Im Oktober 2017 gründete sich aus der Personenkörperschaft „Konferenz der Katholischen Seelsorge bei den Justizvollzugsanstalten in der Bundesrepublik Deutschland“ der eingetragene, gemeinnützige und kanonische Verein mit dem Namen „Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V.“ In frühen Jahren lautete die Bezeichnung „Konferenz der katholischen Geistlichen im Strafvollzug.“

 

Der Verein setzt sich aus MitgliederInnen zusammen, die im hauptberuflichen Dienst als GefängnisseelsorgerIn in ihrem Bistum stehen und dem Verein per schriftlicher Erklärung beigetreten sind. Der bundesweite Zusammenschluss besteht nicht aus Delegierten, sondern jede/r einzelne MitarbeiterIn vor Ort kann partizipieren und die Fort- und Ausbildungsangebote nutzen.

 

Satzung des Vereines

Geschichte

Die Deutsche Bischofskonferenz begleitet mit der Pastoralkommission die Anliegen der Gefängnisseelsorge und die Arbeit des Vereines. Es kann jede und jeder im Dienst befindliche hauptberufliche SeelsorgerIn und andere Interessierte durch Beitrittserklärung Mitglied des Vereines werden. Die Organe des Vereines sind der Vorstand, der Beirat und die Mitgliederversammlung. Der Beirat besteht aus VertreterInnen der Regionen in den Ländern, Diözesen und (Erz-)Bistümern in Deutschland und den Beauftragten für besondere Arbeitsbereiche. Die Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten wird auf Diözesan- und Bistumsebene geregelt. Staatliche Ansprechpartner sind die Justizministerien der Länder. Neben den Katholischen Büros sind Diözesanbeauftragte, SprecherInnen oder Dekane an der Schnittstelle zwischen MitarbeiterInnen, Bistum und dem Land tätig.

3. Januar 2023
Perspektivwechsel: Die andere Seite der Verehrung
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Daniel Wirsching | Augsburger Allgemeine. Dies ist die Geschichte eines Mannes, der trotz allem noch an Gott glaubt. Gelegentlich geht er sogar in die Kirche, um zu beten. Mit der Institution Kirche hat er dagegen abgeschlossen. Er lernte sie von ihrer unbarmherzigen Seite kennen. Er sagt: […]
16. April 2026
Gesetz: Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein?
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (BAG-S) begrüßt den Vorstoß von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren. Derzeit wird die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültiges Ticket gemäß § 265a StGB als Straftat verfolgt. Es drohen Geld- und Freiheitsstrafen. Dies ist eine Regelung, die bereits seit […]
23. Juli 2025
Zur ekklesiologischen Bedeutung der Gefängnisseelsorge
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29. Januar 2020
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Rechte versuchen, mit Laienrichtern die Justiz zu unterwandern – bisher offenbar erfolglos. Wachsam sind die Profis in den Gerichten trotzdem. Im Frühjahr 2018 kursierten in den sozialen Medien ein paar Aufrufe, die normalerweise als Beitrag zum bürgerschaftlichen Engagement gelobt werden. „Liebe Leute, werdet Schöffen und sorgt […]
26. Februar 2021
Spiritualisierte Gewalt: Geist­licher Missbrauch
Betroffene spiritualisierter Gewalt in kirchlich anerkannten Gemeinschaften in Deutschland und das Netzwerk gegen geistlichen Missbrauch (NGM) wenden sich in einem offenen Brief an Bischof Heinrich Timmerevers (Bistum Dresden-Meißen), den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe „Kirchliche Bewegungen und neue Geistliche Gemeinschaften“, und an Bischof Georg Bätzing (Bistum Limburg), den […]
Knastschlüssel