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Gefängnisseelsorge trägt zur Entwicklung bei

18. Juni 2020

Der Begriff der Bildung lässt sich nicht mit einer einzigen Definition festlegen, vielmehr versteht man darunter einerseits Selbstbildung, einen Prozess der Selbstgestaltung und Eigenaktivität, andererseits Wissensvermittlung. Bildung und Erziehung legen die Grundlagen für eine verantwortete Lebensführung. Die Gefängnisseelsorge im Jugendvollzug hat keinen expliziten Bildungsauftrag, trägt aber wesentlich zur Entwicklung der Persönlichkeit Inhaftierter bei.

Die Erziehung und individuelle Förderung jugendlicher und junger Erwachsener sollen durch schulische und berufliche Bildung und zielgerichtet qualifizierende Beschäftigungen verwirklicht werden (nach §29 JstVollzG). Angebote zur sinnvollen Gestaltung der Freizeit, der sportlichen Betätigung und seelsorgerischen Betreuung sind weitere Erziehungsmittel, die das Gesetz vorsieht. Dadurch ergeben sich für die Justizvollzugsanstalt verschiedene Schwerpunkte in der Arbeit mit Jugendlichen und Heranwachsenden, die alle nach dem Grundsatz „Grenzen setzen – Potentiale fördern“ gestaltet werden.

Behandlungs- und Freizeitgruppen

Durch die pädagogische Arbeit sollen individuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten der Gefangenen entfaltet werden, um für die Zeit nach der Haft eine gute berufliche Perspektive zu entwickeln. Auch die positive Förderung der Persönlichkeit, des Wertebewusstseins und des sozialen Verantwortungsgefühls der Gefangenen sind Ziele des Bildungsangebots. Die außerunterrichtlichen Angebote lassen sich im Wesentlichen zwischen Behandlungs- und Freizeitgruppen unterscheiden. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen im Vollzug tätigen Berufsgruppen ist für das Gelingen des Behandlungsvollzugs unverzichtbar. Sämtliche Behandlungsmaßnahmen sind auf die Person des Gefangenen und seine Entwicklung während der Haft auszurichten“ (Leitlinien Vollzugskonzept NRW, S. 9ff.). Ein Schwerpunkt der Behandlung liegt auf der Vermittlung sozialer Kompetenzen. Viele Inhaftierte haben es in der Vergangenheit nicht ausreichend gelernt, sich in andere Menschen hinein zu versetzen oder sich bei Konflikten adäquat zu verhalten. Außerdem wird bei den Gruppenangeboten ein Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Gewaltprävention gesetzt.

Vermittlung sozialer Kompetenzen

Der Strafvollzug des Landes NRW bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Behandlungsmaßnahmen an. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen im Vollzug tätigen Berufsgruppen ist für das Gelingen des Behandlungsvollzugs unverzichtbar. Sämtliche Behandlungsmaßnahmen sind auf die Person des Gefangenen und seine Entwicklung während der Haft auszurichten“ (Leitlinien Vollzugskonzept NRW, S. 9ff.). Ein Schwerpunkt der Behandlung liegt auf der Vermittlung sozialer Kompetenzen. Die Arbeitsgruppe zur sinnvollen Freizeitbeschäftigung im nordrhein-westfälischen Jugendvollzug hat in ihrer Ausarbeitung „Erziehung und sinnvolle Freizeit im Jugendstrafvollzug – Bedeutung des erziehungswissenschaftlichen Dienstes in den nordrhein-westfälischen Jugendstrafanstalten“ festgestellt, dass der überwiegende Teil (ca. 70%) des menschlichen Lernens in außerschulischen Kontexten stattfindet. Diese informellen Lernsettings sind gerade für die Entwicklung junger Menschen relevant, hier können die Gefangenen verschiedene Kompetenzen wie z.B. auf kultureller, sozialer, personaler Ebene erwerben.

Im Väterseminar FfF und dem Familientag geht es um die Klärung der Beziehung zum eigenen Kind und zur Freundin, Frau oder der Familie.

Angebote der Gefängnisseelsorge

Zielsetzung der außerunterrichtlichen Angebote der Gefängniseelsorger am Beispiel des Jugendvollzuges der JVA Herford ist es, miteinander ins Gespräch zu kommen, Empfindungen und Befindlichkeiten auszudrücken und vor allem Gruppenprozesse anzuregen. Nach Maßgabe der zeitlichen Vorgaben in der JVA werden Angebote gemacht, die eine Brückenfunktion zu einem straffreien Leben nach der Inhaftierung haben und dem christlichen Menschenbild entsprechen. Das heißt, dass Seelsorge Räume eröffnet, in denen der „Täter“ die Erfahrung des „Gewollt- und Geliebtseins“ als Mensch erfährt. So kann Schuld anerkannt werden, die Straftat anders reflektiert oder eine eigene Einsicht und Reife wachsen – alles unter der Vorgabe der Freiwilligkeit aber vor allem des Seelsorgegeheimnisses.

Ausstellungen

In Zusammenarbeit mit der Gefängnisseelsorge, dem Sozialdienst und dem erziehungswissenschaftlichen Dienst werden regelmäßig Ausstellungen in der Anstaltskirche geplant und durchgeführt. So konnten bereits Ausstellungen zu den Themen Schulden, Geflüchtete und Weltethos mit Erfolg realisiert werden. Zum Grundkonzept gehören vier junge Strafgefangene, die als sogenannte „Guides“ ausgebildet werden. Diese führen interaktiv durch die Ausstellung. Inhaftierte und Bedienstete haben die Möglichkeit eine Ausstellung in der Anstaltskirche zu besuchen.

Fit für Familie (FfF) – Väterseminar mit Familientag

Zweimal im Jahr bietet die JVA Herford insgesamt 20 jungen bzw. werdenden Vätern als sogenannte Behandlungsmaßnahme ein 12-wöchiges Väterseminar an. Dies geschieht in Kooperation der drei Fachdienste Sozialdienst, Erziehungswissenschaftlicher Dienst und der Gefängnisseelsorge. Darüber hinaus sind das Jugendamt der Hansestadt Herford, pro familia aus Bünde und PariVital aus Lübbecke weitere Kooperationspartner in Form von Fachreferentinnen und Fachreferenten. Das Seminar endet mit einem Familientag, an dem die Väter für ihr Kinder und deren Mütter die Rolle des Gastgebers übernehmen. Dieses Angebot ist eingebunden in die familiensensible Vollzugsgestaltung des Landes NRW „Mutter – Vater – Haft – Familiensensible Vollzugsgestaltung in NRW“ und wird darüber evaluiert.

Ziel des Seminars ist die Vermittlung von pädagogischen, medizinischen und rechtlichen Grundlagen hinsichtlich der Erziehung und des Umgangs mit den eigenen z.T. sehr kleinen Kindern. Gleichzeit geht es vielfach auch um die Klärung der Beziehung zum eigenen Kind und zur Freundin, Frau oder der Familie. Das Väterseminar bietet im Vollzugsalltag den zeitlichen Raum zur grundsätzlichen Klärung des Themas „Vater werden – Vater sein“. Hierbei geht es nicht nur um die Klärung des eigenen Rollenverständnisses sondern auch um das Thema Familienplanung. In der JVA Herford geben durchschnittlich 13% der Inhaftierten an, dass sie Vater mindestens eines Kindes sind. Und schließlich legt die JVA Herford besonderen Wert auf die Umsetzung des JstVollzG § 23. Absatz 2 „besondere Förderung der Besuche von minderjährigen Kindern“.

Inhaftierte muszieren zusammen, um zu lernen ihren je eigenen Takt einzuhalten und andere Musikrichtungen und „Takte“ zu respektieren.

Musikband

Im Projekt „Musikband“ der Gefängnisseelsorge geht es beispielsweise darum, dass junge Gefangene ein Instrument erlernen können und dies im Verbund mit anderen in einer Musikband einsetzen lernen. Durch die eigenen Fähigkeiten ein Instrument zu spielen oder sich gesanglich mit unterschiedlichen Musikrichtungen zu bestätigen, aufeinander zu hören und im Zusammenspiel Musikstücke zu entwickeln, werden Prozesse des Lebenslernens an sich angestoßen.

In der musikpädagogischen Arbeit des Projektes der Musikband seitens der Gefängnisseelsorge zeichnet sich ab, dass die Teilnehmer, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhebliche Defizite in ihrer Persönlichkeitsentwicklung aufweisen und sich dabei kaum von ihren jüngeren Mithäftlingen unterschieden. Durch den Musikunterricht erfahren die Gefangenen eine intensive persönliche Zuwendung, sie fühlen sich dabei ernstgenommen und fassen Vertrauen zu ihren eigenen Fähigkeiten.

Ziel ist es, dass die Inhaftierten zusammen muszieren, ihren je eigenen Takt einhalten und andere Musikrichtungen und „Takte“ respektieren. Es erfolgt ein Einsatz von 3 Musikpädagogen, die inhaftierte Jugendliche an typischen Bandinstrumenten sowie Gesang unterrichteten und das gemeinsame Musizieren in einer Band anleiten.

Mit dem Fond „Kultur macht stark“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung außerschulische Angebote der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Das Angebot wird von der Musikschule und dem Verband der Musikschule, die sich in Bündnissen für Bildung zusammenschließen, umgesetzt. Die finanzielle Unterstützung für die Durchführung des Projektes mittels Honorarlehrkräfte der Musikschule Herford, wird durch das Bonifatiuswerk, den Fond „Kultur macht stark“ über das Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Verein für Straffälligenhilfe Herford gefördert.

 

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