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Vergebung im Gefängnis: „…wie auch wir vergeben unseren Schuldigern“

24. Mai 2026

Einige fühlen sich unschuldig, obwohl sie verurteilt sind. Andere wiederum fühlen sich schuldig, obwohl es kein offizielles Verfahren gegen sie gibt. Ich kann mich selbst entschuldigen – und ich kann andere um Entschuldigung bitten. Zwischen beiden Aussagen, die die selbe Sache behandeln, besteht ein gewaltiger Unterschied. In einem Fall entsorge ich selber die Schuld, mit der anderen Formulierung bleibe ich auf die Hilfe von anderen angewiesen. In vielen Szenen aus dem Alltagsleben wird deutlich: Schuld weckt Entsorgungsbedarf.

Einen Schuldvorwurf darf man nicht auf sich sitzen lassen. Ein schuldhaftes Benehmen in gesellschaftlichem Kontakt sollte man schnellstens durch eine Entschuldigung aus der Welt schaffen. Gegen Ende von Beziehungsgeschichten werfen Menschen sich gegenseitig das vor: Du bist schuld! Du hast mir dies und das angetan! Du bist mir wichtige Dinge schuldig geblieben! Und auch im finanziellen Bereich müssen wir darauf achten, dass uns die Schulden nicht über den Kopf wachsen. Durch Schuld geraten Menschen mindestens in eine unangenehme, oft sogar in eine gefährliche Situation. Und aus dem Feld, das von der Schuld gebildet wird, muss man offensichtlich ganz schnell heraus. Deshalb ist es auch so schwierig, Schuld anzuerkennen und für sich selbst zu übernehmen. Das hängt sicher damit zusammen, dass Schuld auf jeden Fall etwas kostet. Sie kostet die Bitte um Entschuldigung, wodurch ich zugebe, einen Fehler begangen zu haben. Sie kostet eine Geldbuße im Straßenverkehr und damit verbunden die Erhöhung der Versicherungsprämie. Evtl. kostet sie die Zeit eines Lebens in einer Vollzugsanstalt, früher in manchen Fällen sogar das Leben selbst. […]

Sozialpsychologische Relativierung von Schuld

In der seelsorgerlichen Arbeit mit Gefangenen wird immer wieder bestätigt, was zu den elementaren Einsichten der sozialpsychologischen und kriminologischen Forschung gehört: Menschen geraten in eine kriminelle Karriere häufig durch familiäre Voraussetzungen und soziale Milieus, die ihnen für eine bürgerliche Entwicklung wenig Chancen lassen. Die wichtigsten Einsichten sind bekannt: das zerbrochene Elternhaus, die falschen Freunde, schulisches Versagen, sich steigernder Drogenkonsum führen in eine Laufbahn, durch die die Frage nach der persönlichen Schuld erheblich relativiert wird. An allen Handlungen, die Menschen begehen, und eben auch an kriminellen Taten sind immer eine Vielzahl anderer Menschen beteiligt: die Personen der Erziehungsgeschichte, die Bekannten im sozialen Umfeld, gesellschaftliche Entwicklungen, die nach unten oder nach oben führen und die den Einzelnen in ausweglose Situationen oder geachtete Positionen führen. Im Guten wie im Bösen ist eine Person mit ihrer Biographie immer eingebettet in die Geschichte und in die soziale Umwelt. „In Geschichten verstrickt“ – so lautet der Titel eines philosophischen Buches von W. Schapp, einem Anwalt. Er zeigt dort, dass es in der Moderne zwei Klassen von Menschen gibt: Menschen, die in mehr oder weniger gute Lebensläufe eingebunden sind, und andere, die ihnen bei der Verarbeitung ihrer Lebensgeschichte zu helfen versuchen, etwa Anwälte, Therapeuten und Seelsorger. Wenn jemand schuldig geworden ist, stellt sich die Frage nach seiner Verantwortlichkeit. Ist es gerecht, ihm diese Schuld zuzurechnen, oder ist er „unzurechnungsfähig“?

In diesem Sinn enthält jedes Strafurteil über eine Person auch eine Anerkennung. Der Täter wird als mündiger Mensch respektiert, bei aller Beachtung seiner schwierigen Lebensgeschichte. Ein Täter hat vielleicht verantwortungslos gehandelt, aber er ist kein unmündiges Kind und kein unzurechnungsfähiger Kranker. Es gehört zur Tragik vieler Tätergeschichten, dass die Gesellschaft diesen Menschen erst jetzt als Subjekt beachtet, um ihn alsbald in vielen Fällen auch zu verachten. Die Seelsorge ist an solches Schuldurteil nicht prinzipiell gebunden. Das staatliche Gericht ist mit dem Gottesgericht nicht identisch. Aber wer im seelsorgerlichen Gespräch zu einem eigenen Urteil über den Gefangenen kommen will, muss wissen, was er tut. Jede Entschuldigung eines anderen enthält immer auch dessen Entmündigung. Er hat es nicht so gemeint. Er hat nicht anders gekonnt. In der Seelsorge mit Gefangenen wird es wahrscheinlich ähnlich laufen, wie in der Eheberatung nach einer Scheidung. Am Anfang sagen die Betroffenen immer: Der/die Andere ist schuldig. Am Ende kommt es in der Regel zur Entdeckung und Übernahme der eigenen Schuldanteile. Es gibt keine schuldlosen Menschen in diesem Raum. Es gibt auch keine schuldlosen Menschen in einer Zelle, selbst wenn dort ein unschuldig Verurteilter sitzt.

Sozialpsychologische Relativierung der Strafe

Die Arbeit an der Schuld im seelsorgerlichen Gespräch wird heutzutage auch erschwert durch das zweite Element, das in diesem Zusammenhang auftaucht: die Strafe. Warum denn Strafe und Strafvollzug? In der aufgeklärten Gesellschaft geht es doch seit langem um Resozialisierung, um Rückführung in die bürgerliche Gesellschaft, um das nachträgliche Erlernen und Verstärken sozialer Kompetenzen, die in der Familienerziehung nicht vermittelt worden sind. Pfarrer und Gemeinden haben sich schon immer darum bemüht, straffällig gewordenen nach Ablauf ihrer Strafe eine Rückkehr in die bürgerliche Welt zu erleichtern. Und das ist gewiss sinnvoll und notwendig, dass dieser Aspekt der Rückkehr im Strafvollzug nicht vergessen wird. Aus zwei Gründen bin ich skeptisch, dass dieses Resozialisierungsziel das einzige Element bildet, das den Strafvollzug faktisch begründet. Einerseits ist dieses Ziel nämlich sehr anspruchsvoll und auf der anderen Seite wäre es bei bestimmten Tätertypen auch gar nicht nötig.

Das sozialpsychologische Resozialisierungsprogramm ist im Kern eine Analogie zum religiösen Bekehrungsprogramm, jetzt in weltlicher Gestalt. Früher wurde vom Pfarrer auch im Gefängnis erwartet, dass er die Sünder zum Glauben führt. Jetzt verlangt man von allen MitarbeiterInnen im Gefängnis, dass sie straffällig gewordene Menschen zu gesetzestreuen Bürgern erziehen. Der Pfarrer hat dabei, wenn er sein Geschäft einigermaßen verstand, stets mit der Hilfe des heiligen Geistes gerechnet. Ohne einen solchen Beistand von oben führt ein solches Programm aber in vielen Fällen zu einer Überforderung aller Beteiligten. Aus alten Bekehrungsgeschichten weiß man, was herauskommt, wenn man sie nicht hart und konsequent genug durchführt. Belohnt werden Heuchler, Clevere, Anpassungsfähige, die sich schnell auf die neuen Standards der Frömmigkeit einzustellen vermögen. Und ähnliches könnte in den nicht gut gelingenden Resozialisierungsgeschichten auch passieren. […]

Theologische Ausweitung von Schuld

Die Arbeit an der Schuld ist für die Seelsorger also schwierig, weil sozialpsychologische Einsichten zur Genese des Tätersverhaltens und sozialpsychologische Absichten zur Veränderung des Täterverhaltens, die Frage nach der Schuld nicht ausschließen, aber doch sehr stark relativieren. Das sind Probleme, die die Seelsorge mit anderen am Strafvollzug Beteiligten teilt. Hinzu kommen Gesichtspunkte, die sich speziell aus der religiösen Perspektive, genauer gesagt: aus der biblischen Tradition ergeben. GefängnisseelsorgerInnen müssen mit einer Schuldverstrikkung und Schuldverhaftung aller Menschen rechnen. An der Stirnwand einer Gefängniskirche sehen Sie eine Szene aus dem Johannesevangelium. Eine Frau soll laut Gesetz wegen Ehebruchs gesteinigt werden. Und dann spricht Jesus den Satz, der hier auch zitiert ist: „Wer unter Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein“ (Johannes 8, 7). Und ähnlich heißt es in der Bergpredigt: „Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt ist: Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der muss vors Gericht. Ich aber sage Euch: Wer mit seinem Bruder zürnt, der muss vors Gericht“ (Matthäus 5, 21) Das ist eine ungeheuere Ausweitung des Schuldfeldes. Nicht erst die äußere Tat, sondern schon die innere Regung, die Wut, der Ärger, der Wunsch machen einen Menschen zum Mörder. Der ins Gericht muss, und zwar ins göttliche Gericht, der also von Gott nicht geliebt wird. Wie kann man dann einige Menschen wegen einer Schuld verurteilen, wenn alle Menschen in vieler Hinsicht schuldig sind? Hier muss man differenzieren. […]

Manfred Josuttis | Quelle: Mitteilungen der Evangelische Gefängnisseelsorge

 

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