genutzt werden, „das heißt meine Fähigkeit, mich durch ihn eingebunden zu fühlen und zugleich eine Verantwortung ihm gegenüber zu empfinden“ (Kristeva & Gardou 2008, 43). Insofern sollte Gefängnispastoral wie auch Psychoanalyse und Heilpädagogik fürsorglich und empathisch der Erfahrung von Beziehungslosigkeit entgegenwirken (Kristeva & Gardou 2008, 40f.). Mit Kristeva und Gardou gilt es, sich selbst und den anderen als prozesshaft, unbestimmt und immer-offen zu denken. Voraussetzung ist, dass ich in einer Beziehung von einem anderen gesehen werde: „ich bin anerkannt, also existiere ich“ (ebd. 40).

Die Verletzlichkeit der psychosozial beeinträchtigten Klientel, der pädagogischen Fachkräfte und der Institution gilt es als geteilte anthropologische Voraussetzung zurückerobern. „Das Subjekt kann nicht außerhalb der Beziehung zu seinen Mitmenschen existieren“ (ebd. 42). In einer professionellen Beziehung anerkannt sein heißt, „angeblickt und angenommen sein als jemand, der einen wahren Wert hat. Sie [die Anerkennung] eröffnet einen Ausweg aus dem Leid derer, die mit der Radikalität des Mangels und mit dem Scheitern ihrer Selbstverwirklichung konfrontiert sind“ (ebd.). Dabei ist die Würde „immer an Beziehungen gebunden, relational: Niemals wird sie in der Einsamkeit errungen, sondern im Zusammenleben. Indem ich mit dem Anderen eine enge Beziehung eingehe, erkenne ich ihn als meinesgleichen an“ (ebd. 43).

Maßgebliches Kennzeichen theologischer Beziehungsarbeit im Angesicht eskalierender Macht- und Interaktionsdynamiken psychosozial beeinträchtigter Subjekte im Justizvollzug sollte die Anerkennung von Verwundbarkeit und kultivierte Unsicherheit darstellen, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Subjektlogik hoch belasteter Inhaftierter. Dieser Spur folgend ist die Arbeit im Strafvollzug herausgefordert, aus Liebe zu den Menschen für das verletzliche Leben einzustehen, und zwar gerade dort, wo es bedroht ist. So ist Gott im Gefängnis zu finden. Seelsorge und andere psychosoziale Professionen im Strafvollzug haben nach Hartmut von Hentigs die Aufgabe, den „Menschen zu stärken“ (Hentig 1986). In seinem Vortrag „Mein kleines Zimmer ist ein Riesenreich“ zur Zukunft von Bildung im Strafvollzug stellt Thomas Müller mit Bezug auf Hentigs (2006) über Lehrkräfte im Justizvollzug fest, dass gerade Bewährung dem Strafvollzug bekannt sein müsste: „Bewährung! Bewährung statt Belehrung und die damit verbundene Erfahrung als Individuum in einer Gemeinschaft getragen zu sein“ (Müller, 2018, 287).

Auf der Suche nach Gott im Gefängnis schließt dieser Beitrag mit einer inhaftierten Person, die Gott hinter Gittern als besonders befreiend erfahren hat: „Mein, unser Gott ist ein Befreier. Das ist mir so das wichtigste biblische Programm jetzt gewesen fürs Gefängnis. Der ist ein Befreier. Wir sind […] das Leben ist dafür da, dass es befreit oder dass es frei gemacht wird, dass es auf geht, dass es nach draußen geht. In allen möglichen Erfahrungen.“ (Roth 2016, 218f.)

Pierre-Carl Link | Aus: Hildegund Keul, Thomas Müller (Hg.), Verwundbar, 2020

 

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