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Hessen streicht Artikel der Todesstrafe aus Verfassung

25. März 2019

Die Hessen haben die Reform der Landesverfassung angenommen. Laut amtlichem Endergebnis im Oktober 2018 sprachen sich 83 Prozent für eine Abschaffung der Todesstrafe aus. Die Reform der hessischen Landesverfassung mit der Aufhebung der Todesstrafe ist beschlossene Sache. Wie aus dem vorgelegten endgültigen Ergebnis der Volksabstimmung von Ende Oktober hervorgeht, stimmten die Hessen mit großer Mehrheit für die vom Landtag beschlossenen 15 Änderungen.

Artikel gestrichen

In Deutschland und natürlich auch in Hessen ist die Todesstrafe durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bereits seit 1949 abgeschafft. Es gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht. In der Hessischen Verfassung sind die Regelungen über die Verhängung der Todesstrafe nun auch nicht mehr enthalten. Mit der Zustimmung zu dieser Verfassungsänderung wurden die Sätze zur Todesstrafe aus den Artikeln 21 und 109 gestrichen. Zudem wurde in Artikel 21 der Satz eingefügt: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“

Durch Grundgesetz abgeschafft

Die Todesstrafe ist in Deutschland durch das Grundgesetz bereits seit 1949 abgeschafft. Jetzt (erst) wurde auch der Text der Hessischen Verfassung entsprechend angepasst. Durch die Änderung der Artikel 21 und 109 in der Hessischen Landesverfassung sind die Formulierungen über die Todesstrafe aus der Hessischen Verfassung gestrichen worden. Für die Aufhebung der bislang noch in der Landesverfassung enthaltenen Todesstrafe – die durch das Grundgesetz ohnehin abgeschafft ist – stimmten allerdings nur 83,2 Prozent. Die meiste Zustimmung fand mit 90,9 Prozent die Verankerung des Datenschutzes in der hessischen Verfassung.

Landesverfassung in Hessen

 

4 Rückmeldungen

  1. 📚 sagt:

    Ihre Sicht ist zu einfach gedacht. In einzelnen Bundesstaaten der USA gibt es die Todesstrafe. Doch hier gibt es weiter Kriminalität. Wie oft wurde die Todesstrafe zu Unrecht verhängt? Welches Menschenbild steckt bei Ihrer Argumentation dahinter? Hauptsache ein Täter ist tot? Kein Staat kann die Menschenwürde eines jeden durch die Todesstrafe nehmen. Gott sei Dank gibt es in Europa diese Vergeltungs- und Rachestrafe nicht mehr. Und sie wird hoffentlich niemals wieder eingeführt werden.

  2. H. Maring sagt:

    Es gibt für den Staat außer der Todesstrafe keine Möglichkeit, sicher zu verhindern, dass der Täter die Tat noch einmal begeht. Und das muss er, da er ja das Gewaltmonopol für sich beansprucht.

    Die Frage, ob die Todesstrafe abschreckt, ist von daher unwichtig. Der Täter, der hingerichtet wird, wird jedenfalls die Tat nicht noch einmal begehen. Und nur darauf kommt es an.

  3. M. Ramoschat sagt:

    Ich bin ebenfalls gegen die Todesstrafe, aber weniger aus moralischen oder ethischen Gründen. Mehr aus praktischen Gründen. Es hört sich immer gut an, wenn man von der Würde des Menschen spricht und damit gegen die Todesstrafe ist. Aber was ist mit der Würde der Opfer, die von einem solchen Straftäter umgebracht wurden?
    Es gibt Täter, denen ich aufgrund ihrer Taten die Menschenwürde abspreche. Mörder, die Frauen vergewaltigen und umbringen. Pädophile, die Kinder misbrauchen und umbringen. Usw. Wenn ich gegen die Todesstrafe bin, dann nur, weil es genug Fälle gegeben hat, bei denen die tatsächliche Täterschaft erst viel später festgestellt wurde. Und eine Hinrichtung kann man nun mal nicht wieder korrigieren.

  4. Helga Czysewski sagt:

    Im Rahmen des evangelischen Religionsunterrichtes des Beruflichen Gymnasiums Gelnhausen (Hessen) in der 13. Klasse haben von 22 Schülerinnen nochmals 20 gegen und 2 pro Todesstrafe gestimmt. Folgende, von den SchülerInnen selbst formulierte Argumente haben die meiste Zustimmung gefunden:

    1. Ich bin gegen die Todesstrafe. Hinrichtungen senken den Respekt vor dem menschlichen Leben und machen Gesellschaften gewaltbereiter. Ein Staat darf sich nicht mit Mördern auf eine Stufe stellen. Staaten können nicht gleichzeitig die Menschenrechte achten und die Todesstrafe verhängen und vollstrecken.

    2. Ich finde es gut, dass in Hessen die Todesstrafe abgeschafft wurde, da es meiner Meinung nach moralisch nicht vertretbar ist, eine Person hinzurichten („Die Würde des Menschen ist unantastbar.“). Weiterhin sind die Kosten für die Hinrichtung einer Person teurer, als die für eine lebenslange Haft. Außerdem ist es wissenschaftlich nicht bewiesen, dass die Todesstrafe wirklich abschreckend wirkt.

    3. Ich bin gegen die Todesstrafe, da es aus meiner Sicht schlimmer für Täter ist, den Rest seinen Lebens im Gefängnis zu verbringen, wo sie täglich über ihre Straftaten nachdenken und ihre Taten bereuen können. Durch die Todesstrafe würden sie „Freiheit“ im Tode erlangen, ohne dass sie länger für ihre Taten büßen müssen.

    4. Auf der einen Seite ist die Todesstrafe abgeschafft und für verfassungswidrig nach Artikel 1 GG erklärt worden, auf der anderen Seite sollte man sich die Frage stellen, wie inhuman haben sich die Täter verhalten und gibt es überhaupt eine Möglichkeit denjenigen im gleichen Maße ohne Todesstrafe zu sanktionieren? Feststeht, dass eine Strafe auch eine abschreckende Wirkung haben soll, was in Deutschland schon lange nicht mehr der Fall ist, meine Meinung ist, dass die Todesstrafe kein schlechtes Mittel ist, wenn es um Mord aus niedrigen Beweggründen geht oder Raubmord der hundertprozentig nachgewiesen wurde.

    Mit vielen Grüßen aus Hessen Helga Czysewski (Schulpfarrerin)

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