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Diese Erfahrung kann ich mit Gefangenen teilen…

12. Januar 2022

Die Coronakrise erzeugt immer mehr Gegebenheiten, die es im Vollzug schon gibt. Dies habe ich kürzlich neu erfahren, als ich abgelehnt wurde, weil ich keinen aktuellen Corona Test vorweisen konnte und dies obwohl ich vollständig geimpft und geboostert bin. Werde ich aussortiert, weil ich bestimmte Dinge nicht habe? Die Gründe für eine Verordnung sind nicht nachvollziehbar. Da kann ich den Inhaftierten sehr nahe sein.

Hintergrund ist der, dass ich zu einem ärztlich verordneten Reha-Sport nicht zugelassen wurde, weil ich keinen aktuellen Corona Test vorweisen konnte. Diese Verordnung ist neu, ich wurde nicht über diese verändere Lage informiert. All die Neuerungen kann man nicht so schnell überblicken. Im alten Jahr konnte ich mit der 2G Regelung den Reha Sport betrieben. Im Januar werde ich abgewiesen, obwohl ich einen regulären Termin habe. Solch eine Situation ist im Vollzug Realität.

Morgen kann schon alles anders sein. Die zugesagten Vergünstigungen werden morgen wieder revidiert. Das kann ganz schön verärgern. Da ist ein Bediensteter krank, die Lockerung wird zurückgenommen oder der lang geplante Besuch abgesagt. Zur Vollständigkeit fehlen Nachweise, die ich im Vollzug absolvieren muss: Das Kompetenztraining oder Suchtberatungsgespräche. Es mag Gründe geben, die dies rechtfertigen. Als Inhaftierter ist man den Bestimmungen ausgeliefert. Diese können sich schnell ändern. Diskutieren bringt nichts. Man ist an die Weisung gebunden. Entweder ich ärgere mich darüber oder ich arrangiere mich. Das heißt in meinem Fall, ich fahre an die Teststation und warte in der Schlange, bis ich das erforderliche und für 24 Stunden gültige Zertifikat in den Händen halte.

Ob ich das einsehe? Der Gesundheitsschutz geht vor, klar. Und doch rumort es in mir… „Ich bin doch geboostert und nun muss ich auch noch einen negativen Test vorlegen, um meinen Gesundheitsschutz zu machen?“, so frage ich mich immer wieder. So geht es manchen in anderen Situationen den Gefangenen. Diese oder jene Entscheidung kann nicht nachvollzogen werden, weil die Gründe ihm nicht bekannt sind. Oder vielmehr ihm die Gründe nicht einsichtig sind. Manches Mal kann ich nachvollziehen, wenn Gefangenen den Weg des geringsten Wiederstands gehen und verbittern. Wieder andere sagen den Kampf an. Irgendwann ist es einfach zu viel. Oft sind Entscheidungen und Regelungen nicht transparent gegenüber den Gefangenen. Es entstehen Ängste und Abwehr. Sie erleben Entscheidungen der Vollzugskonferenz zum Beispiel oft als Willkür. Es wird ein Gesetz über das andere gestellt. Keine Individualität und keine Diskussion. Basta.

Ja, ich und wir alle müssen „in den sauren Apfel beißen“ und in solchen Situationen Wege finden. Es ist, wie es ist. Dann gibt es eben einen dritten Weg oder ich halte alle Vorgaben ein. In meinem Fall habe ich jetzt Glück, oder ist es Fügung, dass die Verordnungen angepasst wurden. Ich darf als „Gebooster“ jetzt meinen Reha-Sport ohne Testung machen. Manchem Inhaftierten geht wie mir die Puste aus und zieht sich zurück. Diese Erfahrung kann ich jetzt mit den Menschen hinter Gittern teilen.

Michael King | JVA Herford

 

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