In Niedersachsen dürfen künftig keine hauptamtlichen Imame des Islamverbands Ditib mehr als Seelsorger in Gefängnissen arbeiten. Justizministerin Barbara Havliza (CDU) hat die entsprechende Vereinbarung mit dem türkischen Moscheeverband gekündigt, wie das Ministerium am mitteilte.
Ditib gelinge es nicht, “sich von fremden staatlichen Einflüssen zu lösen und zu einer unabhängigen, in Deutschland verorteten Religionsgemeinschaft zu entwickeln”, erklärte Havliza. Deshalb könnten aus der Türkei entsandte und von der dortigen Religionsbehörde bezahlte Imame nicht länger in niedersächsischen Gefängnissen tätig sein.
Andere Gefängnis-Imame nicht betroffen
“In so einem sensiblen Bereich wie dem Justizvollzug ist es wichtig, ein ungetrübtes Vertrauen darin zu haben, dass die Seelsorgerinnen und Seelsorger unabhängig vom Einfluss dritter Staaten sind”, sagte Havliza. Dies gelte insbesondere dann, wenn sie direkten Kontakt zu Inhaftierten haben. Die Entscheidung richte sich nicht gegen die unabhängig von der Ditib arbeitenden Gefängnis-Seelsorger, also auch nicht gegen die des muslimischen Landesverbandes Schura. Betroffen sind somit drei der 19 muslimischen Gefängnis-Seelsorger im Land. Trotzdem gebe es für alle muslimischen Seelsorger fortan über die geltende Sicherheitsüberprüfung hinaus eine Abfrage beim Verfassungsschutz, kündigte das Ministerium an.
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