Unter Jugendkriminalität versteht man die Gesamtheit aller Straftaten Jugendlicher (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsender und jungen Erwachsenen (18 bis 21 Jahre). Unter 14-jährige gelten als Kinder und sind nicht strafmündig und deshalb strafrechtlich nicht verfolgbar. Das Jugendstrafrecht geht davon aus, dass junge Menschen nicht in gleichem Maße Verantwortung für ihr Handeln übernehmen können wie Erwachsene, da ihre Entwicklung und Reifung noch nicht abgeschlossen ist.

 

Deshalb steht hier der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Bis zum 24. Lebensjahr kann ein junger Erwachsener im Jugendvollzug verbleiben. Eine Jugendstrafe kann bis zum 21. Lebensjahr durch das Gericht verhängt werden. Seit 2006 ist aufgrund der Föderalismusreform das Jugendgerichts- und Jugendvollzugsgesetz Ländersache. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG), in dem die strafrechtlichen Sanktionen gegen Jugendliche und Heranwachsende fixiert sind, enthält zwar den im allgemeinen Strafrecht aufgeführten Straftatenkatalog, jedoch ist der Strafrahmen niedriger und die Sanktionen sollen vorrangig dazu dienen, straffällige Jugendliche und Heranwachsende zu „erziehen“. Eine Haft- Jugendstrafe, soll nur verhängt werden, wenn eine „schädliche Neigung“ oder eine schwere Schuld vorliegt (§ 17 JGG).

 

Arbeitsgemeinschaft Jugendvollzug

GefängnisseelsorgerInnen der Jugendgefängnisse treffen sich jährlich an wechselnden Orten. Alle 2 Jahre tagt die Arbeitsgemeinschaft gemeinsam mit den evangelischen KollegInnen.

Leitung

Sebastian Alt  | JSA Arnstadt (Thüringen)
Michael King, Stefan Thünemann | JVA Herford (NRW)

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
3%

Mädchen

17%

Minderjährig

49%

Heranwachsend

68%

Bewährung

4%

Jugendanteil

29. Februar 2020
Erziehung und Freizeit im Jugendstrafvollzug
Der Vollzug der Jugendstrafe ist erzieherisch nach anerkannten Grundsätzen der Jugendpädagogik zu gestalten. Zur Erreichung des Vollzugsziels ist die Bereitschaft der Gefangenen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebensführung in Achtung der Rechte anderer zu wecken und zu fördern. Sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten sollen ihre Gesundheit, ihre Selbstachtung sowie […]
10. Februar 2020
Blick auf „verlorene“ Söhne unserer Gesellschaft?
Die Jugendstrafvollzugsgesetze der jeweiligen Länder nennen als Ziel des Vollzuges: „Durch den Vollzug der Jugendstrafe sollen die Gefangenen befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Erziehungsziel)“. Die „lästige Zugewandtheit“ (Zitat eines Anstaltsleiters) der mitarbeitenden Dienste (Sozialarbeiter, Beamte, Psychologen, Therapeuten, ehrenamtlichen Gesprächspartner und […]
11. Oktober 2019
Internetzugang für Jugendstrafgefangene?
Internetzugang für Jugendstrafgefangene – notwendig oder zu hohes Sicherheitsrisiko? Bericht über den aktuellen Stand der Diskussion im Kreise der Jugendanstaltsleitungen und Besonderen Vollstreckungsleitungen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jugendanstaltsleiterinnen und -leiter sowie der Besonderen Vollstreckungsleiterinnen und -leiter (BAG) hat sich seit 2017 auf ihren Jahrestagungen mit dem Thema […]
6. Oktober 2019
Gefangen: Junge Häftlinge in einer Familie
„Aber es gab Opfer.“ Richard erkannte erst im Leipziger Seehaus seine Schuld – und dass es ein neues Leben ohne Hass und Gewalt geben kann. Daran arbeitet er jetzt auch ganz praktisch. Bahn für Bahn zieht Richard die weiße Tapete glatt. Dass sie nur keine Wellen schlägt, dass die […]
20. September 2019
Verhalten im Gefängnis nicht wirksam veränderbar
Abscheuliche Gewalttaten sehr junger Täter haben die Diskussion um die Strafunmündigkeit wieder aufflammen lassen. Das Verhalten der Kinder und Jugendlichen könne im Gefängnis nicht wirksam verändert werden, so Klaus Esser, Vorsitzender des Bundesverbandes katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen. Die Vergewaltigung einer 18-jährigen Frau durch fünf […]
20. September 2019
Seehaus ist anstrengender als im Gefängnis
Der Jugendstrafvollzug in freien Formen ist eine andere mögliche Art des Strafvollzuges. Es ist weder ein offener noch ein geschlossener Vollzug. Nicht in allen Ländern gibt es solche Alternativen. In Baden-Württemberg gibt es bereits länger das Seehaus e.V. in Leonberg. Das Seehaus hat keine Mauern, aber […]