Rolf Jacob, erster Vorsitzender der Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug (BVAJ), spricht im Interview über die Versorgung psychisch erkrankter Gefangener. Die Bundesvereinigung als Interessenvertretung der Führungskräfte im Justizvollzug hat sich das Ziel gesetzt, grundsätzliche Fragen und Probleme des Justizvollzuges zu erörtern, Erfahrungen auszutauschen und der Politik oder dem Gesetzgeber mögliche Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Als leitender Regierungsdirektor ist Ralf Jacob Anstaltsleiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) mit dem Justizvollzugskrankenhaus (JVK) in Leipzig. Ein hoher Krankenstand, die Überbelegung und gestresste Beamte, so spricht Jacob von einer „kritischen Situation“. Der Suizid des mutmaßlichen Terroristen Dschaber al-Bakr in der Haftanstalt in Leipzig-Meusdorf im Oktober 2016 hatten hitzige Debatten über eine verfehlte Sparpolitik ausgelöst.
Es gibt heute mehr psychisch kranke Gefangene als noch vor zwanzig Jahren. Warum?
Zum einen sind wir sensibler geworden und wissen mehr darüber. Zum anderen hat sich der veränderten U-Haft-Praxis auch real der Anteil der Inhaftierten erhöht, die psychische Probleme aufweisen: Sexualstraftäter, Brandstifter, Drogensüchtige – und weil etwa gefasste Einbrecher oder Diebe nicht mehr automatisch in U-Haft landen.
Wissen die Justizministerien um dieses Problem?
Die Justizministerien wollen das Problem lösen, denn eine bessere Versorgung würde den Vollzugsalltag deutlich entspannen. Allerdings finden sich nicht genügend Psychiater, die zu den Bedingungen des öffentlichen Dienstes in den Haftanstalten arbeiten wollen.
Wozu führt das?
JVAs können eine regelmäßige, langfristige ambulante psychiatrische Sprechstunde nicht immer anbieten. Zur Akutversorgung müssen Patienten aufwändig bewacht in psychiatrische Krankenhäuser überführt werden, da die stationären Kapazitäten im Vollzug nicht ausreichen. Hier sollten die Länder mehr kooperieren und etwa gemeinsame psychiatrische Akutstationen im Verbund betreiben.
Die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter steht in kontinuierlicher Verbindung zur Justizvollzugsabteilung des Bundesjustizministeriums und zu den Länderministerien. Die Mitgliederzahl der Bundesvereinigung stieg von 32 im Gründungsjahr 1971 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf ca. 300 Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter sowie leitende Führungskräfte des Justizvollzugs an.
Quelle: Sozialcourage 3/2021, S. 24