Im § 154 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes des Bundes sowie in den Landesstrafvollzugsgesetzen (vgl. etwa Art. 175 Abs. 1 Bayerisches Strafvollzugsgesetz, § 76 Abs. 4 Hessisches Strafvollzugsgesetz, § 16 Abs. 1 Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg) arbeiten alle im Vollzug Tätigen zusammen und wirken daran mit, die Aufgaben des Vollzuges zu erfüllen. Damit sind die GefängnisseelsorgerInnen als Fachdienst grundsätzlich in der Zusammenarbeit und Mitwirkung an der Erreichung des Vollzugsziels integriert.

 

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis.

Alle Dienste einer Justizvollzugsanstalt wirken bei der Behandlung von Inhaftierten mit, damit diese ihre Vollzugsziele erreichen und darüber hinaus nach dem Strafvollzug ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten führen. Der Fachdienst „Seelsorge“ arbeitet konstruktiv kritisch in Kooperation mit anderen Diensten, ohne seine seelsorgerliche Verschwiegenheit zu brechen. Neben dem medizinischen Dienst kommen GefängnisseelsorgerInnen in Berührung mit folgenden Diensten.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.


2. Juni 2020
Gefängniswelt mehr von Außenwelt abgeschottet
Das Coronavirus sorgt in den Gefängnissen für massive Einschränkungen. So können Inhaftierte seit zwei Monaten keine Besuche mehr empfangen, es sei denn, es geht um ihre Verteidigung, wichtige Befragungen oder Vernehmungen. Auch alle Freizeitangebote in den Justizvollzugsanstalten (JVA) des Landes sind ausgesetzt. Bislang sind in Baden-Württemberg […]
30. Juli 2019
Aussage, Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht
Zeugnisverweigerungsrechte ergeben sich aus der Stellung als Geistlicher (§ 53 Absatz 1 Nr. 1 StPO) sowie aus der Stellung des Berufshelfers eines Geistlichen (§ 53a Absatz 1 Satz 1 StPO). Eine Schweigepflicht besteht für öffentlich (kirchlich) Bedienstete (§ 54 Absatz 1 StPO). Voraussetzung ist, dass die betreffenden […]
24. November 2023
Kratzt am Selbstbild: Moralische Belastung und Verletzung
Im Jahr 2009 gründet die Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. die Arbeitsgemeinschaft Ethik mit dem Ziel, ethische Fragestellung im Justizvollzug in Ethikkomitees vor Ort zu beleuchten. Kein leichtes Unterfangen angesichts dem Anspruch der Resozialisierung und der praktischen Wirklichkeiten im Vollzug. Dieser Tage treffen sich in Paderborn […]
29. Januar 2020
Wie sich die Gerichte gegen rechte Schöffen schützen
Rechte versuchen, mit Laienrichtern die Justiz zu unterwandern – bisher offenbar erfolglos. Wachsam sind die Profis in den Gerichten trotzdem. Im Frühjahr 2018 kursierten in den sozialen Medien ein paar Aufrufe, die normalerweise als Beitrag zum bürgerschaftlichen Engagement gelobt werden. „Liebe Leute, werdet Schöffen und sorgt […]
14. Januar 2021
Heiße Ware aus dem Knast: Das andere Shopping
Knastprodukte durchstöbern, aussuchen und online bestellen? Online-Shops mit Produkten aus den Betrieben von Justizvollzugsanstalten gibt es in fast jedem Bundesland. Die Waren sind sehr gefragt. Die Plattform knastladen.de in Nordrhein-Westfalen bietet beispielsweise Produkte aus 35 Betrieben in 28 Justizvollzugsanstalten an. Das Angebot ist umfangreich und vielfältig; […]
15. Juni 2021
Mit einem Bein im Knast. Bedienstete in Verdacht
GefängnisseelsorgerInnen arbeiten im Gefängnis mit Menschen, die oft manipulierend auf die Person der MitarbeiterInnen im Vollzug einwirken. Kann der seelsorgerliche Dienst von Gefangenen wie Bediensteten für andere unterschwelligen Ziele ausgenutzt werden? Welche „Fallen“ von gegenseitigen Abhängigkeiten gibt es im Dienst und wie können sich SeelsorgerInnen und […]