Satzung des Vereins

 

§ 1 Name, Rechtsstellung, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V.“.

(2) Der Verein versteht seine Tätigkeit als Wesens- und Lebensäußerung der katholischen Kirche. Nach staatlichem Recht soll der Verein ein rechtsfähiger Verein bürgerlichen Rechts sein. Als solcher soll er in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen werden. Nach kirchlichem Recht soll der Verein ein privater kanonischer Verein sein. Als solchem wurde dem Verein mit Dekret vom 22. August 2017 kirchliche Rechtspersönlichkeit verliehen.

(3) Der Sitz des Vereins ist Bonn.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(5) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Bonn eingetragen werden und führt sodann den Zusatz e.V.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der Katholischen Gefängnisseelsorge (im Rahmen kirchlicher Zwecke und der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

(1) Katholische Seelsorge in Justizvollzugsanstalten, in Einrichtungen der Sicherungsverwahrung, des Abschiebegewahrsams und des Jugendarrestes in Deutschland durch insbesondere, persönliche geistliche Begleitung der Strafgefangenen, der Sicherungsverwahrten und der Abschiebehäftlinge, seelsorgliche Gruppenangebote und Gottesdienste,

(2) Aus-, Fort-, und Weiterbildung der mit der Seelsorge Beauftragten,

(3) Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit,

(4) Erfahrungsaustausch mit allen im Vollzug Tätigen (Vereinigungen, Berufsgruppen, etc.) und Förderung der Zusammenarbeit der MitgliederInnen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die MitgliederInnen erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins als Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Download


Auf der Mitgliederversammlung wurden Ergänzungen und Änderungen der Satzung des Vereins der Katholischen Gefängnisseesorge in Deutschland e.V. beschlossen. Diese Satzungsänderung erfolgte am 13. Oktober 2022 in Herzogenrath. Die aktuelle Fassung ist protokolliert und ins Vereinsregister eingetragen sowie notariell beglaubigt worden. 

 


13. Juli 2019
Glaube spielte in preußischer Gefängnisreform eine Rolle
An der Außenwand der Kirche, dem Inneren des Gefängnisses zugewandt, hing ein großes Kreuz. Vorher war dort auf der Wand nichts. Dieses Kreuz hatte bis zu einem großen Sturm auf dem vorderen Dach des alten Gefängnisses „Ulmer Höh“ über der Altarseite der Kirche gestanden,. Dies mehr […]
3. Oktober 2019
Exportweltmeister und damit Import von Priestern?
Deutschland Exportweltmeister. Made in Germany – ab geht’s in die weite Welt. Müll bis nach Malaysia. Und immer mehr Waren werden importiert. Und Menschen. Was wäre die Bundesliga ohne ihre ausländischen Spieler? Ohne die Krankenschwestern aus dem Ausland müsste manches Krankenhaus schließen. Und was wäre die […]
11. Dezember 2019
Lebensformen anerkennen: Offener Brief
Die UnterzeichnerInnen des Pastoralkurses 1985/88 von Gemeinde- und PastoralreferentInnen, wandten sich im März 2019 mit einem offenen Brief an den Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki. Sie arbeiten teilweise seit mehr als dreißig Jahren in der Kategorial- und Gemeindepastoral mit. Sie kritisieren, dass die Kirche von […]
6. Juni 2022
Keine Kräfte (mehr) im Rennen gegen die Wand
Pfingsten gilt als Geburtstag der Kirche. Über Jahrhunderte hin weg ringen Menschen um die Wahrheit, die das Evangelium ausmacht. Die Wahrheit ist keine Ideologie, kein schwarz-weiß. Das gegenseitige Ringen ist eine Kraft, die, wenn fair gestritten wird, positiv und weiterführend sein kann. Die Ausnahme: Viele Menschen […]
27. Februar 2020
Ein Jahr lang musste die Knast-Glocke schweigen
Nach der Erweiterung und Sanierung der Justizvollzugsanstalt Herford in Nordrhein-Westfalen Anfang 2000 wurde die Kirchenglocke wieder installiert. Zuvor hatte sie ein Bediensteter mit nach Hause genommen, weil sie anscheinend nicht mehr gebraucht wurde. Seither wird die Glocke manuell vor dem Gottesdienst mit einem Seil aus dem […]
30. September 2022
„Ich will Dir die Schlüssel des Himmelreichs geben“ (Mt 16,19)
Die Schlüssel verleihen Bediensteten in einer Justizvollzugsanstalt Macht über die Inhaftierten, ob sie es nun wollten oder nicht. Besonders deutlich wird dies, wenn Gefangene in ihre Hafträume zurückgebracht werden müssen. Die Übertragung der Schlüsselgewalt bedeutet Herrschaft und Macht. Zugleich erinnern die Schlüssel an das neutestamentliche „Ich […]