Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


23. Januar 2019
Schuld und Sühne – Aufarbeitung im Knast
Der eine dealt mit Drogen, der zweite ist ein Betrüger und der dritte hat ein Geschäft ausgeraubt. Wer in Deutschland ein Verbrechen begeht, wird bestraft, sagt die Jurisdiktion. Gott vergibt uns unsere Schuld, sagt die Kirche. Im Mittelpunkt dieser Sendereihe des WDR „Lebenszeichen“ steht das Subjekt […]
19. September 2019
Gefahr und Hilfe von Drohnen im Strafvollzug
Drohnen als Überwachungsgerät können im Justizvollzug gute Dienste leisten. In den Händen von illegalen Machenschaften werden sie im Justizvollzug zu einer erheblichen Gefährdung. Welche Gefahren können von diesen unbemannten und ferngelenkten Fliegern ausgehen? Drohnen gehören zur Kategorie der unbemannten Luftfahrtsysteme. Die Vorschriften, an die sich ein […]
23. Juli 2019
Fixierungen im Justiz- und Maßregelvollzug
Seit dem 17. Juli 2019 ist das Landesgesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Fixierungen im Justiz- und Maßregelvollzug und bei öffentlich-rechtlichen Unterbringungen in psychiatrischen Einrichtungen Nordrhein-Westfalens in Kraft. Im Zentrum steht ein Richtervorbehalt für absehbar nicht nur kurzfristige Fixierungen. Geregelt werden hier die materiell-rechtlichen und formellen […]
29. Juli 2025
Religionsrecht: Religiöse Pluralität in der Anstaltsseelsorge
Von der Tradition gibt es evangelische und katholische SeelsorgerInnen im Strafvollzug. Doch wie wird auf die zunehmende religiöse Pluralität und die muslimisch-religiöse Betreuung reagiert? Ausgehend von der Vorschrift zur christlichen Anstaltsseelsorge aus der Weimarer Reichsverfassung wird die aktuelle Praxis der 16 Bundesländer anhand der gesetzlichen Regelungen […]
10. April 2022
Wie im Fall Petrus: Deine Sprache verrät Dich
„Deine Sprache verrät dich“ sagen die Umstehenden zu Petrus, „Du bist entlarvt“. Wir erinnern an die Geschichte in der Bibel bei der Verurteilung Jesu. Petrus verleugnet diesen Jesus je gekannt zu haben: Petrus wird sein Fall vorausgesagt und in stolzer Selbstaussage hat Petrus ein mögliches Versagen […]
1. März 2020
Zugänge zu ethischen Fragestellungen im Vollzug
Die erste Ethik-Handreichung für den Vollzug verdankt sich der Erkenntnis, dass die ethische Reflexion einen Raum in Justizvollzugsanstalten benötigt. Dringend bedarf es innerhalb dieser Strukturen des Nachdenkens über die zahlreichen Situationen des Alltags, die fraglich erscheinen oder ein Unbehagen verursachen. Aber dieses Nachdenken ist gar nicht […]