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Pilotprojekt startet: Telemedizin im Justizvollzug

6. Juni 2020

Der Justizvollzug in Niedersachsen steigt mit einem Pilotprojekt in die Telemedizin ein. Die Vereinbarung zwischen der JVA Hannover und der Kassenärztlichen Vereinigung (KVN) startet im Juli 2020. Um die Gesundheit der Gefangenen kümmern sich bis jetzt grundsätzlich die AnstaltsärztInnen. Dies soll sich ändern.

Außerhalb deren Dienstzeiten, zum Beispiel am späten Abend, muss der kassenärztliche Bereitschaftsdienst gerufen werden. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder kommen die Bereitschaftsärzte in die JVA; das ist für die Mediziner jedoch sehr zeitaufwändig. Oder die Gefangenen werden in der kassenärztlichen Bereitschaftspraxis vorgeführt; das ist jedoch stets mit einem hohen personellen Aufwand und letztlich auch immer mit einem Sicherheitsrisiko verbunden. Durch das neue Pilotprojekt soll nun ein möglichst großer Teil dieser Einsätze durch eine telekommunikative Verbindung zu einer Bereitschaftsdienstpraxis priorisiert oder vermieden werden.

Justizministerin Barbara Havliza: „Die Telemedizin kann ein erheblicher Gewinn für den Justizvollzug sein, weil sie die Abläufe vereinfacht und beschleunigt. Die Gefangenen profitieren davon, weil zu jeder Zeit eine hochwertige medizinische Versorgung gewährleistet ist. Aber auch für die Bediensteten ist es eine Entlastung, weil sie zügig auf kompetente ärztliche Hilfe zurückgreifen können. Ob sich diese Erwartungen erfüllen, werden wir genau beobachten. Ich danke insbesondere den Regierungsfraktionen im Niedersächsischen Landtag, die sich für dieses Projekt eingesetzt haben.

Gegenstand einer Tele-Behandlung

  • Die Ausstellung von Rezepten, soweit die verordneten Arzneimittel oder wirkstoffgleichen Präparaten nicht in der JVA vorrätig sind.
  • Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von Gefangenen und Sicherungsverwahrten.
  • Die Einweisung von Gefangenen und Sicherungsverwahrten in öffentliche Krankenhäuser oder
  • die Mitteilung meldepflichtiger Krankheiten nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes.

„Mit der telemedizinischen Versorgung im Justizvollzug bricht eine neue Ära ärztlicher Versorgung für die Gefangenen an“, sagte Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KVN. Die Videosprechstunde habe ein großes Potential, die Bediensteten im Justizvollzugsdienst und die ÄrztInnen im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zu entlasten und die medizinische Versorgung der Gefangenen zu verbessern. „Die Chancen der Digitalisierung sind gewaltig und es liegt an uns, diese gemeinsam zu nutzen. Wir verknüpfen mit diesem Modellprojekt unsere Offenheit für technische Innovationen mit unserem Sinn für pragmatische Lösungen“ so Barjenbruch.

Und so funktioniert ein telemedizinischer Einsatz: Liegt ein geeigneter Fall vor, so wird eine Videosprechstunde über einen zertifizierten Videodienstanbieter aufgebaut. Die Behandlung erfolgt durch einen Bereitschaftsdienstarzt der kassenärztlichen Bereitschaftsdienstpraxis im KRH Klinikum Siloah in Hannover. Anhand der Liste mit Beispielen wird deutlich, dass einige Beschwerden auch weiterhin den direkten Arzt-Patienten-Kontakt erfordern, insbesondere akute Notfälle bedürfen des Einsatzes des Rettungsdienstes. Sofern sich die Zusammenarbeit zwischen JVA und KVN bewährt, wird die Ausweitung auf weitere Anstalten angestrebt. Die Kosten für das Pilotprojekt belaufen sich auf rund 50.000 Euro.

Pressemitteilung Justizministerum Niedersachsen

 

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