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Warum werden Menschen ihrer Freiheit beraubt?

10. August 2022

Warum werden Menschen ihrer Freiheit beraubt, obwohl sie – zumindest nach ihrem eigenen Verständnis – nichts Unrechtes getan haben? Mit dieser Frage wird man als beratender Rechtsanwalt oder beratenede Rechtsanwältin fast in jedem Gespräch mit Betroffenen in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige konfrontiert. Die Betroffenen sind sehr oft verzweifelt und die Gedanken kreisen regelmäßig um diese eine Frage: „Warum bin ich hier? Ich bin doch kein StraftäterIn. Ich wollte doch nur hier leben und arbeiten, um mir ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen zu können.“

Die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige – kurz GfA in Rheinland-Pfalz – ist ein Euphemismus der deutschen Amtssprache für ein Gefängnis, das allein dazu dient, sicherzustellen, dass Menschen, deren weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet die deutsche Regierung nicht gestattet, zur Not mit Polizeigewalt, sicher außerhalb Landes bringen zu können. Seit mehreren Jahren gehöre ich zu dem Team von spezialisierten RechtsanwältInnen, die sich um die Rechtsberatung von Betroffenen kümmert, die in Ingelheim in der GfA einsitzen. Seit fast 20 Jahren bin ich selbst auf dem Gebiet des Ausländer-und Asylrechts tätig und seit 2016 auch Fachanwalt für Migrationsrecht.

Offen und mutig zeigen Asylsuchende ihre Gesichter und erzählen ihre Geschichte: Wer sie sind, warum sie fliehen mussten und was sie unterwegs erlebt haben. Wie es ihnen in Deutschland und konkret vor Ort geht. Foto: Gerburgis Sommer

Nichtsdestotrotz hatte ich in der Vergangenheit – vor meiner Beratungstätigkeit in der GfA – eher sporadisch Kontakt mit Menschen, die quasi an der Endstation eines Lebensabschnitts, der eigentlich zu einem Aufenthalt und Leben in Deutschland hätte führen sollen, angekommen sind. Ziel eines Mandates im Ausländer– und Asylrecht ist es in der Regel dem Rechtsuchenden zu helfen und seinen Aufenthalt im Bundesgebiet zu verfestigen. Ist dies nicht erfolgreich und würde tatsächlich eine Abschiebung drohen, weil es keine juristischen Möglichkeiten mehr gibt, ist eine freiwillige Ausreise immer vorzuziehen, um die Sperrwirkung einer Abschiebung und die damit verbundenen traumatischen Erlebnisse zu vermeiden.

Situation oft sehr zugespitzt

In dem Moment, in dem die Betroffenen nur noch auf eine Abschiebung oder Überstellung warten, konzentriert sich aber die Hoffnung des Betroffenen. Zwar arbeiten wir im Asylrecht ständig im Bereich der Grund– und Menschenrechte, aber selten ist die Situation derart zugespitzt, wie die der Betroffenen, die sich, ihrem Grundrecht der Freiheit beraubt, in Sicherungshaft befinden. Diese Menschen haben in den meisten Fällen keinerlei Unterstützung oder Lobby in irgendeiner Form.

Ausländer– und Asylrecht ist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht sonderlich lukrativ. Hinzu kommt, dass es ganz und gar nicht die Regel ist, dass Gerichte für Haftbeschwerden oder Eilanträge in diesen Situationen den Betroffenen Prozesskostenhilfe gewähren. Von daher sind es oft die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der NGO’s und die kirchlichen Organisationen, die hier noch Hilfestellung und Rat geben können, wenn manch ein Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin schon im Vorfeld abgewunken hat. Dies ist aber auch aus fachlicher Hinsicht bedauerlich, da sich Juristen die Chance bietet, grundrechtlich relevante Probleme zu lösen und sich dies unmittelbar auf das Schicksal des Ausreisepflichtigen auswirkt.

RechtsanwältIn als Regulativ wichtig

Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin als Organ der Rechtspflege können hier voll in ihrer Profession aufgehen, da oftmals die Haftbeschlüsse in Eile zu Stande gekommen sind und nicht selten gegen die Grundrechte der Betroffenen verstoßen. Und welches Rechtsgebiet bietet schon solche Möglichkeiten? Ausführungen in Haftanträgen der zuständigen Ausländerbehörden werden in vielen Fällen ungeprüft vom Gericht übernommen.Zumindest aber kommt es immer wieder zu Formfehlern oder die Anwendung von falschen Anspruchsgrundlagen, da die Gerichte eine Vielzahl von den Bestimmungen in unterschiedlichen Gesetzen zu beachten haben. Hier ist der Rechtsanwalt und die Rechtsanwältin als Vertreter und Vertreterin des Betroffenen als Regulativ sehr wichtig, damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik in diesen speziellen Verfahren keine Erosion erfährt.

Natürlich kann die Hoffnung der Mandanten und Mandantinnen nicht immer erfüllt werden. Sehr viele Fälle sind von vornherein aussichtslos und der Rechtsanwalt und die Rechtsanwältin müssen hier eher als juristisch geschulte psychologische Unterstützung auftreten, welche den Betroffenen die Wahrheit zu vermitteln hat, dass kein Rechtsmittel möglich oder die Angelegenheit einfach chancenlos ist. Hierbei kann es vorkommen, dass sich der aufgestaute Frust auch gegen die Person richtet, die versucht zu helfen, ganz einfach, weil in der Haft so gut wie keine Gelegenheiten bestehen, sich überhaupt zu artikulieren. Haftbeschwerden oder Asylanträgen aus der Haft werden von den Gerichten oder vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht immer in der gebotenen Eile behandelt. So kann es vorkommen, dass ein Landgericht nach gut einem Jahr die Rechtswidrigkeit einer Haft feststellt und der entsprechende Mandant oder Mandantin aber schon lange abgeschoben ist. Auch gab es schon Abschiebungen, obwohl ein Asylerstantrag beim Bundesamt anhängig war, dieser aber vom Bundesamt aufgrund von Feiertagen und Wochenenden nicht bearbeitet wurde.

Unterstützung durch NGO´s

Diese außerordentliche Missachtung des Grundrechtes auf Asyl nach Art. 16a GG kann im Extremfall lebensgefährliche Auswirkungen für den Betroffenen haben, wenn er/sie in ein Land abgeschoben wird, für das in seiner Person eigentlich ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis festgestellt werden sollte, weil dort mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sein/ihr Leben in Gefahr ist. Der Rechtsanwalt und die Rechtsanwältin sind insofern ganz besonders gefordert, da hier Menschenschicksale in extremer Weise betroffen sind. Ohne einen gewissen pekuniären Zuschuss auf die Rechtsanwaltsgebühren der Diakonie und der Caritas, bzw. in besonderen Fällen Pro Asyl, wäre die Hilfe durch einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin in der GfA kaum möglich, da staatliche Unterstützung für eine unabhängige Rechtsberatung in der Situation der Betroffenen quasi nicht existiert. Lediglich das Land Rheinland-Pfalz gewährt Betroffenen, die im eigenen Bundesland ansässig sind, ein Zuschuss von 50 Euro pro Beratung.

Bei allem Engagement und der Bereitschaft eines Juristen oder Juristin in gewissen Fällen pro bono zu arbeiten, ermöglicht erst die Unterstützung der NGO’s die Arbeit der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. So lange also der Staat keine Möglichkeit eröffnet, Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen durchzuführen und diese auch bis zu einem gewissen Grad bezahlt, ist die Unterstützung durch die NGO’s die einzige Möglichkeit, die Betroffenen rechtsanwaltlich zu beraten und – im Idealfall – für die Menschen- und Grundrechte zu kämpfen. Justiz und Recht kosten Geld. Ein funktionierendes, rechtsstaatliches Justizsystem ist etwas, auf das wir alle stolz sein können. Die Pflege dieses Systems, als einer der Grundpfeiler unserer Demokratie, ist einer der Hauptaufgaben des Staates und unserer Regierung, weil letztlich jeder davon profitiert.

Martin Nelte


Martin Nelte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Migrationsrecht. Zusammen mit drei anderen RechtsanwältInnen ist er im Rahmen des ökumenischen Projektes in der Abschiebungshaft in Ingelheim im Auftrag von Diakonie und Caritas tätig.

 

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