Im § 154 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes des Bundes sowie in den Landesstrafvollzugsgesetzen (vgl. etwa Art. 175 Abs. 1 Bayerisches Strafvollzugsgesetz, § 76 Abs. 4 Hessisches Strafvollzugsgesetz, § 16 Abs. 1 Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg) arbeiten alle im Vollzug Tätigen zusammen und wirken daran mit, die Aufgaben des Vollzuges zu erfüllen. Damit sind die GefängnisseelsorgerInnen als Fachdienst grundsätzlich in der Zusammenarbeit und Mitwirkung an der Erreichung des Vollzugsziels integriert.

 

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis.

Alle Dienste einer Justizvollzugsanstalt wirken bei der Behandlung von Inhaftierten mit, damit diese ihre Vollzugsziele erreichen und darüber hinaus nach dem Strafvollzug ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten führen. Der Fachdienst „Seelsorge“ arbeitet konstruktiv kritisch in Kooperation mit anderen Diensten, ohne seine seelsorgerliche Verschwiegenheit zu brechen. Neben dem medizinischen Dienst kommen GefängnisseelsorgerInnen in Berührung mit folgenden Diensten.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.


30. Juli 2019
Aussage, Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht
Zeugnisverweigerungsrechte ergeben sich aus der Stellung als Geistlicher (§ 53 Absatz 1 Nr. 1 StPO) sowie aus der Stellung des Berufshelfers eines Geistlichen (§ 53a Absatz 1 Satz 1 StPO). Eine Schweigepflicht besteht für öffentlich (kirchlich) Bedienstete (§ 54 Absatz 1 StPO). Voraussetzung ist, dass die betreffenden […]
25. Oktober 2024
Ziele der Justiz: Digitalisierung, Diversität und Demokratie
Beim Zukunftsforum Justiz in Baden-Württemberg geht es um die gesamte Justiz, die Gerichte und den Justizvollzug. Mitte Oktober sind die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses im Projekt ZUKUNFTSGERICHTET präsentiert worden. Ziel dieses Prozesses ist es, die Justiz auf die zukünftigen gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen vorzubereiten und die Erwartungen […]
28. November 2019
Aufnahme von Kinderrechte in die Verfassung
Die Bundesministerin der Justiz, Christine Lambrecht, hat einen Referentenentwurf zur Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung vorgelegt. Sie will mit der Grundgesetzänderung ein Element des Koalitionsvertrags einlösen. Das Verhältnis von Elternrecht und staatlichem Wächteramt sollte nicht verschoben werden. Der Vorsitzende der Kommission für Ehe und Familie […]
28. Dezember 2023
Werbekampagne für den Beruf des Justizvollzugsbeamten m/w/d
An der großen Plakatwand vor Kaufland hängen normalerweise Sonderangebote der Einzelhandelskette. Menschen gehen vorbei und beachten diese mehr oder weniger. Die aktuelle Plakatierung ist ungewöhnlich. Besonders das Wort „Gefängnis“ sticht ins Auge. Die Werbung, sich auf einen Job oder für eine Ausbildung bei der Justiz zu […]
22. November 2018
Kein ausreichend qualifiziertes Personal
Trotz aller Bemühungen: Ohne ausreichend Personal und ohne offenen Vollzug kann das Modell Gefängnis nicht funktionieren, sagt Heinz-Werner Schnittker, Vorstand des Sozialdienstes katholischer Frauen und Männer (SKFM) Düsseldorf e.V. „Ich konnte nur versuchen, den Schaden zu begrenzen…“ Dies ist das Fazit eines engagierten Sozialarbeiters, der sich […]
23. Februar 2020
Sozialethisches Nachdenken im Strafvollzug?
In Ethikkomitees in Justizvollzugsanstalten können unterschiedliche Situationen und Probleme aus dem Vollzugsalltag interdisziplinär diskutiert werden. Dabei geht es nicht darum, eine schnelle Lösung zu ­finden, sondern zu prüfen, ob das Handeln auf das richtige Ziel ausgerichtet ist. Der Justizvollzug war bislang selten Gegenstand sozialethischer Reflexion. Dort […]
Knastschlüssel