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Ist Selbsttötung im Gefängnis zu verhindern?

3. Dezember 2018

Im Gefängnis in Herford hat sich ein Jugendlicher selbst getötet. Die Anstaltsleitung teilte mit, dass der Jugendliche unter Beobachtung stand, weil er als suizidgefährdet galt. Er wurde in kurzen unregelmäßigen Abständen von höchstens 15 Minuten beaufsichtigt. Dabei wurde er von einem Bediensteten gefunden. Die Wiederbelebung blieb erfolglos.

Regeln einer Überwachung

Grund­sätzlich ist die Über­wachung in Gefängnissen im jeweiligen Vollzugs­gesetz der Länder und in der Verordnung für Untersuchungs­haft festgehalten. Diese Regelungen fallen jedoch in jedem Bundesland unterschiedlich aus. „In Sachsen ist eine Video­überwachung in der U-Haft verboten, die Überwachungszeiten sind nicht geregelt. Das ist Sache der JVA“, sagt der Kriminologe und Polizeiwissenschaftler Thomas Feltes von der Universität Bochum. „Die Intervalle hängen dann von der Personal­stärke ab.“

Alle 15 Minuten Kontrolle

Zum Vergleich: In Nordrhein-Westfalen muss ein Häftling bereits bei „vermuteter suizidaler Gefährdung“ mindestens alle 15 Minuten in der Zelle aufgesucht werden. Eine Möglichkeit ist, suizid­gefährdete Häftlinge nicht allein in der Zelle unter­zubringen. Die Unterbringung in einer Doppelzelle ist aber nicht immer durchführbar. Möglich wäre eine durchgängige Beobachtung in einer „Schlichtzelle“ mit Kameraüberwachung. Jedoch ist solch eine Über­wachung zeitlich begrenzt – mit dem Hinweis auf die Wahrung der Menschen­würde.

Ist eine Selbsttötung im Gefängnis zu verhindern?

„Ein klares Nein“, meint die Psychologin der Bundes­arbeits­gruppe Suizid­prävention im Justiz­vollzug, Katharina Bennefeld-Kersten. Wer sich umbringen wolle, schaffe das auch. „Sei es mit dem T-Shirt, das in Streifen gerissen wird oder mit dem Bettlaken.“ Selbst eine Über­wachung im 15-Minuten-Intervall oder kürzer könne das nicht verhindern. „Und Kleidungs­stücke muss man den Häftlingen einfach zugestehen“, sagt die Psychologin.

Mit Schweigeminute erinnert

In der JVA Herford wurde dem Tod des jungen Menschen mit einer Schweigeminute und einem Trauergottesdienst gedacht. Mit den unmittelbar betroffenen Gefangenen wurden Gespräche geführt. Ebenso wurde die „Psychosoziale Notversorgung“ (PSNV) für die Begleitung der Bediensteten eingeschaltet. Mitgefühl gilt der Familie. Ein Suizid verändert das Leben der Hinterbliebenen grundlegend. Es gibt ein „davor“ und ein „danach“. Nichts ist mehr so wie es war. Der Schmerz des Verlustes geht oft einher mit der Frage nach dem Warum, dem Verlassensein, mit Schuldgefühlen und Schuldzuweisungen; ein Chaos der Gedanken und Gefühle bricht herein. Es kann nichts mehr ungeschehen gemacht werden. Die Trauer nach einem Suizid ist sehr schwer. Empfehlungen zur Suizidprävention…

Michael King | JVA Herford

 

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