In Nordrhein-Westfalen ist die Gefängnisseelsorge in den Erzbistümern Paderborn und Köln sowie den Bistümern Aachen, Essen, Münster organisiert. Es gibt 36 Justizvollzugsanstalten mit rund 18.900 Haftplätzen und 5 Jugendarrestanstalten. 4 Justizvollzugsanstalten arbeiten für den Jugendvollzug sowie eine Einrichtung des Offenen Jugendvollzuges.
Nordrhein-Westfalen
Erzbistümer Paderborn und Köln
Bistümer Aachen, Essen und Münster
📚 Leitbild Bistum Essen 📚 Dienstordnung
Ansprechpartner
Westfalen: Stefan Ehrlich, Dekan
JVA Köln-Ossendorf
Rheinland: Klaus Schütz, Dekan
JVA Essen
Justiz in Nordrhein-Westfalen
Justizvollzugsanstalten sind so zu gestalten, dass eine auf die Bedürfnisse des Einzelnen abgestellte Behandlung gewährleistet ist, das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich angeglichen und schädliche Folgen des Freiheitsentzuges entgegengewirkt werden kann (§ 2 Abs. 1 StVollzG NRW),
Es sind baulich-technische Vorkehrungen zu treffen, welche die Sicherheit der Bevölkerung, der Bediensteten und der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Gefangenen gewährleistet (§6 Abs. 2 Nr. 1 StVollzG NRW).
Es sind baulich-technische Vorkehrungen zu treffen, welche die Sicherheit der Bevölkerung, der Bediensteten und der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Gefangenen gewährleistet (§6 Abs. 2 Nr. 1 StVollzG NRW).
29. Oktober 2018
„Macht die Tür auf!“ – Ein Mal- und Zeichenprojekt mit Inhaftierten der Justizvollzugsanstalten Kassel I und II. Ein unter diesem für ein Gefängnis sehr aussagekräftigen Titel haben Inhaftierte Bilder von Türen gezeichnet, die für sie eine große Bedeutung haben. Oftmals stand ihnen dabei ihre Haftraumtür Modell, […]