Satzung des Vereins

 

§ 1 Name, Rechtsstellung, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V.“.

(2) Der Verein versteht seine Tätigkeit als Wesens- und Lebensäußerung der katholischen Kirche. Nach staatlichem Recht soll der Verein ein rechtsfähiger Verein bürgerlichen Rechts sein. Als solcher soll er in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen werden. Nach kirchlichem Recht soll der Verein ein privater kanonischer Verein sein. Als solchem wurde dem Verein mit Dekret vom 22. August 2017 kirchliche Rechtspersönlichkeit verliehen.

(3) Der Sitz des Vereins ist Bonn.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(5) Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Bonn eingetragen und führt den Zusatz e.V.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der Katholischen Gefängnisseelsorge (im Rahmen kirchlicher Zwecke und der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

(1) Katholische Seelsorge in Justizvollzugsanstalten, in Einrichtungen der Sicherungsverwahrung, des Abschiebegewahrsams und des Jugendarrestes in Deutschland durch insbesondere, persönliche geistliche Begleitung der Strafgefangenen, der Sicherungsverwahrten und der Abschiebehäftlinge, seelsorgliche Gruppenangebote und Gottesdienste,

(2) Aus-, Fort-, und Weiterbildung der mit der Seelsorge Beauftragten,

(3) Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit,

(4) Erfahrungsaustausch mit allen im Vollzug Tätigen (Vereinigungen, Berufsgruppen, etc.) und Förderung der Zusammenarbeit der MitgliederInnen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die MitgliederInnen erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins als Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Download


Auf der Mitgliederversammlung werden Ergänzungen und Änderungen der Satzung des Vereins der Katholischen Gefängnisseesorge in Deutschland e.V. beschlossen. Die aktuelle Fassung ist protokolliert und ins Vereinsregister eingetragen sowie notariell beglaubigt. 

 


3. Januar 2020
Auch ein Papst verliert einmal die Geduld
Das Thema des Weltfriedenstages lautet: „Der Friede als Weg der Hoffnung: Dialog, Versöhnung und ökologische Umkehr.“ Zeichnung von Anne Stickel. In der Neujahrsmesse predigte er Gewaltlosigkeit – doch kurz darauf muss sich Papst Franziskus entschuldigen. Am Vorabend hatte er einer Gläubigen einen Klaps gegeben, die auf […]
12. Mai 2024
Im Gewühl des Alltags eine Melodie, die zu Herzen geht
Menschen sind auf der Flucht aus Hunger und Durst, wegen Krieg, Verfolgung und Diskriminierung. Wer dann im neuen Land, in das alle Hoffnung gesetzt ist, ankommt, erfährt dort nicht selten erneut Feindschaft und Ausgrenzung. Aber auch innerhalb eines Landes fliehen Menschen. Wir können in der Welt […]
31. Juli 2021
Das Phänomen der „neuen religiösen Bewegungen“
Eine kritische Bestandsaufnahme und Analyse des politischen Pentekostalismus hat eine Fachtagung des Instituts für Weltkirche und Mission in Frankfurt am Main vorgenommen. Ein Expertentreffen mit WissenschaftlerInnen sowie KirchenvertreterInnen aus 40 Ländern setzte sich mit der Entwicklung der Pfingstkirchen im politischen Kontext auseinander. Seit fast 30 Jahren […]