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Keine Corona-Warn-App hinter den Gittern möglich

16. Juni 2020

Die Bundesregierung hat die Corona-Warn-App vorgestellt. Sie helfe festzustellen, „ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann, so die Regierung“. So könnten Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die Corona-Warn-App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.

Dr. Hans Langendörfer SJ, Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, empfiehlt die freiwillige Nutzung der App. Er schreibt: „Die App kann einen wichtigen Beitrag bei dem Erkennen und Unterbrechen von Infektionsketten leisten. Eine Unterstützung der App im Interesse einer weiteren Verbesserung des Infektionsschutzes bei vermindertem Rückgriff auf Freiheitseinschränkungen erscheint daher möglich und wichtig.“ Die Corona-Warn-App wird vom Robert-Koch-Institut herausgegeben und wurde von der Bundesregierung in Auftrag gegeben. Sie dient dem Zweck, Infektionsketten früh zu erkennen und zu unterbrechen und so die Pandemie weiter einzudämmen.

Es geht um eine besonders schnelle Information einer Person über eine potentielle Ansteckung aufgrund eines Kontaktes mit einer Person, die infiziert ist. Installation und Nutzung der App sind freiwillig. Die App misst mit Hilfe der Bluetooth-Low-Energy Technik den Abstand zwischen zwei Personen, die ein Smartphone mit der installierten App bei sich tragen. Wenn sich zwei solcher Smartphones näher als ungefähr zwei Meter kommen und dies über einige Minuten hinweg (voraussichtlich etwa 15 Minuten lang), tauschen die Geräte anonymisiert verschlüsselte, temporäre Zahlencodes aus, die lokal auf den jeweiligen Geräten gespeichert werden, ohne Kontakt- und Standort- oder Bewegungsdaten der Person zu erfassen.

Kommentar: Ich werde die App nicht installieren

Die deutsche Corona-Warn-App mag zwar eine Hilfe in der Verifizierung von Ansteckungsketten sein, aber sie ist trotz der Würdigung seitens Amnesty International, nur eine der Schutz-Möglichkeit. Diese ist ganz sicher mit vielen Fehlerquellen behaftet, die die digitale Technik nicht erkennen kann. Bin ich z.B. getrennt durch Plexiglas oder verbindet sich mein Smartphone permanent mit meinem Nachbar im oberen Stockwerk? Ich mag mir nicht vorstellen was passiert, wenn ich eine lapidare Meldung auf meinem Smartphone erhalte, ich könnte im Zuge eines zu nahen Kontaktes mit einem Betroffenen evtl. infiziert sein. Würde sich Panik, Angst und Herzrasen breit machen? Gut, dass die Nutzung freiwillig bleibt und gut, dass die Daten verschlüsselt sind und nicht zentral gespeichert werden. Corona- Warn-Apps in anderen Ländern machen vor dem Datenschutz und dem Schutz der Persönlichkeit nicht halt. Doch dies überzeugt mich nicht.

Während der Arbeit in der Justizvollzugsanstalt kann ich eh diese Schutzmöglichkeit nicht in Erwägung ziehen, da Smartphones innerhalb der Mauern streng verboten sind. Das Schlüsselfach als Ablageort meines Smartphones während meines Dienstes im Gefängnis würde sich wahrscheinlich mit den allermeisten Handys, die dort nebeneinander gelagert werden, verbinden. Wenn denn alle diese App installiert haben… Fehlerhafte Alarme können auch durch den Strichcode beim Arzt nicht ausgeschlossen werden. Kann das Gesundheitsamt wegen fehlender Technik ein positives Testergebnis nicht bestätigen, müssten Betroffene einen Callcenter anrufen.

Die App setzt auf einem Konzept von Apple und Google auf. Daher müssen die Geräte in der Lage sein, diese Programmschnittstellen zur Verfügung zu stellen. Für Geräte von Apple funktioniert die Technik erst ab dem iPhone 6s. Ein iPhone 6, 5S, 5 oder ein älteres Modell reicht nicht aus. Bei Android-Handys muss Bluetooth LE unterstützt werden. Die Corona-Warn-App ist von SAP und der Telekom entwickelt worden, der Bund zahlt dafür 20 Millionen Euro. Hinzu kommen Betriebskosten wie die des Callcenters von bis zu 3,5 Millionen Euro im Monat. Meines Erachtens ist dies eher Aktionismus und ein Prestigeprojekt, als das es den erhofften Nutzen bringt. Von daher halte mich mit dieser digitalen Errungenschaft zurück und installiere die Tracing-App nicht. Ich halte mich weiter an die Abstandgebote und an die Beibehaltung der Minimierung sozialer Kontakte.               Michael King | JVA Herford

Werden Nutzer der App positiv auf das Coronavirus getestet, können sie darüber auf freiwilliger Basis per App informieren. Im Fall eines kritischen Kontakts erhalten die betroffenen Nutzer einen Warnhinweis über die App mit verhaltensbezogenen Empfehlungen, sich umgehend nach Hause zu begeben, Abstand zu anderen Personen zu halten und Kontakt mit einem Arzt beziehungsweise dem zuständigen Gesundheitsamt aufzunehmen. Weitere Schritte wie Testung oder erforderlichenfalls die Anordnung einer Quarantäne erfolgen nach wie vor durch den Arzt beziehungsweise das zuständige Gesundheitsamt.

Die Bundesregierung wird selbst die Einführung der Corona-Warn-App mit einer breit angelegten Werbekampagne begleiten. Sie hat Institutionen und Verbände um Unterstützung der App gebeten, da die Eindämmung der Pandemie im Interesse der Gemeinschaft liegt. Mit dem dezentralen und ausdrücklich auf Freiwilligkeit basierenden Ansatz sowie der Beschränkung auf den Austausch anonymisiert verschlüsselter Zahlencodes der Smartphones ohne Kontakt-, Bewegungs- oder Standortdaten ist die Corona-Warn-App aus derzeitiger Sicht datenschutzkonform und datenschutzfreundlich ausgestaltet.

Dabei sollte bei der Installation und Nutzung der App im kirchlichen Bereich die Freiwilligkeit des Ansatzes deutlich hervorgehoben und gestützt werden, gerade auch in arbeitsrechtlichen Zusammenhängen. Mitarbeitenden kann die Nutzung der App auf freiwilliger Basis auf Diensthandys nach derzeitigem Stand ermöglicht werden. Gegenüber Kirchenmitgliedern kann eine grundsätzlich positive Beurteilung der App erfolgen. Im Hinblick auf die Freiwilligkeit der Nutzung der App kann sie aber nicht den Eintrag der Gottesdienstbesucher in Listen ersetzen. Die Nutzung der App darf in keinem Fall zur Voraussetzung zur Nutzung kirchlicher Angebote, Dienste und Einrichtungen gemacht werden.

Die Einführung der App und vor allem die mit ihr im Hinblick auf mögliche Schwachstellen gemachten Erfahrungen sind kirchlicherseits zu begleiten. Sollten sich Risiken für Nutzer, Mitarbeitende und Einrichtungen zeigen, die sich heute anders darstellen oder neu aufscheinen, werden diese zu prüfen und zu bewerten sein. Erforderlichenfalls kann eine Nachjustierung durch die Bundesregierung als Auftraggeber der App oder den Gesetzgeber eingefordert werden. Eine Löschung der App ist jederzeit möglich.

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dbk Meldung

 

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