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Die Gefängnisseelsorge zwischen Raum und Institution

27. August 2020

Das Gefängnis gilt als „Brennglas der sozialen und politischen Situation in unserer Gesellschaft“. Auch wird es als Seismograph beschrieben, der in eindrücklicher Weise gesellschaftliche sowie soziale (Fehl-) Entwicklungen und Schieflagen aufdeckt und sichtbar macht. Die Beschreibungen des Gefängnisses als Brennglas oder als Seismograph bringen viel Richtiges zum Ausdruck, sie lassen aber zugleich einen entscheidenden Aspekt außen vor: Sichtbarkeit stellt sich nur dann ein, wenn man hinsieht – und genau das geschieht beim Gefängnis in aller Regel nicht. Das Gefängnis schafft keine Sichtbarkeit, sondern verschiebt vielmehr ein sichtbares „Problem“ – nämlich, dass Menschen zu Tätern geworden sind – aus dem Sichtfeld der Gesellschaft. Es findet dort eine Reduktion von Komplexität statt.

Gefängnisse sind Orte, die in erheblichem Ausmaß mit dem Phänomen der Komplexität konfrontiert werden und eben darauf mit der Strategie der Komplexitätsreduktion reagieren. Menschen werden zu Gefangenen, Räume zu Orten der systematischen Unterscheidung und die Zeit zu einer strukturierenden Kategorie, die das bloße Hier und Jetzt spürbar werden lässt. In dieser „fremden Welt“ ist auch das Religionssystem in Form der Gefängnisseelsorge präsent. Einerseits werden damit rechtliche Vorgaben, die im Grundgesetzt verankert sind (Art. 4 GG i. V. m. Art. 141 WRV), umgesetzt. Andererseits steht die Gefängnisseelsorge in der Tradition der Werke der Barmherzigkeit (Mt 25,43), sodass sie auch als ein Ausdruck der grundsätzlichen Hinwendung an den Menschen, der Sünder und Gerechter zugleich ist, verstanden werden kann. Die lutherische Formulierung simul iustus et peccator erfährt in diesem Raum eine reale Zuspitzung. Seelsorge im Gefängnis ist „als praktizierte Rechtfertigungslehre zu verstehen“.

Ort der Komplexität und der Kontingenz.

Totale (allumfassende) Institution

Der Raum des Gefängnisses wird in der praktisch-theologischen Forschung zumeist mit dem Begriff der „totalen Institution“ beschrieben. Damit wird ein Begriff rezipiert, der ursprünglich auf den kanadischen Soziologen Erving Goffman zurückgeht. In dem Buch „Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen“, das mittlerweile zu den Klassikern der modernen Soziologie zählt, entfaltet Goffman sein Verständnis von den totalen Institutionen. Sie werden verkürzt gesagt als soziale Einrichtungen definiert, die einen allumfassenden Charakter aufweisen. Dabei hebt Goffman interessanterweise hervor, dass „alle Institutionen tendenziell allumfassend“ sind. Aus diesem Grund überrascht es auch nicht, dass neben dem Gefängnis auch eine ganze Reihe weiterer Einrichtungen als totale Institutionen beschrieben werden wie beispielsweise das Kloster, das Internat oder die Kaserne.

Als zentrales Charakteristikum einer totalen Institution gilt, dass die Grenzen der unterschiedlichen Lebensbereiche aufgehoben werden und dass „[a]lle Angelegenheiten des Lebens“ wie schlafen, spielen und arbeiten, auf den Raum der totalen Institution zentriert sind. Genau dieses Phänomen lässt sich bei modernen Justizvollzugsanstalten beobachten. Das Leben der Inhaftierten ist vollständig und in all seinen Facetten auf den Raum des Gefängnisses konzentriert. Die Gefangenen schlafen, essen und arbeiten in Räumlichkeiten, die zur jeweiligen sozialen Einrichtung hinzugehören. Es ist daher vollkommen richtig, das Gefängnis als totale Institution zu beschreiben. Damit geht keine Wertung im Sinne einer politischen Lesart dieses Begriffes einher. Total meint nicht totalitär, sondern allumfassend. Eben aus diesem Grund kann sogar die Fahrt auf einem Kreuzfahrtschiff als totale Institution gedeutet werden.

Dennoch ist hinsichtlich der Gefängnisse zugleich auf ein Problem hinzuweisen. Das Ziel einer jeden totalen Institution steht in Relation zum sozialen Zusammenleben, das sich in der jeweiligen Einrichtung ereignet. Kreuzfahrtschiffe bieten deshalb ihren Gästen ein breites Spektrum an Unterhaltung und vielfältige Freizeitmöglichkeiten sowie Essen und Trinken in Hülle und Fülle. Ziel ist es, dass die Touristen eine gute und vor allem erholsame Zeit an Bord haben. Für das Gefängnis wiederum gilt das komplette Gegenteil. Die Freizeitmöglichkeiten sind begrenzt und reglementiert. Das Essen und Trinken dient nicht dem Genuss, sondern der Ernährung. Das soziale Zusammenleben im Gefängnis ist vielfach auf Isolation und auf Strafe ausgelegt. Gefängnisse stellen mitunter „Orte organisierter Beziehungslosigkeit“ dar. Sie rücken die Delinquenz der Gefangenen resolut ins Zentrum.

Insofern stimmt die Form des sozialen Zusammenlebens mit dem Ziel dieser Institution überein; sie dient der Bestrafung. Darüber hinaus sollen Gefängnisse aber auch im Idealfall auf ein späteres Leben in Freiheit vorbereiten; sie sollen einen wesentlichen Beitrag zur Resozialisierung der Gefangenen leisten. Dieses Ziel steht allerdings offenkundig in Spannung zur Form des sozialen Zusammenlebens, so wie es in Gefängnissen aktuell vielerorts anzutreffen ist. In dieser Hinsicht deutet sich eine Schwierigkeit an: Gefängnisse verfolgen mithin unterschiedliche Ziele, die zueinander in Spannung stehen. Im Rückgriff auf die theoretischen Arbeiten von Erving Goffman ist dann festzuhalten, dass das Gefängnis als totale Institution im Zweifelsfall eher eine Strafanstalt als eine Resozialisierungsanstalt darstellt.

Heilsam irritieren am Anderort

Totale Institutionen neigen überdies zur Selbstreferentialität, weil eben alle Angelegenheiten des Lebens auf ihren Raum zentriert werden. Dadurch wird der Raum innerhalb der Institution immer weiter verdichtet – Freiräume und Reflexionsräume verschwinden zusehends. Aus diesem Grund ist es begrüßenswert, dass in den allermeisten totalen Institutionen auch andere Logiksysteme präsent sind, die die Dynamik der Selbstreferentialität durchbrechen oder zumindest heilsam irritieren. Dies leistet auch die Gefängnisseelsorge, die im Anschluss an den französischen Philosophen Michel Foucault als ein Anderort, eine Heterotopie, in der totalen Institution des Gefängnisses gedeutet werden kann. Sie kann dort andere Räume eröffnen, die zum Durchatmen und Innehalten anregen, die eine Perspektivweitung ermöglichen und Raum zur Selbstreflexion bieten. Das gilt nicht nur für die Gefangenen und deren Angehörigen, sondern auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten. Was ist damit aber konkret gemeint?

Die Kategorie des Raums, die lange Zeit eher stiefmütterlich behandelt wurde, ist in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts von den Sozial- und Kulturwissenschaften wiederentdeckt und in diesem Zuge neu profiliert worden. Man versteht den Raum seither nicht mehr nur als statischen Container, sondern auch als Teil und Folge gesellschaftlicher sowie kultureller Sozialität. Ein Raum ist nicht einfach vorfindlich gegeben und auf seine materielle Gestalt reduzierbar. Er stellt vielmehr ein wandelbares Gebilde dar, das sich in der sozialen Interaktion immer wieder neu konstituiert. Diese neue Lesart des Raums im prozessualen und dynamischen Sinne ist mit dem Programmbegriff des spatial turn überschrieben.

Als ein wesentlicher Vordenker des spatial turn gilt Michel Foucault, der 1966 in einem Radiovortrag erstmals von den sogenannten Heterotopien sprach. Ein Jahr später wiederholte er diesen Vortrag, 1984 wurde das Manuskript dann auch publiziert. Foucault geht davon aus, dass es relative Raumeinheiten gibt, die sich aufgrund einer besonderen Typik vom umgebenen Realraum abheben, diesen teilweise sogar verfremden oder neu organisieren. Diese Raumeinheiten nennt Foucault Heterotopien – Anderorte –, die verkürzt gesagt „tatsächlich realisierte Utopien“ innerhalb der Ordnungsstruktur des Realraums bilden. Ausschlaggebend ist, dass sie ein besonderes Verhältnis zur Kategorie Zeit besitzen (1), dass von ihnen Öffnungs- oder Schließungsprozesse ausgehen (2) und dass sie spezifische Deutungspotenziale ausweisen (3).

Ein Raum, der anders ist: Die Kirche

Anhand dieser Systematik lässt sich meines Erachtens auch die Gefängnisseelsorge als ein Anderort in der Institution des Gefängnisses deuten. Gerade die gottesdienstliche Feier führt unmittelbar vor Augen, dass die Seelsorge im Gefängnis durchaus ein heterotopes Potenzial besitzt. So vermittelt die poetische aber doch irgendwie fremdgewordene Sprache der Bibel und der Lieder des Gesangbuches ein Gefühl von Überzeitlichkeit. Es sind Texte, die aus einer anderen Zeit zu kommen scheinen, die schon früheren Generationen Kraft und Orientierung gegeben haben. Das Gefühl der Überzeitlichkeit kann sich so auch zu einem Gefühl von Gemeinschaft ausweiten. Im Gottesdienst tritt also nicht nur das heterotope Potenzial der Gefängnisseelsorge hervor, die Gefangenen werden auch in einen Kontext der Heterochronie, der Anderzeit, hineingenommen. Der Raum des Gefängnisses ist darüber hinaus grundsätzlich von Schließungsprozessen geprägt. Überall gibt es Türen mit schweren eisernen Schlössern. Der Kirchraum wiederum, das durfte ich im letzten Jahr während meines Besuches in der Justizvollzugsanstalt Bochum feststellen, ist permanent geöffnet. Innerhalb der Welt der unzähligen Schlösser gibt es also einen Raum, der anders ist. Der anders ist, weil seinen Türen nicht geschlossen sind, sondern geöffnet bleiben.

Nun ist noch zu prüfen, was mit den Deutungspotenzialen gemeint ist, die von einer Heterotopie ausgehen können. Foucault unterscheidet diesbezüglich Anderorte in zweierlei Hinsicht. Zum einen nennt er Illusionsräume, die den umgebenen Realraum in Gänze aufheben und ihn selbst als Illusion erscheinen lassen. Zum anderen gibt es Kompensationsräume, die den umgebenen Realraum nicht aufheben, sondern anerkennen. Trotzdem heben sie sich ein Stück weit von ihm ab, um so eine andere Ordnungsstruktur bieten zu können. Und genau dieser Aspekt – also Anderorte im Sinne von Kompensationsräumen – ist auch für die Gottesdienste im Gefängnis bedeutsam. Sie unterbrechen für einen kurzen Moment den Alltag des Strafvollzugs; gleichzeitig wird der umgebende Realraum nicht aufgehoben. Die Gefangenen gehen nach dem Gottesdienst zurück in ihre Hafträume. Und trotzdem geht vom Gottesdienst eine andere Ordnungsstruktur aus. Der Gottesdienst stellt ein zeitliches Strukturelement dar, das die Monotonie der Haftzeit in einen wöchentlichen Rhythmus überführt. Nicht jeder Tag ist Montag, nicht „täglich grüßt das Murmeltier“; einmal in der Woche ist es anders, einmal in der Woche können die Gefangenen in den Anderort des Gottesdienstes eintreten.

Niklas Peuckmann, geb. 1990, ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Praktische Theologie (Homiletik, Liturgik, Poimenik)
und am Institut für Religion und Gesellschaft der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. niklas.peuckmann(at)rub.de

Gesamter Vortrag „Wo Freiheit und Unfreiheit einander begegnen. Seelsorge im Raum des Gefängnisses“ 19. August 2020 in Essen, Fortbildung für GefängnisseelsorgerInnen

 

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