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Ein Tag gegen die Verhängung der Todesstrafe

10. Oktober 2020

Wanderwegweiser bei den Galgensäulen nahe Ernen im Bezirk Goms des Schweizer Kantons Wallis.

Das Ministerkomitee des Europarates hat am 26. September 2007 beschlossen, einen „Europäischen Tag gegen die Todesstrafe“ einzuführen, der jedes Jahr am 10. Oktober auch international begangen wird. Der Europarat spielt eine Vorreiterrolle bei der Abschaffung der Todesstrafe und hat erreicht, dass es in Europa seit 1997 de facto keine Todesstrafe mehr gibt. Der Tag soll international gegen die Verhängung der Todesstrafe erinnern.

Die Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, und die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, haben anlässlich des Europäischen und Internationalen Tages gegen die Todesstrafe am 10. Oktober eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Die Erklärung unterstreicht die strikte Ablehnung der Todesstrafe der beiden Organisationen unter allen Umständen. In der Erklärung werden die Mitgliedsstaaten des Europarates, die noch nicht dem 6. und dem 13. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten sind, dazu aufgefordert, dies unverzüglich zu tun. Sie ruft das Land Belarus dringend zur Abschaffung der Todesstrafe auf. Als einziges Land in Europa vollstreckt Belarus noch immer die Todesstrafe – an einem geheimen Ort und ohne Abschiedsmöglichkeiten für die Angehörigen. Ändern will Präsident Lukaschenko daran nichts: Er sei an ein Referendum aus den 90er Jahren gebunden.

„Die Todesstrafe stellt eine Verletzung der Menschenwürde dar. Sie ist eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und läuft dem Recht auf Leben zuwider. Die Todesstrafe hat keine nachweisbare abschreckende Wirkung, und sie macht Justizirrtümer irreversibel“, so die Generalsekretärin des Europarates. Der Tag wurde mit von der „World Coalition against Death Penalty“ sowie Amnesty international ins Leben gerufen. Die Todesstrafe ist die Tötung eines Menschen als gesetzlich vorgesehene Strafe für ein Verbrechen, dessen er für schuldig befunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Todesurteil nach einem Gerichtsverfahren voraus, das mit der Hinrichtung des Verurteilten vollstreckt wird.

Heute ist die Todesstrafe im Strafrecht international ethisch, rechtlich und praktisch umstritten; sie gilt vielfach als unvereinbar mit den Menschenrechten. Viele Nichtregierungsorganisationen setzen sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Als Schritt dorthin fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 2007 ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen. Papst Franziskus hat gar die lebenslange Freiheitsstrafe als versteckte Todesstrafe bezeichnet. Er verbannt die Todesstrafe aus der Glaubenslehre der katholischen Kirche. In seiner neuen Enzyklika hat sich Papst Franziskus weiter entschieden gegen die Todesstrafe ausgesprochen. Diese sei nicht akzeptabel und sollte weltweit abgeschafft werden. „Nicht einmal der Mörder verliert seine persönliche Würde“, schrieb der Papst in seiner dritten Enzyklika. Mehr Infos zur Todesstrafe…

 

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