Satzung des Vereins

 

§ 1 Name, Rechtsstellung, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V.”.

(2) Der Verein versteht seine Tätigkeit als Wesens- und Lebensäußerung der katholischen Kirche. Nach staatlichem Recht soll der Verein ein rechtsfähiger Verein bürgerlichen Rechts sein. Als solcher soll er in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen werden. Nach kirchlichem Recht soll der Verein ein privater kanonischer Verein sein. Als solchem wurde dem Verein mit Dekret vom 22. August 2017 kirchliche Rechtspersönlichkeit verliehen.

(3) Der Sitz des Vereins ist Bonn.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(5) Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Bonn eingetragen und führt den Zusatz e.V.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der Katholischen Gefängnisseelsorge (im Rahmen kirchlicher Zwecke und der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

(1) Katholische Seelsorge in Justizvollzugsanstalten, in Einrichtungen der Sicherungsverwahrung, des Abschiebegewahrsams und des Jugendarrestes in Deutschland durch insbesondere, persönliche geistliche Begleitung der Strafgefangenen, der Sicherungsverwahrten und der Abschiebehäftlinge, seelsorgliche Gruppenangebote und Gottesdienste,

(2) Aus-, Fort-, und Weiterbildung der mit der Seelsorge Beauftragten,

(3) Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit,

(4) Erfahrungsaustausch mit allen im Vollzug Tätigen (Vereinigungen, Berufsgruppen, etc.) und Förderung der Zusammenarbeit der MitgliederInnen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die MitgliederInnen erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins als Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Download


Auf der Mitgliederversammlung werden Ergänzungen und Änderungen der Satzung des Vereins der Katholischen Gefängnisseesorge in Deutschland e.V. beschlossen. Die aktuelle Fassung ist protokolliert und ins Vereinsregister eingetragen sowie notariell beglaubigt. 

 


28. Januar 2022
Kein Weiter so! Ein radikaler Neuanfang tut not
Im März wird der Kölner Erzbischof, Rainer Maria Kardinal Woelki, nach viereinhalbmonatiger Auszeit voraussichtlich sein Amt als Erzbischof wieder aufnehmen. Ob und wie Woelki die Auszeit genutzt hat, um sein Verhalten in der Missbrauchsaffäre und sein Festhalten an der Macht zu überdenken, vermag ich nicht abzusehen. […]
22. Januar 2024
Relative Wahrheit: Auf den Hörenden situativ bezogen
Wer meint, Ninive sei eine Sache der Archäologen und Jona eine Figur aus vergangener Zeit, täuscht sich. Als das Buch Jona geschrieben wurde, war Ninive schon 150 Jahre zerstört. Offenbar ging es dem Autor nicht um eine historische Erzählung, sondern um ein Gleichnis für seine Zeit […]
29. Januar 2023
Selig, die sich trauen, menschlich zu sein
Stellen Sie sich vor, Sie begegnen jemanden und dieser fragt Sie: „Wie geht es Ihnen?“ In seinen Augen sehen Sie, dass dieser Mensch wirklich interessiert ist. Sie widerstehen der Gewohnheit, sofort “gut” zu sagen und weiter zu gehen. Ein kurzes Innehalten – Sie suchen nach einer […]
19. August 2020
Gefängnisseelsorge als ein theologischer Anders-Ort
Gefängnisseelsorge steht – wie sollte es anders sein – in der Nachfolge Jesu Christi, der sich in seinem Leben weder durch gesellschaftliche Ausgrenzungsmechanismen noch durch Gesetze, wenn sie nicht menschengerecht waren, in seiner Zuwendung zu den Menschen behindern ließ. Gefängnisseelsorge steht in der Nachfolge, indem sie […]
27. Juni 2019
Gehören Tattoos und Religion zusammen?
War der Apostel Paulus tätowiert? Es gibt Bibelstellen, die das nahelegen – und auch andere bedeutende Personen der Kirchengeschichte trugen Tattoos. Heutzutage sind Tätowierungen allgegenwärtig: Sie finden sich nicht mehr ausschließlich auf der Haut von Seeleuten oder Motorradfahrern, sondern werden neben Inhaftierten auch von Bediensteten einer […]
20. März 2020
Die Wahrheit(en) in jeder Zeit neu erkennen
Bischof Dr. Gerhard Feige aus dem Bistum Magdeburg ruft dazu auf, kirchliche Lehre und Strukturen immer wieder zu aktualisieren. Dies sei notwendig, da manches vom Zeitgeist vergangener Jahrhunderte geprägt sei und nicht unbedingt dem Evangelium Jesu Christi entspreche, schreibt Feige in seinem Brief zur österlichen Bußzeit. […]
Knastschlüssel