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Corona und kein Ende. Blick eines Gefängnisseelsorgers

6. März 2021

Seit über einem Jahr ist auch der Justizvollzug von der Corona-Pandemie betroffen, dies hat viele Veränderungen und Einschränkungen für alle Beteiligten gebracht, deren Folgen noch nicht absehbar sind. Für alle, ob Inhaftierte oder Bedienstete, ist dies eine sehr große Belastung. Besonders für die Inhaftierten und ihre Angehörigen stellt diese Pandemie eine große Herausforderung dar. Es gibt schwerwiegende Folgen für den Haftalltag, für die sozialen Kontakte, für die Entlassungsvorbereitung, für Behandlungsgruppen, Freizeitgruppen, Gottesdienste….

Wie der bundesweite Umgang mit dieser Pandemie z.B. in der Schule ein Flickenteppich ist, so können wir diesen Flickenteppich auch im Justizvollzug beobachten. Etwas, das in einem Bundesland noch möglich ist, ist in einem anderen Bundesland verboten, was in einer Anstalt noch geht, geht in der Nachbaranstalt schon nicht mehr. Alles, was noch möglich ist, wird in dem Moment hinfällig, wenn ein Corona-Fall auftaucht. Für das eine Bundesland ist es selbstverständlich, dass die Corona -Tests der SeelsorgerInnen auch vom Land bzw. von der Anstalt getragen werden, bei einem anderen Bundesland wird dies verwehrt. Für alle MitarbeiterInnen im Vollzug ist das Tragen von FFP2-Masken Pflicht. Auch hier erlebe ich, dass die eine Anstalt den Seelsorgern FFP2 Masken zu Verfügung stellt, die andere Anstalt wiederum nicht.

Lockdown im Lockdown

Über allen Personen, die direkt mit dem Justizvollzug zu tun haben, kreist die Sorge, womöglich den Coronavirus in eine Anstalt einzuschleppen. Die ein oder andere Anstalt musste bereits diese Erfahrung machen. In der Folge wurde ein Lockdown vollzogen, der fast zum Erliegen der Arbeit und des Lebens in der JVA führte. In einer Anstalt wurde in der Anfangszeit ein Bediensteter positiv getestet in der Folge wurden ca. 40 Bedienstete in Quarantäne geschickt. Die Inhaftierten mussten, aufgrund der unklaren Situation, aber auch wegen fehlender Bediensteter, in ihren Zellen bleiben. Die Werkbetriebe wurden geschlossen, Sport- und Freizeitangebote verboten, Gottesdienste und Gesprächsgruppen abgesagt, es gab Besuchsverbote. Im Grunde bekamen die Inhaftierten nur noch ihre gesetzlich verordnete Freistunde, aber sonst lief nichts mehr.

Jede Anstalt musste aufgrund der jeweils besonderen Gegebenheiten ein eigenes Konzept zum Umgang mit der Pandemie entwickeln. Gerade in der Anfangszeit konnte ich beobachten, wie z.B. gerade neue Besuchsregeln von der Anstaltsleitung beschlossen und innerhalb der Anstalt kommuniziert worden waren, dann kam eine Verfügung aus dem Justizministerium und die Besuchsregelung musste wieder überarbeitet werden. Zu Beginn der Pandemie trafen sich in den Anstalten Arbeitsgruppen z.T. täglich, um sich dieser besonderen Situation zu stellen. Hier hat sich mittlerweile eine gewisse Routine entwickelt, die den Umgang mit der besonderen Situation erleichtert. Sehr wichtig scheint mir zu sein, dass die Beschlüsse sowohl für die Bediensteten als auch für die Inhaftierten und die Angehörigen transparent sind, damit die Beteiligten die diversen Beschlüsse nachvollziehen und im günstigsten Fall auch mittragen können. Je besser die Kommunikation nach innen geschieht, umso größer ist die Akzeptanz bei den Beteiligten. Hier unterscheiden sich sicherlich die Inhaftierten und die Bediensteten nicht von der Bevölkerung im Lande außerhalb eines Gefängnisses.

Neuzugänge zuerst in Isolation

Eine große Belastung für die Anstalten ist die Aufnahme neuer Inhaftierter. In der Regel werden diese zunächst getestet und sicherheitshalber von andern Inhaftierten getrennt, um ein Ansteckungsrisiko zu verhindern. Bis zu vierzehn Tage praktisch isoliert zu werden, das ist für alle eine große Belastung. Für die Bediensteten in diesen Aufnahmeabteilungen ist es eine sehr große Arbeitsbelastung, wenn die Inhaftierten allein in ihren Zellen bleiben müssen und immer nur allein das Essen gereicht wird, wenn nur Einzelfreistunden möglich sind. Diese gefühlte Isolation ist sehr belastend. Gerade in der Anfangszeit, wenn die neuen Inhaftierten viele Fragen haben, dann ist niemand da mit dem sie sich austauschen können oder ihre Sorgen teilen können. Für die Bediensteten mit ihren Mehrbelastungen ist dies nur schwer aufzufangen. Erschwerend kommt hinzu, dass gefühlt derzeit vermehrt kurzstrafige Inhaftierte und solche mit Ersatzfreiheitsstrafen die Anstalten füllen. Für diese Gruppe gelten die gleichen Hygieneregeln wie für alle Inhaftierten. Steht der dafür zu betreibende Aufwand überhaupt in einem guten Verhältnis zu der Strafe? Hier würde ich mir dringend wünschen, dass diese Haftgründe zunächst aufgeschoben oder vielleicht durch andere Sanktionsmaßnahmen ersetzt werden. Hier lohnt ein Blick nach Schweden, wo es schon viele Jahre solche Strafen nicht mehr gibt

Gefängnisseelsorge ist präsent

Die Corona-Pandemie mit ihren besonderen Herausforderungen macht natürlich auch nicht von der Gefängnisseelsorge halt, auch hier gab und gibt es ebenfalls bundesweit noch einen Flickenteppich, was möglich ist und was nicht. Wurde im Frühjahr in den Kirchengemeinden außerhalb der Anstalten die Feier von Gottesdiensten verboten und diese durch Online-Gottesdienste ersetzt, konnte in so mancher Anstalt ein Gottesdienstangebot, wenn auch mit Beschränkungen, aufrecht gehalten werden. Auf vielfältige Weise stellten sich die GefängnisseelsorgerInnen diesen besonderen Herausforderungen, mit Videogottesdiensten, wo dies überhaupt technisch möglich war, mit Gebetsimpulsen für die Zelle… Für die Seelsorge bedeuten die Einschränkungen wegen Corona, dass wir unsere Angebote der entsprechenden Situation anpassen bzw. auch neue Wege gehen. Im Vordergrund steht hier sicherlich die Einzelseelsorge, wobei es zu beobachten war, dass die Inhaftierten sich weniger mit einem klassischen Antrag auf Gespräche gemeldet haben. Wenn ich aber vor Ort über den Haftflur gehe oder im Werkbetrieb bin, dann wird sogleich das direkte Gespräch gesucht – diese Erfahrung berichteten mir auch andere GefängnisseelsorgerInnen. Die Gefangenen waren sehr froh, als wir wieder Gruppenangebote machen konnten. Gerade das offene Ohr für die Nöte und Sorgen, die Unterbrechung des Haftalltags wird von den Inhaftierten, aber auch von den Bediensteten geschätzt.

Auf und ab mit Ehrenamtlichen

Eine Bereicherung für die Gefängnisseelsorge, aber auch für die Anstalt, sind die Ehrenamtlichen. An vielen Stellen unterstützen sie unsere Arbeit – sei es durch Gruppenangebote, Einzelgespräche, Gottesdienstgestaltung oder Besuche. Leider ist derzeit für externe MitarbeiterInnen und Ehrenamtliche der Zugang zu den JVA´en beschränkt, wenn nicht sogar völlig untersagt. Hier fehlen wichtige AnsprechpartnerInnen für die Nöte und Sorgen der Inhaftierten, die in all den Jahren eine verlässliche Größe waren. Die Ehrenamtlichen bringen häufig nochmal andere Sichtweisen bei den Gesprächen in die Gruppe ein. Oft fragen Inhaftierte danach, wie es den Ehrenamtlichen geht und wann sie denn wiederkommen. Im vergangenen Sommer durften Ehrenamtliche wieder in die JVA Meppen, nachdem die 7 Tage Inzidenz in unserem Landkreis auf 5 gesunken war. Im Vorfeld wurde ein Hygienekonzept für diese Besuche entwickelt. Wir Seelsorger haben dann alle Ehrenamtlichen angerufen, um in Erfahrung zu bringen, ob sie bereit wären unter diesen Bedingungen wieder in die JVA zu kommen. Lediglich ein Ehrenamtlicher hat abgelehnt, weil er betagte Angehörige in seinem Haushalt nicht gefährden wollte. Alle anderen Ehrenamtlichen haben sich sehr gefreut, dass sie wieder kommen dürfen. Nun ist seit November der Besuch von Ehrenamtlichen wieder nicht möglich. Wir halten weiterhin Kontakt zu ihnen und hoffen darauf, dass sie in absehbarer Zeit wiederkommen dürfen.

Soziale Kontakte hinter Plexiglas

„Wir leben unter einer Käseglocke mit ein paar Löchern.“ So formuliert es ein Inhaftierter im Januar 2021 in einem Zeitungsinterview. Durch diese Löcher sickerten vor einem Jahr die ersten Informationen über Corona in die Justizvollzugsanstalten durch. „Das klang anfangs unglaubwürdig.“ so der Inhaftierte weiter. Entsprechend führten die Einschränkungen zunächst zu Unmut. Besuche fanden erst nur noch hinter Plexiglas, dann gar nicht mehr statt – „das fühlt sich wie eine Doppelbestrafung an.“ Sehr belastend ist die derzeitige Situation für die Inhaftierten, die noch Familie oder gar kleine Kinder haben. Es ist schon schmerzlich, wenn ein alleinerziehender Vater sein Kind seit März 2020 nicht mehr direkt sehen darf. Wenn die Partnerin nur allein oder mit einem Kind kommen darf, wer kümmert sich dann um die anderen Kinder? Welches Kind darf mitkommen? In einigen Anstalten wird die Möglichkeit des Skype-Besuchs angeboten. Dies ist sicherlich eine gute Alternative in diesen Zeiten, aber den normalen Besuch, seine Kinder in den Arm nehmen, sich die Hand geben… kann dies einfach nicht ersetzen.

Haftraumtelefonie

Glücklich können sich auch die Anstalten schätzen, die sich bereits vor der Corona-Pandemie zur Einführung der Haftraumtelefonie entschlossen haben. Diese Möglichkeit ist ein sehr gutes Angebot, allerdings muss die Justiz auch die Kosten für die Angehörigen und die Inhaftierten im Blick behalten. Hier würde ich mir wünschen, dass die Telefonanbieter sozialverträgliche Preise erheben. Es fehlen natürlich auch die Ausgänge zu den Familien oder gar der Urlaub zu Hause. Wichtige Instrumente zur Vorbereitung auf ein straffreies Leben sind derzeit kaum möglich. Begleitete Ausgänge können nicht zur Familie stattfinden, weil ja nur ein Besucher kommen darf. Und wenn ein enger Angehöriger verstirbt, machen die derzeitigen Regelungen die Teilnahme der Inhaftierten an der Beerdigung unmöglich.

Sozialprognose zerstört

Am 22. Februar 2021 wird ein Artikel über einen Inhaftierten aus der JVA Lingen in der Meppener Tagespost veröffentlicht. Dieser berichtet von großen Sorgen darüber, wie es nach der Entlassung für ihn und andere Inhaftierte weitergehen soll. In diesem Artikel wendet er sich an die Medien mit der Bitte um Hilfe. „Bitte helfen Sie uns, denn wir haben Angst! Vielen Inhaftierten wird durch den Umgang mit der aktuellen Situation das Fundament einer guten Sozialprognose zerstört“. Die Anstalten haben hier ein Dilemma, denn auf der einen Seite tragen sie Sorge, dass der Virus nicht in die Anstalten kommen und Inhaftierte und Bedienstete sich anstecken, gleichzeitig gilt es auch eine gute Entlassungsvorbereitung zu gewährleisten. Wenn Inhaftierte keine Lockerung bekommen bzw. diese nicht genutzt werden dürfen, dann dürfte es weiterhin schwierig sein, Inhaftierte in den offenen Vollzug zu verlegen oder gar frühzeitig zu entlassen. Wie sollen Anlaufstellen Entlassene aufnehmen, wenn sie im Rahmen der Entlassungsvorbereitung nicht die Möglichkeit haben die Einrichtungen kennenzulernen? Ich hoffe darauf, dass sich bei sinkenden Inzidenzen der Alltag in den JVA´en langsam wieder normalisieren und entspannen kann.

Heinz-Bernd Wolters, JVA Meppen | In: Infodienst BAG-S 1/2021

 

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