Sie haben Interesse an einer Tätigkeit als GefängnisseelsorgerIn? Dann schauen Sie sich die aktuellen Stellenausschreibungen an oder wenden sich direkt an Ihr Bistum oder an Ihre Landeskirche. Sie können als Priester, Diakon, Pastoral- oder GemeindereferentIn bzw. als PastorIn in der Gefängnisseelsorge tätig sein. In der Regel tun Sie das im Auftrag des betreffenden Bistums oder der betreffenden Landeskirche, die mit dem jeweiligen Bundesland einen Gestellungsvertrag schließt.

 

Die Tätigkeit der einzelnen Berufsgruppen unterscheidet sich kaum – allenfalls im gottesdienstlich-sakramentalen Handeln. Die Seelsorge im Gefängnis stellt für die dort pastoral Tätigen eine besondere Herausforderung dar. Deshalb ist theologische Kompetenz und eine angemessene Zusatzausbildung notwendig. Diese Aus- und Fortbildung wird durch die Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz für alle in den Diözesen mit der Gefängnisseelsorge Beauftragten angeboten.

Manche Bistümer schreiben offene Stellen bundesweit aus, andere wiederum in den eigenen Reihen des pastoralen Personals. Voraussetzung für eine Anstellung als GefängnisseelsorgerIn ist ein abgeschlossenes Studium der Katholischen Theologie oder Religionspädagogik und eine abgeschlossene kirchliche Berufseinführung oder ähnlicher Qualifikationen (Master Studiengang oder Diplom Theologe/Theologin). Wichtig ist eine psychische Stabilität, Kommunikationsstärke und ökumenische sowie interreligiöse Teamfähigkeit.

Aktuelle Ausschreibungen: GefängnisseelsorgerIn (m/w/d)

 

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