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Maelicke fordert Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe

5. Februar 2022

Prof. Dr. Bernd Maelicke weiß wovon er spricht. Er ist Experte auf dem Gebiet der Kriminal-und Sozialpolitik. Umfangreiche Erfahrungen sammelte er sowohl in politischen und leitenden Funktionen als auch in der Forschung. In zahlreichen Aufsätzen und Büchern publizierte er seit 1975 innovative Konzepte zur Resozialisierung von Straftätern und zum Schutz von Opfern. Die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe ist seit langem eines seiner Themen. In seinen neuen Thesen dazu sprechen alte Forderungen, die immer noch nicht erfüllt sind.

1.

Bereits 1990 hat Prof. Frieder Dünkel vom damaligen Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI – Freiburg) in einer empirischen Untersuchung zur Gefangenenstruktur in den Gefängnissen in Schleswig-Holstein festgestellt, dass 39 Prozent der aus dem Männervollzug Entlassenen und sogar 44 Prozent des Frauenvollzugs lediglich eine Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) verbüßt hatten. Nach Dünkel ein gigantisches Ausmaß von Fehlbelegungen mit enormen Kostenfolgen für die Justiz-Haushalte.

2.

Die meisten Entlassenen hatten nur geringfügige Schäden verursacht, vor allem bei Schwarzfahrern und Warenhaus-Diebstählen hätte eher der Weg des Zivilrechts zur Regulierung des Schadens geführt.

3.

Durch Ausweitung von Projekten der Gemeinnützigen Arbeit anstatt Ersatzfreiheitsstrafen wurde in Schleswig-Holstein und auch bundesweit versucht, massiv gegenzusteuern – insbesondere durch Projekte wie „Schwitzen statt Sitzen“ oder auch durch „Gemeinnützige Arbeit“ im Vollzug. Allerdings hat dies nichts an der grundsätzlichen Problematik und an der Verbreitung der Eersatzfreiheitsstrafe geändert.

4.

Auch im neuen Koalitionsvertrag der Ampelregierung (SPD, FDP und Grüne) in Berlin finden sich nur allgemeine Aussagen zur „Überarbeitung des Sanktionensystems einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen“, obwohl zahlreiche Experten und Dachverbände sehr detaillierte Vorschläge zur Abschaffung von Ersatzfreiheitsstrafen vorgelegt hatten.

5.

Soziale Ungleichheit in der Vollstreckung von Sanktionen muss also weiterhin festgestellt werden – wer die Geldstrafe bezahlen kann, kommt nicht ins Gefängnis, wer nicht zahlen kann , muss in den Knast: Gefängnisse wurden im Mittelalter als „Armenhäuser“ eingeführt, für Teilbereiche unseres Vollzugssystems gilt dies noch immer.

6.

Bei der Verurteilung zu einer Geldstrafe hat der Richter ausdrücklich eine Freiheitsstrafe nicht für erforderlich gehalten, erst die Ersatzfreiheitsstrafe wandelt dies in Freiheitsentziehung um, ohne dass zum Beispiel die Jugend- oder die Erwachsenengerichtshilfe zur Sinnhaftigkeit ein Votum abgegeben haben. Viele Kriminologen und Strafrechtler halten dies für das Gegenteil einer „Sozialen Strafrechtspflege“.

7.

Die resozialisierende Wirkung von kurzen Freiheitsstrafen ist äußerst begrenzt, auch dies hatte Prof. Dünkel bereits in den 1990er Jahren festgestellt. Die sozialen Probleme vor und nach der Entlassung bleiben bestehen beziehungsweise verstärken sich noch.

8.

Die Forderung nach Abschaffung der Ersazfreiheitsstrafe muss bestehen bleiben, die „Gemeinnützige Arbeit“ als Alternative oder auch während des Vollzugs ist rechtsstaatlich geboten.

9.

Das Land Schleswig-Holstein hat im Vergleich zu anderen Bundesländern die geringste Inhaftierungsquote – leider gilt dies nicht für die Ersatzfreiheitsstrafe. Es besteht Handlungsbedarf.

 

Bernd Maelicke ist 1941 geboren. Er ist einer der bekanntesten Experten auf dem Gebiet der Kriminal- und Sozialpolitik. Von 1978 bis 1990 war er Direktor des renommierten Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) in Frankfurt/Main. Von 1990 bis 2005 steuerte er als Ministerialdirigent im Justizministerium von Schleswig-Holstein die Reform des Strafvollzugs und der ambulanten Dienste, seit 2005 ist er Gründungsdirektor des Deutschen Instituts für Sozialwirtschaft (DISW) in Lüneburg. Das Reso-Informationsportal wurde durch ihn ins Leben gerufen. Auch nach seiner Pensionierung ist er in Fragen zur Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen aktiv.

 

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