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Wiedereinsetzung der bisherigen Standards im Strafvollzug

25. Mai 2022

In der Zeit der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus in den Justizvollzugsanstalten zu verhindern. Wir würdigen den Einsatz aller MitarbeiterInnen der Justiz während der Pandemie, der eine größere Ausbreitung des Virus und die Gefährdung der Menschen in Haft mit verhindert hat.

Zeichnung: Herrmann | JVA Butzbach

Die Maßnahmen, die zum Schutz der Gesundheit von Inhaftierten und Bediensteten eingeführt wurden, müssen entsprechend der geltenden Corona-Verordnung der Bundesländer sowie des Infektionsschutzgesetzes des Bundes und der COVID-19-Schutzmaßnahmen – Ausnahmeverordnung des Bundes in der jeweils gültigen Fassung – hinsichtlich einer Rückkehr zu einer Normalität in der Gesellschaft überprüft werden. Einige Maßnahmen, vor allem im Bereich der Kommunikation (z.B. Video- und Haftraumtelefonie) haben neue Möglichkeiten eröffnet, auch für Inhaftierte und deren Angehörige, und werden daher von uns ausdrücklich begrüßt. Bei den meisten Maßnahmen sehen wir aber eine Verengung der bisherigen Räume im Strafvollzug und wir befürchten eine Verstetigung dieser pandemiebedingten Einschränkungen im Strafvollzug, nicht aus Gründen des Gesundheitsschutzes, sondern aus Gründen der allgemeinen Sicherheit.

Menschliche Belange nicht dem Paradigma der Sicherheit opfern

Die Inhaftierten haben die meisten Maßnahmen mit Geduld und Verständnis mitgetragen, obwohl gerade sie von den Maßnahmen in ihrem sozialen und emotionalen Leben empfindlich getroffen wurden und werden. Wir plädieren für die Rückkehr zu den bisherigen Standards im Strafvollzug, die eine Resozialisierung wieder stärker gewichtet. Dies bedeutet zum Beispiel:

  • Reduzierung der Einschlusszeiten mindestens auf das Vorpandemie-Niveau.
  • Das Ermöglichen von Besuchen, gerade auch von Kindern ohne Kontaktbeschränkungen (z.B. Trennscheibe, Berührverbot…).
  • Die Wiederaufnahme von vollzugsöffnenden und Behandlungsmaßnahmen.
  • Regelmäßige Freizeit- und Gruppenangebote innerhalb der Justizvollzugsanstalten.
  • Ein grundsätzlicher Zugang nebenamtlicher und ehrenamtlicher MitarbeiterInnen.
  • Die Teilnahme an Gottesdiensten muss grundsätzlich wieder allen Inhaftierten möglich sein. Gottesdienste sind ein Gemeinschaftserlebnis und bilden Gemeinschaft. Die durch die Pandemie bedingten zusätzlichen Trennungen sind aufzuheben.

Um Inhaftierten ein Arbeiten an Perspektiven nach der Haft anbieten zu können, bedarf es sowohl der Pflege der sozialen Bindungen nach außen als auch eines Angebotes von Gemeinschaftsaktivitäten in den Justizvollzugsanstalten. Die sozialen und religiösen Belange der Inhaftierten müssen nach zwei Jahren Pandemie wieder spürbar gestärkt werden. 

Evangelische Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland 
Verabschiedet durch die Mitgliederversammlung in Bad Herrenalb am 12. Mai 2022
Mit unterstützt durch die Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V.

 

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