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Mit Schattenseiten der eigenen Vergangenheit auseinandersetzen

15. Oktober 2026

Die geplante Live-Übertragung einer Hinrichtung in den USA wurde doch noch von Präsident Donald Trump nach heftiger Kritik abgesagt. Der Leiter der Dominikanerprovinz in Deutschland und Österreich, Elias Füllenbach, zeigt sich im Interview von domradio.de erleichtert. Verschiedene Dominikanerorden waren vor allem für die „Fürsorge“ und ihre seelsorgerische Arbeit in den Gefängnissen bekannt.

Der US-amerikanische Kriegsminister Pete Hegseth hatte angekündigt, eine militärische Hinrichtung im Dezember live übertragen zu lassen. Inzwischen wurde die geplante Übertragung von Donald Trump nach heftiger Kritik wieder abgesagt. Wie haben Sie diese Ankündigung aufgenommen?

Ich bin zunächst einmal froh, dass diese öffentliche Übertragung abgesagt wurde. Denn hier geht es um eine ganz grundsätzliche Frage: Wie gehen wir mit dem Leiden und Sterben eines Menschen um? Und was bedeutet es, wenn eine Gesellschaft daraus ein öffentliches Ereignis macht, möglicherweise sogar eine Art Spektakel

Aus christlicher Sicht ist das für mich nicht hinnehmbar. Der Mensch besitzt eine Würde, die ihm niemand nehmen kann. Das gilt auch für jemanden, der schwere Schuld auf sich geladen hat. Wenn man nun eine Hinrichtung öffentlich übertragen würde, besteht die Gefahr, dass wir uns am Leiden eines anderen Menschen ergötzen. Dass wir dabei zusehen, wie jemand stirbt, und daraus vielleicht sogar eine Form von Unterhaltung machen. Das widerspricht zutiefst dem christlichen Menschenbild. Die Bestrafung eines Menschen darf nicht dazu führen, dass wir seine Würde missachten. Und erst recht darf sein Sterben nicht zur öffentlichen Inszenierung werden.

Öffentliche Hinrichtungen sind historisch keineswegs ungewöhnlich. Gerade im christlich geprägten Europa waren sie über Jahrhunderte verbreitet. Auch der Dominikanerorden, dem Sie angehören, wird mit der Inquisition und damit indirekt mit Hinrichtungen in Verbindung gebracht. Wie gehen Sie als Dominikaner mit dieser Geschichte um?

Zunächst einmal ist es wichtig, dass wir uns dieser Geschichte stellen – und das tun wir auch. Gerade seit dem Heiligen Jahr 2000 hat sich die katholische Kirche intensiv mit den Schattenseiten ihrer eigenen Vergangenheit auseinandergesetzt. Papst Johannes Paul II. hat damals sehr deutlich gemacht, dass die Kirche auch die Schuld und die Verfehlungen ihrer eigenen Geschichte anerkennen muss. Das war ein wichtiger Impuls. Auch unser Dominikanerorden hat sich damit beschäftigt. Das Provinzkapitel der Dominikanerprovinz Teutonia hat im Jahr 2000 eine entsprechende Stellungnahme zur Geschichte der Inquisition veröffentlicht.

Wir können diese Geschichte nicht einfach beiseiteschieben. Dominikaner waren an der mittelalterlichen Inquisition beteiligt, und das gehört zu unserer Ordensgeschichte. Aber wir müssen zugleich historisch genau hinschauen. Wenn wir von der Inquisition sprechen, meinen wir nämlich nicht eine einzige Institution, die über Jahrhunderte unverändert bestanden hätte. Wir müssen mindestens drei unterschiedliche Formen unterscheiden. Da ist zunächst die mittelalterliche päpstliche Inquisition. Sie entstand im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Häresien, also Glaubensvorstellungen, die von der kirchlichen Lehre abwichen. Hier spielten Dominikaner tatsächlich eine wichtige Rolle.

Dann haben wir die Spanische Inquisition. Die war sehr viel stärker eine staatlich geprägte Institution. Sie richtete sich insbesondere gegen zum Christentum konvertierte Juden und Muslime, bei denen man vermutete, dass sie weiterhin ihrer früheren Religion anhingen. Hier vermischten sich religiöse Fragen mit politischen und gesellschaftlichen Interessen. Und schließlich gab es die Römische Inquisition, die sich insbesondere mit der Überwachung von Glaubenslehren und der Kontrolle beziehungsweise Zensur von Schriften beschäftigte. Diese Unterschiede sind wichtig. Denn sonst entsteht schnell ein vereinfachtes Bild, das den historischen Zusammenhängen nicht gerecht wird. Das bedeutet nicht, dass man das geschehene Unrecht relativieren darf.

Bei der Inquisition denken viele Menschen vor allem an Scheiterhaufen und öffentliche Hinrichtungen. Welchen Zweck erfüllten solche Hinrichtungen im Mittelalter und in der frühen Neuzeit?

Öffentliche Hinrichtungen hatten damals vor allem eine abschreckende Funktion. Man wollte zeigen, welche Konsequenzen es hatte, wenn jemand gegen die geltende Ordnung verstieß. Das war zugleich eine Demonstration von Macht. Die Obrigkeit machte öffentlich sichtbar, dass sie in der Lage war, Recht durchzusetzen und Menschen zu bestrafen.

Nach Angaben von Amnesty International wurden im vergangenen Jahr 17 öffentliche Hinrichtungen dokumentiert, sechs in Afghanistan und elf im Iran. Nun wird auch in den USA wieder über die abschreckende Wirkung solcher Inszenierungen diskutiert. Erleben wir hier eine Rückkehr zu einem Strafverständnis, das eigentlich längst überwunden schien?

Ich halte diese Entwicklung für sehr bedenklich. Natürlich ist es richtig, dass schwere Verbrechen Konsequenzen haben müssen. Niemand wird bestreiten, dass eine Gesellschaft das Recht und auch die Pflicht hat, ihre Bürger zu schützen. Und selbstverständlich müssen Menschen, die anderen schweres Leid zugefügt haben, zur Verantwortung gezogen werden. Aber die entscheidende Frage ist doch, welche Mittel eine Gesellschaft dafür einsetzen darf. Wir haben heute rechtsstaatliche Möglichkeiten, gefährliche Menschen dauerhaft von der Gesellschaft fernzuhalten. Wir verfügen über Gefängnisse und ein Justizsystem, das Strafen verhängen und vollstrecken kann, ohne Menschen zu töten. Die Todesstrafe ist deshalb nicht notwendig, um die Gesellschaft zu schützen.

Hinzu kommt etwas, das wir aus der Geschichte sehr gut kennen: die Gefahr politischer Willkür. Wenn ein Staat die Macht besitzt, einen Menschen hinzurichten, dann muss man immer fragen, wer über Leben und Tod entscheidet. Nach welchen Kriterien geschieht das? Die Geschichte zeigt uns, dass Todesurteile keineswegs immer ausschließlich nach objektiven rechtlichen Maßstäben gefällt wurden. Immer wieder haben politische Machtverhältnisse, gesellschaftliche Vorurteile und Interessen eine Rolle gespielt. Und natürlich können auch Gerichte irren. Ein Fehlurteil lässt sich unter Umständen korrigieren. Eine vollstreckte Todesstrafe nicht.

Die katholische Kirche hat die Todesstrafe über viele Jahrhunderte zumindest unter bestimmten Bedingungen akzeptiert. Inzwischen lehnt sie diese grundsätzlich ab. Besonders Papst Franziskus hat hier eine klare Position vertreten. Wie ist dieser Wandel zu erklären?

Schon im Zweiten Vatikanischen Konzil und dann unter Papst Johannes Paul II. wurde immer stärker betont, dass die Todesstrafe angesichts der heutigen Möglichkeiten des Strafvollzugs praktisch nicht mehr zu rechtfertigen ist. Papst Franziskus hat diese Entwicklung dann konsequent weitergeführt. Für ihn ist die Todesstrafe mit der Würde des Menschen unvereinbar. Und das ist der entscheidende Gedanke: Jeder Mensch besitzt eine unveräußerliche Würde. Diese Würde hängt nicht davon ab, was er getan hat. Sie hängt auch nicht davon ab, ob wir ihn für einen guten oder schlechten Menschen halten. Selbst ein Mensch, der schwerste Verbrechen begangen hat, verliert dadurch nicht seine Menschenwürde.

Das bedeutet nicht, dass seine Schuld bedeutungslos wäre. Es bedeutet auch nicht, dass man auf Strafe verzichten müsste. Aber wir dürfen einen Menschen nicht vollständig auf seine Schuld reduzieren. Aus christlicher Sicht kommt noch etwas Entscheidendes hinzu: die Möglichkeit zur Umkehr. Das Christentum geht davon aus, dass ein Mensch sich verändern kann. Dass er seine Schuld erkennen, bereuen und einen anderen Weg einschlagen kann. Wenn wir einen Menschen hinrichten, nehmen wir ihm diese Möglichkeit endgültig.

Die geplante Live-Übertragung einer Hinrichtung wurde nun abgesagt. Wir leben in einer Mediengesellschaft, in der Gewalt und menschliches Leiden ständig sichtbar werden. Wo verläuft die Grenze zwischen notwendiger Aufklärung und bloßer Sensationslust, wenn man bei sowas zuschauen würde?

Ob ich über eine Hinrichtung berichte oder ob ich Menschen dabei zusehen lasse, wie ein anderer Mensch getötet wird, ist ein Unterschied. Es besteht dann die Gefahr, dass das Leiden selbst zum Gegenstand der Aufmerksamkeit wird. Dass nicht mehr die Frage nach Recht und Unrecht im Mittelpunkt steht, sondern die Sensation. Leiden und Sterben eines Menschen ist nichts, woran man sich ergötzen darf. Es ist nichts, was zur Unterhaltung eines Publikums dienen sollte.

Das Interview führte Alexander Foxius | domradio.de

 

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