„Die Taufe heißt für mich: ich kann Gott und Jesus Christus näher kommen!“, sagt F., eine inhaftierte Frau der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen. Sie ergänzt: „Ich möchte, dass Gott an meiner Seite ist, damit die Wege, die ich gehe, gut werden.“ Sie ist eine junge Frau Anfang zwanzig. Ihr Wunsch, sich in der anstaltseigenen Frauenkirche in einem Gottesdienst taufen zu lassen, hängt eng mit ihrem Glauben zusammen.

Gefängnisseelsorgerin Susanne Schart gestaltet im Knast-Gottesdienst eine Taufe. Da die anstaltseigene Frauenkirche bisher keinen eigenen Taufstein besitzt, hat die Evangelische Kirchengemeinde Gelsenkirchen-Nord kurzerhand mit der Taufschale ausgeholfen.
Beten gelernt
“In der Untersuchungshaft habe ich beten gelernt“, erklärt die junge Frau, und Gott habe sie erhört. „In der JVA habe ich meinen Glauben intensiviert. Ich lese die Bibel und glaube daran. Zum Beispiel wie Jesus Blinde sehend gemacht und Kranke geheilt hat.“ Das Interesse von Frau F. am christlichen Glauben und an religiösen Fragen besteht bereits seit ihrer Kindheit: „Als kleines Mädchen habe ich eine Bilderbibel gehabt, aus der mir meine Mutter abends vorgelesen hat.“ Die Teilnahme am Religionsunterricht war für sie selbstverständlich. „In der vierten Klasse habe ich sogar ein Referat über Martin Luther gehalten; der war krass“, erinnert sie sich lachend.
Patenamt übernommen
Warum sie sich ausgerechnet für eine Taufe im Knast entschieden hat? „Meine Mutter hat immer gesagt, ich solle selbst entscheiden, ob und wann ich mich taufen lasse“, sagt sie und betont: Jetzt sei eben der richtige Zeitpunkt für ihre Taufe, und entscheidend sei die Erkenntnis: „Mit Gott kann ich offen reden; Er verzeiht mir meine Fehler und Sünden.“ Intensiv hat sie sich daraufhin mit einem passenden Taufspruch auseinandergesetzt. „Denn Er hat Seinen Engeln befohlen, dass sie dich behüten auf allen deinen Wegen!“ Ihre Wahl fällt auf Psalm 91,11, denn dieser Bibelvers sei wie geschaffen für sie. „Ich habe schwierige Zeiten hinter mir“, erinnert sie sich. „Das habe ich nur geschafft, weil ein Engel mich davor beschützte, ins Verderben zu gehen. Psalm 91,11 ist tief in meinem Herzen!“ Neben dem Taufspruch hat Frau F. zwei Frauen als Patinnen gewählt, die ebenfalls in der JVA inhaftiert sind.
In guten und schlechten Momenten
Die beiden haben den Gottesdienst mitgestaltet und unter anderem den biblischen Taufbefehl gelesen, die Taufkerze angezündet und den Täufling gesegnet. Das Patenamt zu übernehmen, ist für beide inhaftierten Frauen Freude und Verantwortung zugleich. „Als ich gefragt wurde, ob ich die Patenschaft übernehmen könnte, habe ich sofort `Ja´ gesagt. Schließlich bin ich auch getauft und habe schon ein Patenkind“, erklärt die erste Patin und sagt dazu: „Ich freue mich, dass wir hier drinnen die taufen können. Ich mache das nicht, weil ich muss“, beteuert sie. „Ich mache das allein aus dem Herzen!“ Für die zweite Patin ist dieses Amt etwas Besonderes. „Mir ist es wichtig, mein `Patenkind´ zu begleiten auf dem richtigen Weg zu Gott“, erklärt sie. Früher habe sie sich nicht mit Gott und Glauben beschäftigt. „Aber dann habe ich durch die Inhaftierung zum Glauben gefunden. Und seitdem weiß ich, dass Gott mich auf all meinen Wegen begleitet und beschützt – in guten wie in schlechten Momenten.“
Susanne Schart | JVA Gelsenkirchen






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Die Förderung spiritueller Selbstbestimmtheit ist zentraler Bestandteil in der Begleitung von Menschen im Zwangskontext einer Inhaftierung durch die Gefängnisseelsorge. Menschen finden Halt, Orientierung und Gemeinschaft. Spiritualität, Gebet und Zusammenhalt werden gefördert – und das verdient Respekt.
Im Strafvollzug eine freie Entscheidung?
Die Gefängnisseelsorge hat eine religiöse Verantwortung, auch wenn sie keine fertigen Antworten auf Fragen parat hat. Besonders im Jugendvollzug, erhoffen sich Jugendliche und junge Erwachsene Antworten, die wir als GefängnisseelsorgerInnen nicht geben können. Eine Taufe im Gefängnis ist eine besondere Feier und bedarf einer guten Entscheidungsfindung im Vorfeld. Als Gefängnisseelsorger bin ich und sind wir als Gefängnisseelsorge im Laufe der Jahre achtsamer und sensibler geworden. Wir fragen uns, kann im Strafvollzug eine bewusste Entscheidung für eine Taufe gefällt werden? Es gibt viele Motivationen, sich taufen zu lassen. Sie zu unterscheiden ist nicht einfach. Besonders in der Mangelwirtschaft einer JVA kann eine Taufe von hoher Bedeutung im Kontext von Zuwendung und Begünstigung sein.
Taufe als eine Art Entlassvorbereitung
Beispielsweise nehmen wir als katholische und evangelische Gefängnisseelsorger der JVA Herford den Wunsch einer christlichen Taufe sehr ernst, schlagen aber vor, die Taufanfrage in eine Art Entlassvorbereitung einzubetten. Die Taufvorbereitung kann in der JVA durch die Gefängnisseelsorge erfolgen. Die Tauffeier allerdings findet anschließend „draußen“ in einer Kirchengemeinde statt. Die Entscheidungen sind individuell und haben immer den konkreten Menschen mit seiner Biografie im Blick
Es gab einen Kollegen, der es im Strafvollzug als seine fast alleinige Aufgabe ansah, kontinuierlich Inhaftierte zu taufen und zu firmen. Dafür gewann er die Gefangenen. Diese sind aufgrund ihrer Zwangssituation oft in viele Richtungen beeinflussbar. Es scheint klar zu sein, dass es eine gute Sache ist, sich taufen zu lassen. Es ist nichts Schlechtes einmal im Mittelpunkt zu stehen und die Kraft Gottes auf sein Leben wirken zu lassen. Doch ist das im Knast wirklich eine freie Entscheidung?
Ins Gespräch bringen
Es gibt Anfragen freikirchlicher Gruppierungen, die muslimische Gefangene zu Christen im Gefängnis taufen lassen wollen. Das würde die Spaltungstendenzen im Vollzug noch mehr fördern. Missionierung und Bekehrung ist nicht das Ziel von Gefängnisseelsorge, sagt Jonathan Werner von der Justizanstalt Wien-Josefstadt in einem höhrenswerten Podcast. Wie die Katholischen Hochschulen in Deutschland eine Selbstverpflichtungserklärung zur Vermeidung geistlichem Missbrauch ins Wort gebracht haben, wäre es sicherlich überlegenswert, dies für die Gefängnisseelsorge ebenfalls einzufordern? Nicht um etwas vorschreiben zu wollen, sondern Handlungsweisen und mögliche Stolpersteine in der Arbeit mit Inhaftierten ins Gespräch zu bringen.