Die Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. ist ein bundesweiter und überdiözesaner Zusammenschluss. Er organisiert sich als gemeinnütziger und kirchlicher Verein von hauptberuflichen SeelsorgerInnen. Die MitarbeiterInnen arbeiten im Gestellungsvertrag des Landes mit dem Bistum, im Angestelltenverhältnis oder mit Verbeamtung des Landes in den staatlichen Einrichtungen. Die Anstellung als GefängnisseelsorgerIn wird in den jeweiligen Diözesen und Bistümern geregelt.
Vor der Entscheidung, als Seelsorger im Gefängnis zu arbeiten, sollte die Möglichkeit gegeben sein, sich im Rahmen eines etwa vierwöchigen Praktikums mit dem ungewohnten Arbeitsfeld und seinen ungewohnten Arbeitsbedingungen auseinanderzusetzen, um überprüfen zu können, ob es sich um ein für den/die Interessentin adäquates Arbeitsfeld handelt. Je nach Ausbildungsordnung sollte diese Möglichkeit schon in der Zeit der Ausbildung enthalten sein. Erfahrungsgemäß ist beim Einstieg in die Gefängnisseelsorge eine Phase der Einarbeitung besonders wichtig. Sie kann für einige Zeit über Stellung, Akzeptanz und Arbeitsweise des Seelsorgers entscheiden. Von daher ist es notwendig, bereits vor der offiziellen Einführung als Seelsorger in einer Justizvollzugsanstalt einen Überblick über Strukturen und Regeln des Strafvollzuges sowie über Arbeitsweisen in der Gefängnisseelsorge durch Hospitation in anderen Gefängnissen zu bekommen.
Vorbereitungszeit
Ist die Entscheidung für die Arbeit in einer JVA gefallen, so ist es wichtig, vor dem konkreten Dienst in der eigenen JVA die spezifischen Probleme der künftigen Arbeit in einer anderen Anstalt kennen zu lernen. Dazu sollte eine Zeit von mindestens vier Wochen dienen, in der in unterschiedlichen Vollzugsformen (Untersuchungshaft, Strafhaft, Offener Vollzug) sowie unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten bei zukünftigen KollegInnen hospitiert werden soll.
Offizielle Einführung
Neben der persönlichen „Präsentation“ ist es wichtig, dass eine offizielle Einführung als Seelsorger stattfindet, um Auftrag und Stellung des Seelsorgers zu verdeutlichen. In der Regel sollte das in einem Einführungsgottesdienst erfolgen, zudem Inhaftierte, der Vorsitzende der Regionalkonferenz, Vertreter des Bistums, der Justiz und die KollegInnen anderer Konfessionen/Religionen eingeladen werden.
Einarbeitungszeit
In der Einarbeitungszeit des ersten Halbjahres sollten zunächst die verschiedenen Funktionen und Bereiche der Justizvollzugsanstalt anhand eines Einweisungsplanes kennen gelernt werden. Dazu ist es wichtig, innerhalb dieser Zeit bei den verschiedenen Diensten zu hospitieren. Besonders im ersten Jahr ist es wichtig, dass der Neue einen Ansprechpartner aus dem Bereich der Gefängnisseelsorge hat. Dieser muss in der Lage sein, Praxisanleitung zu geben und bei der Klärung aktueller Probleme und Konflikte Hilfestellung geben zu können.
Ebenfalls verpflichtend sollte die Teilnahme an der Einführungstagung sein, die jährlich stattfindet und von evangelischer und katholischer Konferenz der Gefängnisseelsorger gemeinsam veranstaltet wird. Zudem sollte Supervision für den Seelsorger in den ersten Berufsjahren zum festen Bestandteil seiner Arbeit gehören. Diese ist nicht nur für das erste Jahr, sondern für die gesamte Zeit der Tätigkeit als wichtig anzusehen.
Praxisbegleitung/Supervision
Die besonderen Anforderungen an die Person des Gefängnisseelsorgers und seines Dienstes an der Schnittstelle zu den verschiedensten anderen Fachdiensten machen eine supervisorische Auseinandersetzung bzw. eine kollegiale Beratung sowie eine permanente Fortbildung angesichts sich ständig ändernder Vollzugsbedingungen notwendig. Auf Bundesebene hat sich in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Evangelischen Gefängnisseelsorger die jährlich stattfindende „Nauroder Tagung“ bei Wiesbaden als zentrale Aus- und Weiterbildungsveranstaltung bewährt. In einem vierjährigen Zyklus werden vier Themenbereiche mit wechselnden Referenten und Methoden behandelt: a) Die Rolle des Seelsorgers b) Die Institution Gefängnis c) Die Situation der Gefangenen d) Spiritualität und Gottesdienst im Gefängnis. Daneben gibt es die Klinische Seelsorgeausbildung (KSA), die von der Evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge angeboten und durchgeführt wird.
Seelsorge im Gefängnis | Norddeutsche Konferenz