parallax background

Vollzugs-MitarbeiterInnen als „bezahlte“ Gefangene?

12. Oktober 2022

Es ist bereits zu einer regelmäßigen Einrichtung geworden, dass sich VertreterInnen der Bundesvereinigung der AnstaltsleiterInnen (BVAJ) und GefängnisseelsorgerInnen gegenseitig auf den Studientagungen besuchen. Dem regelmäßigen Austausch dienen die zweimal jährlich stattfindenden Treffen zwischen den Vorständen der katholischen und der evangelischen Gefängnisseelsorge sowie der Bundesvereinigung. Die Begegnungen führen dazu, dass ein Verständnis für die Tätigkeit des jeweils anderen entwickelt und Ziele und Inhalte der gemeinsamen Arbeit mit den Gefangenen entwickeln werden können. Yvonne Radetzki, Anstaltsleiterin der JVA Neumünster, spricht das Grußwort zur Studientagung in Herzogenrath bei Aachen.

Macht und Ohnmacht ist das Motto Ihrer Studientagung. Als Praktiker im Vollzug hat man sogleich ganz viele Gedanken dazu, die bewegen. Uns alle eint, dass wir täglich in einer totalen Institution tätig sind. Soziologisch betrachtet wird eine Organisationsform als totale Institution bezeichnet, die alle Lebensäußerung eines sozialen Akteurs zu regeln und zu kontrollieren geeignet oder bestimmt ist. So finden wir alle sicherlich schnell eine Antwort auf die Frage, auf wessen Seite die Macht und wer in der totalen Institution Gefängnis ohnmächtig ist. Ohnmacht ist im medizinischen Sinne die Bewusstlosigkeit. In diesem Falle meint es aber das Gefühl der Handlungsunfähigkeit und des Ausgeliefertseins. Spontan denkt der Praktiker sogleich an den Inhaftierten, dem im Justizvollzug viele Freiheiten genommen werden. So kann der Inhaftierte nicht mehr eigenständig entscheiden, wann er aufsteht, welcher Arbeit er nachgeht, was er zu Mittag isst, welchen Arzt er aufsucht oder welcher Freizeitbeschäftigung er nachgeht.

Die Untersuchungshaft im baden-württembergischen Rottweil.

Auf Gefangene einwirken

Der gravierenste Einschnitt ist aber wohl die Beschränkung der Bewegungsfreiheit. Nicht jeder Inhaftierte kann hiermit umgehen, zu Beginn der Haft noch weniger als möglicherweise nach einiger Zeit. Die gefühlte Ohnmacht, nicht frei entscheiden zu können, ist allgegenwärtig. Krisen können die Folge sein, gerade zu Beginn einer Haft, dass wissen wir alle nur zu gut. Sie noch besser als ich, weil Sie als Seelsorger es nur allzu häufig sind, die dann von uns Anstalts-, Vollzugs- oder Abteilungsleitungen gebeten werden, mit dem Gefangenen zu sprechen. Danke an Sie als SeelsorgerInne für die tolle Unterstützung während der Pandemie!

Mit dem Begriff Macht assoziieren wir sofort das Ungleichgewicht, welches einseitig vorhanden ist, nämlich auf der Seite all derjenigen, die in den Anstalten arbeiten. Dies nicht nur, weil wir alle einen Schlüssel zur Freiheit besitzen, sondern weil wir alle, die in den Justizvollzugsanstalten arbeiten, häufig Entscheidungen zugunsten oder eben auch zu Ungunsten des Inhaftierten treffen müssen. Dabei ist Macht im positiven Sinne als die Fähigkeit bezeichnet, auf das Verhalten und Denken Anderer einzuwirken. Und genau dies ist ja unsere Aufgabe im Vollzug. Wir wollen auf den Gefangenen einwirken, ihn zum Nachdenken über das, was er getan hat anregen, um im besten Falle zu verhindern, dass er weitere Straftaten begeht. Insofern kann man wohl ruhig zugestehen, dass wir, die in den Anstalten arbeiten, Macht haben.

Macht kann aber auch einen negativen Aspekt inne haben, nämlich dann wenn die Möglichkeit auf andere einzuwirken, eine negative Entscheidung für den Gefangenen zur Folge hat, die nicht sachgerecht, mithin nicht verhältnismäßig ist. Ebenso, wenn die Macht zum Nachteil des anderen, aber zum eigenen Vorteil missbraucht wird. Und so können auch Gefangene Macht haben, nämlich die Macht über andere Gefangene. Auch das ist uns im Alltag nicht fremd. Häufig erleben wir aber Inhaftierte, die sich ohnmächtig fühlen, angesichts des Umstandes, dass das Personal die Entscheidungen trifft und einen Schlüssel trägt und damit die Macht über sie hat.

Können sich MitarbeiterInnen ohnmächtig fühlen?

Eine Studie einer Mitarbeiterin des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen kam im Jahre 2009 zu einem ganz überraschenden Ergebnis. Sie fand heraus, dass auch die Justizvollzugsbeamten „Bezahlte Gefangene“ sind. Bezahlte Gefangene, darüber müssen wir alle einmal nachdenken. Studien im Vollzug haben gezeigt, dass die Bediensteten im Justizvollzug häufig durch die vollzuglichen Umstände des Behördenap-parates ein Gefühl des Gefangenseins verspüren und damit letztlich auch ein Stück ohnmächtig sind. Und wenn wir ehrlich sind, haben wir alle dieses Gefühl auch schon einmal verspürt. Einem Gefangenen, dem nicht so geholfen werden kann, wie wir es möchten, weil Regularien des Vollzuges dies verhindern. Eine Gestaltungsidee, die man im Vollzug umsetzen möchte, dies aber nicht kann, weil Vorgaben es verhindern. Oder die Erkenntnis, dass ein/e MitarbeiterIn innerlich gekündigt hat, man jedoch nicht mir ihr oder ihm gemeinsam eine Lösung entwickeln kann. Und so fühlen auch Anstaltsleiter und Anstaltsleiterinnen sich manchmal ohnmächtig. So finden wir die Macht und die Ohnmacht also auf beiden Seiten, auf Seiten der Gefangenen und der Mitarbeitenden einer Justizvollzugsanstalt. Entscheidend kommt es daher darauf an, wie wir mit Macht und Ohnmacht umgehen.

Yvonne Radetzki | Anstaltsleiterin JVA Neumünster
Titelfoto: JVA Hünfeld

 

Feedback 💬

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert