Unter Jugendkriminalität versteht man die Gesamtheit aller Straftaten Jugendlicher (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsender und jungen Erwachsenen (18 bis 21 Jahre). Unter 14-jährige gelten als Kinder und sind nicht strafmündig und deshalb strafrechtlich nicht verfolgbar. Das Jugendstrafrecht geht davon aus, dass junge Menschen nicht in gleichem Maße Verantwortung für ihr Handeln übernehmen können wie Erwachsene, da ihre Entwicklung und Reifung noch nicht abgeschlossen ist.

 

Deshalb steht hier der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Bis zum 24. Lebensjahr kann ein junger Erwachsener im Jugendvollzug verbleiben. Eine Jugendstrafe kann bis zum 21. Lebensjahr durch das Gericht verhängt werden. Seit 2006 ist aufgrund der Föderalismusreform das Jugendgerichts- und Jugendvollzugsgesetz Ländersache. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG), in dem die strafrechtlichen Sanktionen gegen Jugendliche und Heranwachsende fixiert sind, enthält zwar den im allgemeinen Strafrecht aufgeführten Straftatenkatalog, jedoch ist der Strafrahmen niedriger und die Sanktionen sollen vorrangig dazu dienen, straffällige Jugendliche und Heranwachsende zu „erziehen“. Eine Haft- Jugendstrafe, soll nur verhängt werden, wenn eine „schädliche Neigung“ oder eine schwere Schuld vorliegt (§ 17 JGG).

 

Arbeitsgemeinschaft Jugendvollzug

GefängnisseelsorgerInnen der Jugendgefängnisse treffen sich jährlich an wechselnden Orten. Alle 2 Jahre tagt die Arbeitsgemeinschaft gemeinsam mit den evangelischen KollegInnen.

Leitung

Sebastian Alt  | JSA Arnstadt (Thüringen)
Michael King | JVA Herford (Nordrhein-Westfalen)

Eckhard Jung | JVA Wiesbaden (ev.)

3%

Mädchen

17%

Minderjährig

49%

Heranwachsend

68%

Bewährung

4%

Jugendanteil

8. Juli 2020
Wie ein straffälliger junger Mann ins neue Leben rennt
Der Bewohner Mario, Anna und die Sportjournalistin Tabitha machen sich auf den Laufweg. Der Jugendstrafvollzug ist in den Medien oft kein Thema. Nur wenn sich ein außergewöhnliches Geschehnis im Jugendknast ereignet, berichten Medien ausführlich. Einzelne Straftaten von jugendlichen Tätern erregen große Aufmerksamkeit. Interviewanfragen bei der JVA-Leitung […]
18. Juni 2020
Gefängnisseelsorge trägt zur Entwicklung bei
Der Begriff der Bildung lässt sich nicht mit einer einzigen Definition festlegen, vielmehr versteht man darunter einerseits Selbstbildung, einen Prozess der Selbstgestaltung und Eigenaktivität, andererseits Wissensvermittlung. Bildung und Erziehung legen die Grundlagen für eine verantwortete Lebensführung. Die Gefängnisseelsorge im Jugendvollzug hat keinen expliziten Bildungsauftrag, trägt aber […]
26. Mai 2020
„Jetzt sind wir richtige VIP´s“, sagt ein Inhaftierter stolz
Während im öffentlichen Leben Versammlungen eingeschränkt möglich sind, läuft der Alltag in der bayrischen JVA Laufen-Lebenau unter Einhaltung besonderer Vorsichts- und Hygienemassnahmen gewohnt weiter. So fertigen sechs junge Gefangene im Vorfeld der Karwoche kunstvoll geflochtene „Palmbuschen“. In der JVA an der österreichischen Grenze sind straffällig gewordene […]
29. April 2020
Förderung von Maßnahmen im Jugendvollzug
Eine derzeit laufende Ausschreibung der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) wendet sich dezidiert der Förderung von innovativen Maßnahmen zur politischen Bildung in Jugendstrafanstalten zu. Träger mit Erfahrung auf dem Gebiet der non-formalen Bildung in Jugendstrafanstalten können sich noch bis zum 30. Juni 2020 mit eigenen Formaten […]
31. März 2020
Knast ist kein Hoffnungsort. Die Musikband schon
„Knast ist kein Hoffnungsort“, schreibt Dennis, einer derer, die sich einmal wöchentlich in der Kirche der JVA Herford treffen, um Musik zu machen. Es tut den jugendlichen Inhaftierten wie Dennis gut, für ein, zwei Stunden die Gitter zu vergessen. „In der Musikband bin ich ein normaler […]
29. Februar 2020
Erziehung und Freizeit im Jugendstrafvollzug
Der Vollzug der Jugendstrafe ist erzieherisch nach anerkannten Grundsätzen der Jugendpädagogik zu gestalten. Zur Erreichung des Vollzugsziels ist die Bereitschaft der Gefangenen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebensführung in Achtung der Rechte anderer zu wecken und zu fördern. Sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten sollen ihre Gesundheit, ihre Selbstachtung sowie […]