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10. Oktober: Die Welttag-Initative gegen die Todesstrafe

10. Oktober 2026

Die Zahl der weltweit gemeldeten Hinrichtungen ist seit 2024 um 78 % gestiegen. Die Europäische Union und der Europarat lehnen die Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen kategorisch ab. Die Todesstrafe – einschließlich des Prozesses, der zur Hinrichtung führt – ist eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung. Es wird gefordert, der restaurativen Justiz den Vorrang zu geben und sich der weltweit wachsenden Bewegung anzuschließen, die die Todesstrafe ablehnt. Auch der Vatikan ist darunter.

Im vergangenen Jahr wurden auf dem Weg zur universellen Abschaffung weitere Fortschritte erzielt: Der Libanon hat die Todesstrafe im August 2026 abgeschafft. Gambia und Vietnam haben die Zahl der Straftaten, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, verringert, und Sierra Leone hat das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, wodurch jede Hinrichtung im Hoheitsbereich des Landes ausgeschlossen ist. Kambodscha, die Zentralafrikanische Republik und der Tschad haben ebenfalls Maßnahmen zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls ergriffen. Diese Beispiele erinnern daran, dass Veränderung jederzeit möglich ist.

Todesstrafen im Iran

Im Jahr 2025 wurden nur 17 Länder erfasst, in denen Hinrichtungen vollstreckt wurden, der starke Anstieg der Hinrichtungen ist jedoch alarmierend. Die Zahl der bekannten Hinrichtungen ist gegenüber 2024 um 78 % gestiegen. Die meisten fanden im Iran statt, in Ägypten, im Jemen, in Kuwait, Saudi-Arabien und Singapur gab es erhebliche Anstiege. Auch in den Vereinigten Staaten wurden weitere Hinrichtungen verzeichnet. Hinrichtungen in China sind aufgrund des Staatsgeheimnisses nicht in der weltweiten Statistik aufgeführt, die Zahl der Todesurteile, die im in China verhängt wurden, wird indes auf Tausende geschätzt. In Europa ist Belarus nach wie vor das einzige Land, das die Todesstrafe verhängt.

Abschaffung weltweit

Die fortgesetzte Anwendung der Todesstrafe für Drogendelikte ist besonders besorgniserregend. Nach internationalem Menschenrecht ist die Todesstrafe den schwersten Straftaten vorbehalten, das heißt solchen von äußerster Schwere, die mit vorsätzlichem Mord einhergehen. Die Anwendung der Todesstrafe zur Bestrafung von Drogenproduktion und -handel erreicht diese Schwelle nicht und ist nicht wirksam. Die Daten zeigen, dass sie von Straftaten nicht stärker abschreckt als andere Strafen. Die Todesstrafe beraubt überdies jede verurteilte Person der Hoffnung auf Rehabilitation und birgt stets das Risiko eines irreversiblen Justizirrtums.

Anlässlich des Europäischen und Welttags am 10. Oktober gegen die Todesstrafe fordern die Europäische Union und der Europarat alle Staaten, die die Todesstrafe beibehalten, auf, als ersten Schritt zur Abschaffung unverzüglich ein Moratorium für Hinrichtungen einzuführen. Bis zur endgültigen Abschaffung sollte ein Moratorium zur Umwandlung der bereits verhängten Todesstrafen und zur uneingeschränkten Einhaltung des internationalen Rechts und der internationalen Normen im Bereich der Menschenrechte führen. Die Europäische Union und der Europarat lehnen jeden Versuch entschlossen ab, die Todesstrafe wieder einzuführen oder auszuweiten, auch in Europa. Gemeinsam mit ihren internationalen Partnern, der Zivilgesellschaft und Angehörigen der Rechtsberufe werden sie weiterhin die demokratische Debatte auf der Grundlage der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit fördern, um die universelle Abschaffung zu erreichen.

Todesstrafe “unzulässig”

Papst Franziskus hat 2017 die entsprechenden Absatz im Katechismus geändert: “Heute gibt es ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat. Hinzu kommt, dass sich ein neues Verständnis vom Sinn der Strafsanktionen durch den Staat verbreitet hat. Schließlich wurden wirksamere Haftsysteme entwickelt, welche die pflichtgemäße Verteidigung der Bürger garantieren, zugleich aber dem Täter nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen. Deshalb lehrt die Kirche im Licht des Evangeliums, dass „die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt“, und setzt sich mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein.

Papst Leo XIV. bekräftigt dies: “Die Todesstrafe ist unzulässig, da sie die Unverletzlichkeit und Würde des Menschen verletzt. Das Gemeinwohl kann geschützt und den Anforderungen der Gerechtigkeit kann Rechnung getragen werden, ohne auf die Todesstrafe zurückzugreifen: Es wurden wirksame Haftsysteme entwickelt, die die Bürger schützen, den Schuldigen aber gleichzeitig die Möglichkeit zur Resozialisierung nicht vollständig nehmen.” Mit Blick auf die Ankündigung der US-Regierung, die Hinrichtung eines mehrfachen Mörders öffentlich zu zeigen, fügte der Papst hinzu: “Es ist nicht akzeptabel, dass der Tod zur Show gemacht wird; auch wenn die Person natürlich schuldig ist, gibt es doch andere Möglichkeiten.” Zuvor hatte der Vorsitzende der US-Bischofskonferenz, Erzbischof Paul S. Coakley, die geplante Live-Übertragung der Hinrichtung als “barbarisch” verurteilt.

Quellen: Europarat und Vatikan-News

 

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