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„Verdeckte“ Corona-Fälle im Justizvollzug

9. Juli 2020

750.000 Euro für Corona-Tests in den Haftanstalten. Alle Neuaufnahmen werden getestet.

Bislang ist es in Niedersachsen weitgehend gelungen, das Coronavirus von den Haftanstalten fernzuhalten. Lediglich vier bestätigte Fälle hat es gegeben; die Betroffenen sind inzwischen wieder genesen. Um auch künftig das Einbringen einer Infektion in die Gefängnisse zu verhindern, werden seit Mai 2020 alle Personen, die einer niedersächsischen Justizvollzugsanstalt (JVA) zugeführt werden, symptomunabhängig getestet. Um diese Testungen in den kommenden Monaten sicherzustellen, sollen der Justiz über den zweiten Nachtragshaushalt insgesamt 750.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Justizministerin Barbara Havliza hat sich aus diesem Anlass im Rahmen ihrer Sommerreise in der JVA Meppen im Emsland eine sogenannte Trennungsabteilung zeigen lassen. Auf Veranlassung des Justizministeriums gibt es seit einiger Zeit in jeder Hauptanstalt eine solche „Trennungsabteilung“, in der Inhaftierte in den ersten 14 Hafttagen untergebracht werden. Zudem sind gesonderte Quarantänebereiche für Infektionsverdächtige oder Infizierte eingerichtet. Havliza: „Die Justizvollzugsanstalten haben in den vergangenen Monaten eine hervorragende Arbeit geleistet. Ich bin beeindruckt, mit welcher Professionalität landesweit binnen kürzester Zeit eigene Stationen eingerichtet wurden. Auch hier in Meppen. Unsere Strategie, jede neu aufgenommene Person zu testen, hat sich bereits als Erfolg erwiesen. In zwei Fällen waren die Betroffenen in der Aufnahmezeit ohne jegliche Symptome, es waren also „verdeckte Fälle“. Hätten wir sie nicht getestet, hätte sich das Virus in der Haft vielleicht schnell verbreitet. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Bediensteten im niedersächsischen Justizvollzug für ihr großes Engagement.“

Die 750.000 Euro aus dem zweiten Nachtragshaushalt sind für entsprechende Laboruntersuchungen vorgesehen. Für den Betrag können ca. 11.500 Tests durchgeführt werden. Der Justizvollzug arbeitet mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zusammen. Insgesamt gibt es in den niedersächsischen Haftanstalten ca. 7.000 Neuzugänge pro Jahr, hinzukommen Mehrfachtestungen bei positivem Befund und weitere Bedarfstestungen. In Verdachtsfällen und bei Kontakt mit positiv getesteten Personen werden auch Bedienstete getestet, bei denen das örtlich zuständige Gesundheitsamt aufgrund fehlender Symptome keine Testungen durchführen würde.

Zur Situation in der JVA Meppen sagt der Anstaltsleiter Per Erik Zeller: „In gemeinsamer Anstrengung aller Beteiligten ist es bislang gelungen, das Virus aus der Anstalt heraus zu halten. Sehr geholfen hat uns in diesem Zusammenhang, dass auf Veranlassung des Justizministeriums Verurteilte mit kurzen Freiheitsstrafen vorübergehend nicht geladen wurden und wir so Platz für die Trennung der Gefangenen gewonnen haben. Durch die Sondermittel des Landes konnte flächendeckend getestet und ausreichend Schutzausrüstung beschafft werden, um Mitarbeiter und Gefangene vor Ansteckung zu schützen. Die Gefangenen tragen die zu ihrem Schutz ergriffenen einschränkenden Maßnahmen überwiegend mit. Mein besonderer Dank gilt den KollegInnen der JVA Meppen, die mit höchstem Einsatz, Kreativität und Flexibilität alle Maßnahmen mitgestalten und mittragen, die zur Sicherheit der Anstalt erforderlich sind.“

Pressemeldung Niedersächsisches Justizministerium

 

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