Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


15. Oktober 2023
Verein bringt Sammlung von Rechtstexten auf den Weg
GefängnisseelsorgerInnen aus dem gesamten Bundesgebiet treffen sich jährlich zu einer Studientagung. Dies geschieht ökumenisch und innerhalb der Katholischen Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. So nennt sich der gemeinnützige und kanonische Verein mit Sitz in Bonn seit seiner Gründung 2017. Davor setzten sich die GefängnisseelsorgerInnen als Personenkörperschaft zusammen. […]
28. Januar 2021
Menschenunwürdige Unterbringung Gefangener
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben, in denen es um die menschenunwürdige Unterbringung von Gefangenen geht. In beiden Fällen handelt es sich um Gefangene, die 2012 in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt inhaftiert waren. Der viel zu kleine Haftraum wurde doppelt belegt und besaß keine baulich […]
19. Juli 2025
Wie geht es Dir (wirklich)? Erzähle aus Deinem Herzen
Die Geschichte im Lukasevangelium von Marta und Maria, die Jesus in ihr Haus einladen, erzählt von der Gratwanderung zwischen Geschäftig-sein und Verbundenheit. Marta ist die Aktive, sie nahm den Wanderprediger Jesus in ihr Haus auf und „musste sich schinden mit vielen Diensten“, wie es wörtlich übersetzt […]
10. Februar 2022
Recht auf selbstbestimmtes Sterben und legalem Rausch?
Unter der Überschrift „Schmerzen lindern, Selbsttötung regeln, Rausch gestatten“ veröffentlichte die Legal Tribune Online einen Gastbeitrag von Prof. Dr. Oliver Tolmein. Darin heißt es, dass der Gesetzgeber nun in einem neuen Betäubungsmittelgesetz sich widersprechende Schutzgüter zusammenführen muss. Zwei Jahre ist es her, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das […]
8. Juli 2019
Als Schöffe menschliche Note in das Urteil einbringen
Karsten Grosser | Meller Kreisblatt. Cora Dammann, Uwe Plaß und Claas Hofmeister sind ehrenamtliche Richter im Strafverfahren. So heißt es in der Verfassung. Als Schöffen nehmen die drei Meller regelmäßig an Gerichtsverhandlungen teil. Hier sprechen sie über „geklauten Scheiß“, zurückgestellte Gefühle und Gerechtigkeit als Herzenssache. Im kommenden […]
23. Februar 2020
Sozialethisches Nachdenken im Strafvollzug?
In Ethikkomitees in Justizvollzugsanstalten können unterschiedliche Situationen und Probleme aus dem Vollzugsalltag interdisziplinär diskutiert werden. Dabei geht es nicht darum, eine schnelle Lösung zu ­finden, sondern zu prüfen, ob das Handeln auf das richtige Ziel ausgerichtet ist. Der Justizvollzug war bislang selten Gegenstand sozialethischer Reflexion. Dort […]