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Spiritualisierte Gewalt: Geist­licher Missbrauch

26. Februar 2021

Betroffene spiritualisierter Gewalt in kirchlich anerkannten Gemeinschaften in Deutschland und das Netzwerk gegen geistlichen Missbrauch (NGM) wenden sich in einem offenen Brief an Bischof Heinrich Timmerevers (Bistum Dresden-Meißen), den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe „Kirchliche Bewegungen und neue Geistliche Gemeinschaften“, und an Bischof Georg Bätzing (Bistum Limburg), den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz.

 

Anmerkung zur Integrierten Gemeinde: Ehemalige Mitglieder der Katholischen Integrierten Gemeinde am Walchensee bei Bad Tölz haben schwere Vorwürfe gegen die Gemeinschaft in erhoben. Unter anderem geht es um die Kontrolle über Privatleben und Kontaktpersonen, die Trennung von Kindern von ihren Eltern sowie um wirtschaftliche Ausbeutung. Der Münchener Erzbischof Kardinal Reinhard Marx hat die Gemeinschaft im November 2020 (in seiner Diözese) kirchenrechtlich aufgelöst.

 

Sehr geehrter Herr Timmerevers, sehr geehrter Herr Bätzing,

im Kontext der Tagung „Gefährliche Seelenführer? Geistiger und geist­licher Missbrauch“  im November 2020 in Leipzig haben Sie, Herr Timmerevers, in Aussicht gestellt, die Thematik in die Frühjahrs-Vollver­sammlung der deutschen Bischöfe einzubringen. Bis heute ist im Plenum der Bischöfe über dieses Thema noch nicht mit dem Ziel beraten worden, zu einem abgestimmten Um­gehen mit dem Problem des „Geist­lichen Missbrauchs“ zu kommen. Wir würden uns sehr wünschen, dass dies bald geschieht, denn es ist dringend notwendig. Den Beitrag zur Tagung leiten Sie  mit den Worten ein: Der Fall der Katholischen Integrierten Gemeinde (KIG) zeigt, wie anfällig eine Religionsgemeinschaft wie die katholi­sche Kirche für geistlichen Missbrauch ist. Zugleich dokumentiert die mediale Berichterstattung über den Fall der Integrierten Gemeinde exemplarisch den Umgang der Bischöfe, kirchlicher Verwal­tungen und von Vertretern des Vatikans mit Geistlichem Missbrauch in kirchlich anerkannten Gemeinschaften. Die Problematik ist nicht neu, sie ist durch die Berichterstattung über die KIG nur zum wiederholten Male öffentlich geworden. In Ihren Wortmeldungen scheinen die noch immer offenen Fragen und Herausforderungen auf, zu denen wir Ihnen hier offen Rückmeldung geben möchten:


1. Es sollte der Kirche in Deutschland gelingen, die Betroffenen zur Anzeige gegenwärtigen oder auch weiter zurückliegen­den geistlichen Missbrauchs zu ermutigen.

Bischof Timmerevers

 

Bei den zahlreichen Versuchen, geistlichen Missbrauch zur Anzeige zu bringen, muss­ten Betroffene bislang die Erfahrung machen, dass entsprechende Anzeigen und Hilfe­rufe von Bischöfen und deren Verwaltungen nicht gehört und bis heute mehrheitlich ignoriert werden. Auch wenn es Reaktionen von Seiten der Kirche gibt, lassen diese in der Regel jede Form von mit­mensch­lichem Ver­ständnis oder An­teilnahme für die Betroffenen ver­missen. Das Leid der Betroffe­nen wird zum Ver­waltungs­akt. Vorgetragene Sachverhalte werden als unhalt­bare Vorwürfe zu­rückge­wiesen, die rechtliche Zuständigkeit be­zweifelt, eine kirchenrechtliche Handhabe, geschweige denn einen Straftatbestand, gibt es meist nicht. Letzt­lich wird alles so­weit ba­gatelli­siert („moralisch anstößig“), dass die Betroffenen sich am Ende vor­kommen wie Bitt­steller, die unange­messene Forderungen stellen, Bittsteller, die immer in der Bring­schuld stehen. Typischerweise bekommen sie zu hören: Da benötigen wir weitere Belege und Beweise – wir bitten um Verständ­nis – wir bitten um Geduld …, aber: Gerne schließe ich Sie in mein Gebet mit ein … Dieses jahrzehntelange Verhalten der Bistumsleitungen hat viele Betroffenen zermürbt und resignieren lassen.

Unser Fazit: Eine Ermutigung ist hier zunächst und vor allem im Blick auf die verantwort­lichen Bischöfe not-wendend, um eine vollständige und transparente Aufklärung dieser Missbrauchs­fälle in der katholischen Kirche zu ermöglichen.


2. Voraussetzung hierfür ist die präzise Analyse der Mechanismen und Umstände geistlichen Missbrauchs und die Schaffung von interdiözesan standardisierten Mechanismen zur Mel­dung, Dokumentation, Aufarbeitung und Entschädigung.

Bischof Timmerevers

 

Dem ist grundsätzlich ebenso zuzustimmen wie der Feststellung, dass der Kirche eine hierzu geeignete Definition von geistlichem Missbrauch im Moment noch fehlt. (Kirchen-)Rechtlich lassen sich die meisten Taten nur schwer greifen und Täter verschwinden oft in einem Geflecht von Strukturen und intransparenten Zuständigkeiten. Übrig bleiben moralische Entrüstung und vollmundige Versprechen, dass so etwas nie wieder passieren darf. Dies führt in aller Regel zu einer Verharmlosung von geistlichem Missbrauch und ig­noriert die Folgen für die Betroffenen und ihr Umfeld: Alle Formen von Missbrauch im kirchlich / religiösen Kontext sind geeignet, tiefgreifende und lange nachwirkende emotionale, psychische, geistliche und körperliche Verletzungen hervorzurufen. Und nicht selten geht ein solcher geistlicher Machtmissbrauch auch dem sexuellen Missbrauch voraus. Das heißt: In diesem Zusammenhang steht eine wissenschaftliche Erarbeitung einer angemessenen Definition noch aus. Dieser Umstand darf weder ausgeblendet noch vorgeschoben werden, um heute den Fragen und Forderungen der Betroffenen auszuweichen und sie erneut zu vertrösten. Gleichzeitig muss für wissenschaftliche Analysen Gleiches gelten, wie auch für die Aufarbeitung von Missbrauch in jeglicher Form: Sie erfordert Transparenz und Unabhängigkeit von dem Kontext, in dem er geschehen ist.

Unser Fazit: Die ebenfalls von Bischof Timmerevers formulierte Frage Wie gehen wir mit der Grenzziehung um, wenn wir möglicherweise Menschen sagen müssen, dass das, was sie erlebt haben, nicht unter unsere Definition fällt? führt in die falsche Richtung und bean­sprucht erneut Deutungshoheit im Blick auf Ursache, Ausmaß und Auswir­kungen missbräuchlicher Situationen im kirchlichen Kontext. Eine solche kirchliche Deutungshoheit darf es in diesem Zusammenhang nicht geben.


3. Wir werden nicht umhin kommen, uns dem Thema verstärkt anzunehmen. (…) Es wird uns erneut persönliches und institutionelles Versagen vor Augen führen und fordern, den angemessenen Umgang mit Tätern oder Tätergemeinschaften zu finden.

Bischof Timmerevers

 

Für das, was in verschiedenen Gemeinschaften geschehen ist und noch geschieht, kommt den Bischöfen und anderen kirchlichen Verantwortungsträgern eine erhebliche Mitverant­wor­tung zu. Hier geht es um zum Teil jahrelange Missachtung der bischöflichen Für­sorge- und Auf­sichtspflicht sowie um unterlassene Hilfeleistungen. Die Versuche, solche Taten im Ver­antwortungsbereich der Bischöfe zu vertuschen, haben den Betroffenen Leid zugefügt, sie erneut traumatisiert und darüber hinaus auch die Kirche als Gesamtes beschädigt. Dass die sich hieraus ergebenden Konsequenzen leider noch nicht ganz verstanden wurden, ist auch daran abzulesen, dass die selbstverständlich auch erforderlichen Überlegungen zum Umgang mit den Tätern bzw. Tätergemeinschaften Vorrang vor den Fragen nach den Betroffenen haben (s.o.).

Unser Fazit: Den Betroffenen ist großer persönlicher Schaden entstanden, der eine Wiedergutmachung erfordert. Die schon angesprochene Aufarbeitung ist eine der Voraussetzungen für eine systematische Prävention, die über die reine Mentalitätsebene weit hinausgehen muss. Rechtliche und theologische Grundlagen der katholischen Kirche und ihrer Lehre müssen hinterfragt werden, um Übergriffe in die Intimität einer Person grundsätzlich als illegitim zu markieren. Mit den Worten von Bischof Genn: Geistlicher Missbrauch [betrifft] den Raum der „geistlichen Intimsphäre“ einer anderen Person, der dem Täter entweder bewusst oder unbewusst zur Verfügung gestellt oder manipulierend geöffnet und dann ergriffen wird.


Wir fordern

1. Eine unabhängige, systematische und flächendeckende Aufarbeitung von geistlichem Missbrauch

Dies erfordert Akteneinsicht für Betroffene und deren Anwälte sowie angemessene Formen der Entschädigung und Wiedergutmachung, insbesondere für Betroffene, die in Folge des geistlichen Miss­brauchs psychisch dauerhaft geschädigt sind oder die in kirchlich anerkannten und unter kirchlicher Aufsicht stehenden Gruppen über lange Zeiträume systematisch finanziell ausgebeutet wurden. Es erfordert die Einrichtung entsprechender Stellen, die diese Aufarbeitung vorantreiben und deren Freiheit von Weisungen, deren erstes Ziel kirchliche Image-Wahrung ist. Es erfordert nicht zuletzt die Schaffung der nötigen Voraussetzungen für eine unabhängige und interdisziplinäre wissenschaftliche Aufarbeitung.

2. Präventionsmaßnahmen, die der Tragweite der Problematik angemessen sind

Dies erfordert die Schaf­fung einschlägiger Straftatbestände im kirchlichen Strafrecht, die Betroffenen in Zukunft eine An­zeige der von ihnen erlittenen Übergriffe ermöglichen. Sodann erfordert es eine flächendeckende Sensibilisierung. Denn geistlichen Missbrauch gibt es nicht nur in wenigen neueren geistlichen Gemeinschaften und Bewegungen, sondern auch in klassischen Orden, Säkularinstituten, in kirchlichen Schulen, in der Jugendarbeit und überall in der Seelsorge. Daher muss die Thematik in den pastoralen Aus- und Fortbildungsplänen fest verankert werden.

3. Einen anhaltenden offenen Dialog mit den Betroffenen

Eine kirchliche Aufarbeitung von geistlichem Missbrauch, die an den Betroffenen vorbei und über ihre Köpfe hinweg geschehen würde, wäre von Vorneherein zum Scheitern verurteilt. Wir wünschen uns keine Mitarbeit, die auf eine Instrumentalisierung Betroffener hinausläuft, sondern einen offenen Dialog, der unseren Erfahrungen und unserem Wissen die gebührende Wertschätzung entgegenbringt. Ein erster Schritt wären klare und unmiss­verständliche Signale von Ihnen und der gesamten Amtskirche, die eine ehrliche, trans­parente und umfassende Aufarbeitung der Geschehnisse zusichern.

Mit diesem Brief möchten die Unterzeichner einen Beitrag zu dieser Beratung aus Sicht von Betroffenen leisten. Durch unsere Unterschriften wollen wir deutlich machen, dass es sich nicht um wenige Einzelfälle handelt, sondern um ein Problem, das es in zahlreichen kirchlich anerkannten Gemein­schaften sowie auch klassischen Orden und Säkularinstituten gibt. Alleine die Mitglieder des Netzwerks gegen geistlichen Missbrauchs und die weiteren Unterzeichnenden haben geistlichen Missbrauch in einem Dutzend verschiedener Gruppen erlebt, die allesamt kirchlich anerkannt worden sind – darunter Gemeinschaften diözesanen und päpstlichen Rechts, kirchliche Bewegungen, neue geistliche Gemeinschaften, Säkularinstitute, klassische Institute des geweihten Lebens und Orden. Wir hoffen, dass unsere Fragen und Anmerkungen dazu beitragen, die nächsten notwendigen Schritte einzuleiten.

Johanna Beck, Birgit Buchhagen-Palmer, Dr. Gerd Engler; Juliane Engler, Judith Fecher, Stefan Hoffmann, Hajo Kindler, Monika Kindler, Ursula Kreis-Schaffert, Mechthild Leise, Dr. Alfons Lenherr, Majella Lenzen, Gudrun Mann, Norbert Nordmann, Ingrid Pollner, Dr. Doris Reisinger, Dr. Philipp Reisinger, Barbara Remlinger, Aegidius Röckrath, Claudia Rolke, Thomas Schaffert, Susanne Seitz, Helga Wilmsen und alle Mitglieder des Netzwerks gegen Geistlichen Missbrauch.

Quelle: feinschwarz.de

 

2 Rückmeldungen

  1. M. Leise sagt:

    Durch Zufall bin ich auf diese Homepage geraten. Anlass: Der offene Brief an die DBK. Ich bin eine der Mitinitiatoren und Mitunterzeichner. Ganz herzlichen Dank für die Veröffentlichung an dieser Stelle und v.a. in dieser sehr gut gestalteten Form! Gleichzeitig bin ich überrascht über die verschiedenen Beiträge zu diesem Thema auf dieser Homepage. Die Ausführungen von Klausen sind sehr zutreffend (soweit ich von „außen“ das beurteilen kann). Ich freue mich, weitere „Mitstreiter “ im Blick auf spirituellen / geistlichen Missbrauch gefunden zu haben.

  2. Klausen sagt:

    Spirituelle Verantwortung am Ort der Zwangsmaßnahme des Gefängnisses

    Häufig sind es Menschen, die in der Zwangssituation des Knastes Halt suchen, die besonders gefährdet sind, Opfer von geistlichem Missbrauch zu werden. Ihnen fehlen neben Lebenserfahrung, psychischer und emotionaler Reife meist auch die Erfahrung im Umgang mit dem Glauben. Oft sind es psychisch instabile oder „gebrochene“ Menschen, Personen, die in ihrer Vergangenheit bereits Missbrauchserfahrungen machen mussten.

    In einer solchen Lebenssituation, die von Veränderungen, Krise oder Verlusten geprägt ist, sind Menschen eher offen für Neues, Unbekanntes und Idealisiertes. Die verführerische Positivität eines Gefängnisseelsorgers oder Ehrenamtlichen kann sie dann besonders ansprechen. Hier erfahren sie zunächst Zuwendung, Hilfe und Ermutigung sowie neue Hoffnung oder eine Vision für das persönliche Leben, die Zugehörigkeit zu etwas Höherem und „Magischem“ wie Gott. Die hohe Wertschätzung durch persönliches Gebet sowie intensive gottesdienstliche Feiern können eine Rolle spielen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass die guten Seiten des Glaubens und die eigene Uninformiertheit den Blick für das Grenzüberschreitende hinter der Fassade trüben können.

    So wurde beispielsweise mit einem Gefangenen durch einen Ehrenamtlichen einer Freikirche ein Bekehrungsritual durchgeführt. Das kommt erst einmal gut an, man steht im Mittelpunkt und hat eine Gegenkraft zu dem, was die Justiz mit „einem macht.“ Dies kann in allen Religionsanschauungen und Konfessionszugehörigkeiten geschehen. Von daher ist es wichtig, dass die Gefängnisseelsorge sich immer wieder der Kritik stellt und ihre Macht in diesem Feld nicht missbraucht.

    Insbesondere die Aneignung göttlicher Macht – als ein zentrales Element des geistlichen Missbrauchs – birgt eine große Gefahr, da die begleiteten Personen den geistlichen Begleiter in diesen Fällen als von Gott auserwählt und folglich als Sprachrohr Gottes ansehen, der in Glaubens- und Lebensfragen stets die richtige Antwort kennt und dem es sich zu unterwerfen gilt, um das ewige Heil zu erlangen. „Lies in der Bibel, da steht die Wahrheit und Du wirst morgen entlassen“, so könnte man zugespitzt formulieren.

    Literatur: Gefährliche Seelenführer? Geistiger und geistlicher Missbrauch. In: Herder Thema, November 2020

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