Klaus Bräuning wurde vor 52 Jahren für einen Doppelmord in Mainz verurteilt. Die Journalistin Marion Mück-Raab macht seinen Fall zu einem journalistischen Projekt, da sie seine Schuld nicht als bewiesen ansieht. Herausgekommen ist die dreiteilige SWR Dokumentation “Lebenslänglich”. Im September 2023 ist Bräuning´s Strafe nun zur Bewährung ausgesetzt worden. Er kämpft weiter für einen Freispruch.
Die Münchner Rechtsanwältin, Carolin Arnemann, hat den Fall Bräunig übernommen, sie ist Expertin für Wiederaufnahmeverfahren. Und sie will den Mordfall wieder vor Gericht bringen. Die Dokumentation begleitet sie dabei: Gibt es neue Spuren? Finden sich Ermittlungsansätze, die damals übersehen wurden? Wie dünn ist das Eis, auf dem sich das Urteil gründet? Sitzt Klaus Bräunig fast schon sein ganzes Leben zu Unrecht im Gefängnis?
True Crime-Dokumentation
Dieser Frage geht die True Crime-Dokumentation in der ARD-Mediathek nach. Seit Jahrzehnten beschäftigt der Fall Bräunig die Justiz. War er es, der die Mainzer Kinderärztin Margot Geimer und ihre Tochter Dorothee im April 1970 ermordete? Das Urteil ist bis heute umstritten – und Klaus Bräunig, mittlerweile 78 sitzt immer noch im Gefängnis in Diez und beteuert seine Unschuld. 1970. Irgendwann in der Nacht vom 12. auf den 13. April werden die Mainzer Kinderärztin Margot Geimer und ihre 17-jährige Tochter Dorothee in ihrem Haus erstochen. Der brutale Doppelmord sorgt bundesweit für Schlagzeilen. Die Polizei tappt im Dunkeln. Keine Spuren am Tatort, keine Spuren eines gewaltsamen Eindringens. Es ist unklar, wie der oder die Täter ins Haus gekommen sind. Die Tatwaffe? Sie wird nicht gefunden. Der Druck auf die Kriminalpolizei wächst von Tag zu Tag.
Widerrufene Geständnisse
Zwei Monate später wird ein Spanner auf frischer Tat ertappt und festgenommen. Klaus Bräunig, ein Hilfsarbeiter, 26 Jahre alt. Vier Tage nach seiner Verhaftung legt er ein Geständnis ab. Noch einmal vier Tage später widerruft er alles. Um am selben Tag wieder zu gestehen. Ein Hin und Her, so geht das wochenlang. Beinahe pausenlos wird Bräunig, der einen geringen Intelligenzquotienten hat, vernommen. Ohne Verteidiger – er weiß nicht, dass er ein Recht auf juristischen Beistand hat. Der Gefängnisseelsorger sorgt schließlich dafür, dass Bräunig einen Pflichtverteidiger bekommt. Bräunig bleibt derweil bei seinem Widerruf – bis heute. Er habe nur gestanden, weil er nicht mehr konnte, weil er wollte, dass die Verhöre endlich aufhören.
Umstrittenes Urteil
Am 19. Juli 1972 wird Bräunig zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Allein auf Grundlage seiner Geständnisse. Handfeste Beweise gibt es nicht, keine Blutspuren, die ihm zugeordnet werden könnten, keine Fingerabdrücke. Nichts. Niemand hat ihn je am Tatort gesehen, auch Gegenüberstellungen führen zu nichts. Bei einer Tatrekonstruktion vor Ort kann Bräunig nicht einmal zeigen, wie er in das Haus gekommen sein will. Es ist ein zweifelhaftes und von Anfang an umstrittenes Urteil. Mittlerweile ist Klaus Bräunig 78 Jahre alt, er sitzt seit 52 Jahren im Gefängnis. Er gilt als Tatleugner – und deshalb nach wie vor als gefährlich. Doch Bräunig bleibt dabei: “Ich war das nicht!” Und er kämpft weiter um sein Recht. Immer wieder gab es Versuche, den Fall neu aufzurollen und ein Wiederaufnahmeverfahren zu erreichen. Aber die Hürden sind hoch, man braucht neue Sachverhalte, Beweise, dass Bräunig es nicht gewesen sein kann.
Quelle: SWR Rheinland-Pfalz
2 Rückmeldungen
Anfang September 2023 fiel die Entscheidung des Landgerichts Koblenz für die Freilassung und ist jetzt rechtskräftig. Der wegen eines Doppelmordes verurteilte Klaus Bräunig ist ein freier Mann. Der 79-jährige sitzt seit mehr als 53 Jahren im Gefängnis. In der rheinland-pfälzischen JVA Diez hat er eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ein Wiederaufnahmeverfahren läuft. 2019 und 2021 legte Bräunigs Rechtsanwältin, die Münchner Strafverteidigerin Carolin Arnemann, gegen die lange Haftzeit Verfassungsbeschwerden ein. Im März 2023 entschied das Bundesverfassungsgericht: Es folgte der Argumentation der Anwältin, dass nach so langer Haft auch das Alter bei der Beurteilung des Inhaftierten berücksichtigt werden müsse. Der Gutachter konnte keinerlei Anhaltspunkte dafür erkennen, dass von Bräunig eine Gefahr ausgehen könnte. Klaus Bräunig will nun weiter für einen Freispruch kämpfen.
Hallo! Ich finde diesen Beitrag super. Und hoffentlich, so wie für mich auch für andere, inspirierend.
In unserer Kirchenzeitung habe ich in der Weihnachtszeit auch davon gelesen. Und habe mich auch schon mit dem Gedanken getragen, vielleicht- so einen Briefwechsel zu führen!
Weiterhin so!!! 🙂
Herzliche Grüße
Ulrike