Die Gefängnisseelsorge steht Gefangenen wie auch Bediensteten zur Verfügung. Die Arbeit ist geprägt durch das Seelsorge- bzw. Beichtgeheimnis sowie des Zeugnisverweigerungsrechts vor Gericht (§ 53 StGB / § 139 StGB). Die Gefängnisseelsorge beteiligt sich am gesellschaftlichen Diskurs über den Strafvollzug und setzt sich mit Grenzsituationen auseinander.

Gefängnisseelsorge engagiert sich überkonfessionell und arbeitet religionssensibel. Sie setzt sich konstruktiv kritisch gegenüber Kirche und Staat ein und vermittelt bei Konflikten. Sie ermöglicht einen Freiraum des Vertrauens, der „ungeschminkten“ Aussprache, des ehrlichen Dialogs, der gerade hinter Gittern besonders wichtig ist, wo Gewissensnot, Schulderfahrung, Druck und existentielle Bedrängnis herrscht. Die Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. will Menschen von „draußen“ für die Problematik straffällig gewordener Menschen sensibilisieren.

 

15. November 2019
Manifest zur Abschaffung von Strafanstalten
Abolitionismus ist die radikale Ablehnung als menschenunwürdig erkannter Institutionen. Historisch betrachtet hat eine abolitionistische Haltung ihren Ausdruck in der Forderung nach Abschaffung von Praktiken und Institutionen gefunden, in denen der Mensch ein geknechtetes, ein verächtliches, ein wertloses Wesen ist. Exemplarisch hierfür standen und stehen z.B. Forderungen […]
Knastschlüssel