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17 Tage hinter Gittern wegen Verstoß gegen Coronaregeln

28. August 2020

Im Bundesland Bayern gibt es erste Konsequenzen für Menschen, die sich den Corona-Regeln nicht beugen. Eine 17-tägige Haftstrafe wurde gegen einen Augsburger verhängt, der das Infektionsschutzgesetz nicht beachtete und einen Platzverweis erhielt. Vor allem in Bayern gab es am Anfang der Pandemie strengere Ausgangsbeschränkungen als in anderen Bundesländern. In fast 200 Fällen hat die bayrische Polizei Menschen in Präventivhaft genommen. Viele wurden innerhalb von 24 Stunden wieder auf freiem Fuß gesetzt. Die Fraktion der Grünen im Landtag hat eine Anfrage zu diesem Thema beim bayrischen Innenministerium gestartet.

Aus dieser Anfrage geht hervor, dass ein Augsburger wegen 15 Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz und der Missachtung von Platzverweisen für 17 Tage laut dem Urteil des Amtsgerichts hinter Gitter muss. In Bamberg hatte ein angeblich uneinsichtiger 34 jähriger Mann wiederholt Corona-Partys mit seinen Bekannten gefeiert. Als die Beamten zum fünften Mal in der Wohnung erschienen, nahmen sie den Wiederholungstäter Anfang April kurzerhand in Gewahrsam. Er verstieß gegen das Abstandsgebot zum Infektionsschutz. Besonders junge Leute seien es gewesen, die „unbelehrbar“ waren. Einige von ihnen kamen für eineinhalb bis zwei Tage in Polizeigewahrsam. Ein Unrechtsbewusstsein bei den jungen Leuten sei nicht vorhanden gewesen. Nach den Angaben des bayrischen Ministeriums wurden ab Ende März 2020 mit den Ausgangsbeschränkungen landesweit 42.245 Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht.

Grüne kritisieren überharte Reaktionen

Für die Landtagsabgeordnete der bayrischen Landtagsfraktion der Grünen, Katharina Schulze, zeigen die Zahlen, dass die Polizisten insbesondere zu Beginn der Ausgangsbeschränkungen von der Staatsregierung zu hart angegangen wurden. „Unglaublich ist, dass nicht einmal bekannt ist, ob Personen die so lange Zeit in Haft waren, einen Rechtsbeistand hatten oder nicht.“ Es sollten die gesetzlichen Regelungen etwa im Polizeiaufgabengesetz dringend angepasst werden. Es gebe dahingehend einen Reformstau. „Solch eine harte Herangehensweise darf sich nicht wiederholen, sagt Schulze. Sie gehört seit der Landtagswahl in Bayern 2013 dem Bayerischen Landtag an. Sie wurde nach der  Wahl 2018 zusammen mit Ludwig Hartmann Oppositionsführerin im Bayerischen Landtag.

Andere Interventionen möglich

Es wurde nicht mehr klar unterschieden, wer eine Straftat und wer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. „Hier wurden Menschen zum Teil mehrere Tage weggesperrt, die keine Straftat begangen hatten“, so die grüne Fraktionsvorsitzende Schulze. Dies sei nicht der richtige Umgang, auch nicht bei einem sich verändernden Infektionsgeschehen. Im Zuge dessen wurde vor kurzem der Verkauf von Alkohol ab 21 Uhr bis sechs Uhr morgens in München verboten. Alkohol darf im öffentlichen Raum ab 23 Uhr bis 6 Uhr nicht mehr konsumiert werden. Ausnahmen gelten jeweils für den Ausschank in der Gastronomie und bei genehmigten Veranstaltungen.

Für eine Intervention und der Bewusstseinsarbeit gibt es andere Möglichkeiten. Beispielsweise Konfliktmanager, Nachtbürgermeister, Jugendhilfe oder eben das Verhängen von Bußgeldern. In Bayern ist es möglich, Menschen länger vorbeugend einzusperren. Der bayrische Landtag hat für ein Gesetz gestimmt, das die Präventivhaft von bisher zwei Wochen auf bis zu drei Monaten verlängert hat. Ein Richter kann die Präventionshaft danach weiter verlängern. Einen Rechtsbeistand muss auf jeden Fall gewährt werden. Die Verhältnismäßigkeit ist zu garantieren. Harte Strafen allein nutzt bekannterweise nichts. Vor allem kein Freiheitsentzug. Diese bewirkt mehr Nebenwirkungen als Einsicht.

 Michael King 

 

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