Mit ökumenischer, interreligiöser und interkultureller Offenheit arbeiten GefängnisseelsorgerInnen hinter Mauern. Die Grundlage für die Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten ist der Artikel 4 des Grundgesetzes, der die uneingeschränkte Religionsausübung gewährleistet. In einer Justizvollzugsanstalt ist ein interdisziplinärer Austausch zwischen den Diensten wichtig.

 

Die Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. ist ein bundesweiter und überdiözesaner Zusammenschluss. Er organisiert sich als gemeinnütziger und kirchlicher Verein von hauptberuflichen und beauftragten SeelsorgerInnen. Die MitarbeiterInnen arbeiten im Gestellungsvertrag des Landes mit dem Bistum, im Angestelltenverhältnis oder mit Verbeamtung des Landes in den staatlichen Einrichtungen. Die Gefängnisseelsorge geniest in den Justizvollzugsanstalten aufgrund Ihres Auftrages und ihrer Schweigepflicht große Freiheiten. Diese gilt es mit Vertrauen und gegenseitiger Wertschätzung gegenüber den Inhaftierten und Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes und der Fachdienste zu gestalten. Eine enge Kooperation existiert mit der evangelischen Gefängnisseelsorge sowie den muslimischen BetreuerInnen.

Stimmen aus der Gefängnisseelsorge

5. Dezember 2018
Eine Vertrauensperson für Frauen in der JVA Köln
Sie weiß nur wenig über die Taten, die die Frauen begangen haben, wenn sie zu ihr zum Gespräch kommen. Ob Diebin, Mörderin oder Erpresserin, Dorothee Wortelkamp-M‘Baye behandelt jeden Menschen mit dem gleichen Respekt. Sie arbeitet als katholische Pastoralreferentin in der Justizvollzugsanstalt in Köln-Ossendorf und ist Seelsorgerin, […]