Die Anstaltsleitung ist der erste und unmittelbare AnsprechpartnerIn für die Gefängnisseelsorge. Durch die explizite Sonderstellung des Fachdienstes „Seelsorge“ ist sie im Organigramm direkt neben der Leitung angesiedelt. Je nachdem ob ein GefängnisseelsorgerIn verbeamtet oder in Gestellungsvertrag angestellt ist, trägt die Leitung einer JVA die Dienstaufsicht. Seelsorgerliches Arbeiten sowie die Achtung von Sicherheit und Ordnung geschieht im gegenseitigen Vertrauen zueinander.

Eine Loyalitätspflicht gegenüber dem staatlichen Anstaltszweck obliegt jedem AnstaltsseelsorgerIn, unabhängig von der Form der Ausgestaltung seines dienstrechtlichen Status. Staatlich-kirchliche Vereinbarungen über den Status der AnstaltsseelsorgerIn legen fest, dass Gefängnisseelsorge in Fragen des Strafvollzugs der Aufsicht des Staates unterliegt, aber fachlich jedoch bei der kirchlichen Aufsicht und Visitation bleibt. In den Bundesländern regeln Dienstordnungen das dienstrechtliche Verhältnis zwischen dem Land und den Kirchen.

Im März 1971 wurde in Bad Godesberg die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. ins Leben gerufen. Aufgabe und Ziel der Bundesvereinigung ist es, länderübergreifend einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und Anregungen bzw. Lösungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Deutschland und in Europa zu erarbeiten. Die Bundesvereinigung steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien.

 

Die unabhängige Stellung des Gefängnisseelsorgers zeigt sich darin, dass die Kirche für alle in ihrem Auftrag im Gefängnis tätigen Seelsorger das Seelsorgegeheimnis beansprucht. Gemäß §§ 53 Abs 1 Nr. 1, 53 a StPO haben Geistliche und ihre Berufshelfer im strafrechtlichen Verfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs anvertraut worden oder bekannt geworden ist (vgl. a. § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO im Zivilprozess). Ferner erkennt § 139 Abs. 2 StGB für Geistliche den Vorrang des Seelsorge- und Beichtgeheimnisses vor der Anzeigepflicht geplanter Straftaten nach § 138 StGB an.

Für ein Gelingen der Behandlungsarbeit ist die Mitwirkung aller Berufsgruppen unverzichtbar. Intern prägen neben den in Führungspositionen verantwortlichen JuristInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, PädagogInnen, SeelsorgerInnen verschiedener Konfessionen, MitarbeiterInnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie die im Übrigen in der Verwaltung eingesetzten Kräfte die Arbeit in der Vollzugspraxis.

 


1. Juli 2019
Richterin am Amtsgericht mit 26 Jahren
Philipp Awounou | bento. Es ist Dienstag und Katrin Wegele, 26, muss entscheiden, ob ein Mann ins Gefängnis kommt – oder nicht. Es ist alles gesagt: Die Zeugen sind vernommen, die Plädoyers gehalten. Jetzt ist es still. Minutenlang sitzt Wegele da, überlegt, wägt ab, notiert. Schließlich steht […]
18. Januar 2019
Christliches Menschenbild im Grundgesetz
Die Kampagne „Dein Grundgesetz“ versucht die Bedeutung der Menschenrechte in den Mittelpunkt zu stellen und eine Auseinandersetzung mit ihnen anzustoßen, damit sie wieder an gesellschaftlicher Relevanz gewinnen und ihre Unverzichtbarkeit im Bewusstsein aller Menschen präsent ist. Als Erkennungszeichen der Kampagne wurden Ortsschilder (v.a. die gelben Ortsausgangsschilder) […]
3. März 2026
Ethik: Wichtiger Baustein für verantwortungsvolle Vollzugskultur
Ethik im Vollzug? Wo haben innere Zweifel ihren Platz? Wie gehen wir mit moralischen Grenzfragen um? Oder einfach: Was ist zu tun, wenn der „Bauch“ sich meldet? Unterstützung in der Klärung solcher und ähnlicher Fragestellungen erhielt die JVA Bielefeld-Brackwede in den vergangenen Jahren durch die Arbeitsgemeinschaft […]
19. Februar 2019
Eine Zukunft des Gefängnissystems denken?
Ist es möglich, das bestehende Gefängnissystem von einer Zukunft her zu denken, in der ein veränderter Begriff von ausgleichender Gerechtigkeit den Umgang einer Gesellschaft mit straffällig gewordenen Menschen prägt? Die Handreichung der evangelischen Arbeitsgemeinschaft „Zur Zukunft des Gefängnissystems“ will zumindest hierzu anregen. Ihre Perspektive ist daher […]
23. Januar 2019
Ermittlungen aufgrund von Handyschmuggel
Gegen Geld ist auch im Gefängnis viel zu kriegen. Das wusste auch der Häftling, der vorigen Sommer unbedingt aus der JVA Würzburg hinaustelefonieren wollte. Der zu fünfeinhalb Jahren Knast verurteilte Betrüger muss noch eine Weile sitzen. Er kurbelt aber bereits wieder neue Geschäfte in Frankfurt an, […]
11. Juli 2020
Wunsch nach assistiertem Suizid im Gefängnis?
In der schweizerischen Zeitschrift „Seelsorge & Strafvollzug“ ist ein Artikel zum Thema des „Assistierten Suizid im Gefängnis“ veröffentlicht worden. Dieses Thema wird zurzeit in der Schweiz breit diskutiert und beschäftigt durch die Medien die allgemeine Öffentlichkeit. Anlässlich des ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB […]