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Widerstand bezüglich der Todesstrafe für Kennth Smith

14. Oktober 2023

To the Office of the
Gouverneurin Kay Ivey – State Capitol von Alabama

600 Dexter Avenue
Montgomery, AL 36130

Als Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. haben wir davon Kenntnis erhalten, dass in Ihrem Bundesstaat Herr Kenneth Smith durch eine neuartige Methode hingerichtet werden soll.

Wie wir weiter erfahren haben, hat Herr Kenneth Smith bereits die psychische Belastung einer nahezu vollzogenen Hinrichtung erfahren müssen. So misslang es am 17. November 2022 dem Personal, den zum Tode Verurteilten sachgerecht und ohne lange Qual zu töten. Bereits diese Tatsache kann als psychische Folter gewertet werden, da Angst und Stress so intensiv erlebt werden mussten, dass bereits bei dem Gedanken an eine – wie auch immer geartete – Wiederholung psychische Qualen über einen langen Zeitraum erzeugt werden. Allein diese Tatsache ist aus ethischer Sicht strikt zu vermeiden!

Weiterhin wurde uns bekannt, dass die Methode der Hinrichtung mittels „Stickstoffhypoxie“ in Ihrem Bundesstaat ohne jegliche wissenschaftliche Expertise in den Kanon der zulässigen Hinrichtungsmethoden aufgenommen worden ist. Der mit der Ausarbeitung betraute Professor für Strafrecht – Herr Michael Copeland – besitzt selbst vermutlich keinerlei medizinische Qualifikationen, die für ein fundiertes Expertenwissen über biologische Vorgänge vonnöten wäre. Unseres Wissens hat er auch keine zusätzlichen Experten zu Rate gezogen. Ganz im Gegenteil dazu ist uns bekannt, dass mit Blick auf die Tötung von Wirbeltieren gerade diese Methode der „Stickstoffhypoxie“ rundweg als Tierquälerei verboten ist. So fragen wir uns, ob es für eine hochentwickelte Zivilgesellschaft, wie wir es den Vereinigten Staaten von Amerika anerkennen, ethisch zu verantworten wäre, eine Tötungsmethode, die selbst für Tiere nicht gestattet ist, an Menschen anwenden zu dürfen.

In Würdigung dieser beiden Aspekte (bereits angesetzte und gescheiterte Hinrichtung des Herrn Kenneth Smith und qualvolle Hinrichtungsmethode) bitten und fordern wir von den Verantwortlichen des Bundesstaates Alabama folgendes:

  • Wir bitten darum, das Todesurteil gegen Herrn Kenneth Smith im Rahmen eines Gnadenaktes in eine Zeitstrafe umzuwandeln.
  • Wir fordern die inhumane und quälende Hinrichtungsmethode der Stickstoffhypoxie grundsätzlich als zulässige Hinrichtungsmethode bei Menschen zu verbieten.
  • Wir protestieren als christliche Gefängnisseelsorgende gegen die Vollstreckung der Todesstrafe von Menschen. Diese gilt es abzulehnen und abzuschaffen.

As the Catholic Prison Chaplaincy in Germany, it has come to our attention that Mr. Kenneth Smith is to be executed in your state by a new method. As we have further learned, Mr. Kenneth Smith has already had to experience the psychological strain of a near execution. On November 17th, 2022, the staff failed to kill the condemned man properly and without long agony. This fact alone can be considered as psychological torture, since fear and stress had to be experienced so intensively that even the thought of a repetition – of any kind by the methods – produces psychological agony over a long period of time. This fact alone is to be strictly avoided from an ethical point of view!

Furthermore, it has come to our attention that the method of execution by means of „nitrogen hypoxia“ has been included in the canon of permissible methods of execution in your state without any scientific expertise. The professor of criminal law entrusted with the drafting – Mr Michael Copeland – presumably does not himself possess any medical qualifications that would be necessary for a sound expert knowledge of biological processes. To our knowledge, he has even not consulted any additional experts. On the contrary, we know that regarding the killing of vertebrates, this very method of „nitrogen hypoxia“ is flatly forbidden as cruelty to animals. So, we ask ourselves whether it would be ethically justifiable for a highly developed civil society, such as we recognise the United States of America to be allowed to use a killing method on humans that is not permitted even for animals.

In recognition of these two aspects (the already scheduled and failed execution of Mr. Kenneth Smith and the torturous method of execution), we ask and demand the following from the leaders of the State of Alabama:

  • We ask that the death sentence of Mr. Kenneth Smith be commuted to time served as part of an act of clemency.
  • We ask that the inhumane and torturous execution method of nitrogen hypoxia be banned in principle as a permissible method of executing human beings.
  • As Christian prison chaplains, we protest against the execution of the death penalty of human beings. These must be rejected and abolished.


Da die Mailaccounts der Gouverneurin von Alabama entweder geschlossen werden, weil sie voll sind oder weil sie wegen des großen Zustroms deaktiviert sind, ist es besser, ein internationales Einschreiben (mit Rückschein) oder ein Fax zu schicken. Möglicherweise kann man nicht aus allen Ländern Einschreiben in die USA schicken. Wo es nicht möglich ist, kann die Erklärung an die Gemeinschaft Sant’Egidio in Rom geschickt werden. Wenn die Erklärungen von Rom aus nicht zustellbar sind, werden amerikanischen Freunde gebeten, es zu tun. Es ist jedoch wichtig für die Organisation Sant‘Egidio, eine Kopie zu bekommen, um eine Liste aller beteiligten Organisationen erstellen zu können. Bitte senden an gemeinschaft(at)santegidio.org mit dem Vermerk „Todesstrafe Kenneth Smith“ oder an Doris Schäfer: europe.iccppc(at)gmail.com

 

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