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Väterliche und mütterliche Funktionen

10. Januar 2019

Justizvollzugsanstalten sind beim jeweils Einzelnen im besonderem Ausmaße phantasmatisch besetzt und müssen Konflikte, Wünsche und Ansprüche regeln, welche häufig aus früheren, genauer infantilen, Phasen des Lebens stammen. Aus diesem Grund ist es lohnenswert, die Psychoanalyse als Referenzdisziplin für die seelsorgerische Arbeit zu bemühen, da die Psychoanalyse als Wissenschaft der unbewussten Wünsche und Konflikte hierfür besonders prädestiniert ist.

Das Gefängnis als sozialer Uterus: Gefängnis als mütterliche Funktion

Das Gefängnis als Institution kann bei Strafgefangenen verschiedene Arten einer mütterlichen Übertragung hervorrufen und als sozialer mütterlicher Uterus fungieren – so die erste These dieses Beitrags. Nimmt man die Bedürfnisse der Insassen in den Blick, kann das Gefängnis als eine Institution verstanden werden, die erstens die Gefangenen mit Nahrung versorgt, welche in der Regel täglich zur gleichen Zeit zur Verfügung gestellt wird. Diese Gabe der Nahrung erfolgt in Gefängnissen in demokratischen Staaten in der Regel unbedingt, d.h. sie wird nicht an ein spezifisches Verhalten geknüpft. Es erfolgt also, in psychoanalytischer Terminologie, eine orale Bedürfnisbefriedigung. Insassen mit oralen Fixierungen wie bspw. Alkoholiker und Drogenabhängige finden sich im Gefängnis häufiger besser zurecht als andere, da ihre orale Bedürfnisstruktur im Gefängnis besonders gut Befriedigung erfährt.

Dieser unbewusste Wunsch nach einer Rückkehr zeigt sich, folgt man der Argumentation Möllers weiter, auch darin, dass in den kalten Monaten gerade ein Anstieg der Inhaftierungszahlen zu verzeichnen sei, ausgelöst eben durch den unbewussten Wunsch einer grundlegenden mütterlichen Versorgung (vgl. Möller 1996, 93). Dieser unbewusste Wunsch kann sich auch in besonders riskanten straffälligen Verhaltensweisen zeigen, welche leichter zur Verhaftung führen (vgl. ebd., 93f). Zweitens erfolgt ein regelmäßiger Wechsel der Arbeits- und Freizeitkleidung der Strafgefangenen und auch neue Bettwäsche wird bereitgestellt – eine mütterliche Versorgung findet also auch in diesem Feld. Drittens wird, wenn auch in bescheidenen Ausmaßen, der Notwendigkeit des Wohnens Sorge getragen.

Fazit: Die mütterliche Funktion des Gefängnisses als Institution besteht darin, dass die Insassen zunächst einmal auf vielfache Weise versorgt werden. Entwicklungsgeschichtlich werden zumeist und zunächst die Grundbedürfnisse des kleinen Kindes durch die Care-Arbeit der Mutter gestillt – und dieses nicht bedingt, sondern unbedingt. Auch die Versorgung der Grundbedürfnisse der Gefangenen erfolgt oftmals, wenngleich auch häufig auf einem niedrigeren Niveau, unbedingt, da die Gefangenen für Nahrung, Kleidung und Wohnung nicht selbst aktiv werden müssen (vgl. Pecher 2006, 23). In einem zweiten Schritt wird nun die potentiell väterliche Funktion, die ein Gefängnis für einen Insassen haben kann, erörtert.

Das Gefängnis als Ordnungsinstanz: Gefängnis als väterliche Funktion

Justizvollzugsanstalten haben unterschiedliche gesellschaftliche Funktionen zu erfüllen, sie werden dabei aber dem Ziel der Prävention nicht gerecht (vgl. Möller 1997, 28). Ein Grund könnte darin gesehen werden, dass die symbolische Funktion des Vaters, die ein Gefängnissystem inklusive seiner Bediensteten, darstellt, heute gesellschaftlich abgewehrt und verdrängt wird: Das Gefängnis als Vaterersatz – ein Tabu? Das Gefängnis kann in mehrfacher Hinsicht eine väterliche Funktion übernehmen bzw. einen Vaterersatz darstellen. Am Anfang geben wir eine Übersicht über die möglichen Formen von väterlichen Funktionen der Institution Gefängnis.

Erstens kann delinquentes Verhalten durch unbewusste neurotische Strafmotive des Täters erklärt werden – Delinquenz ist in solchen Fällen primär eine neurotisch bedingte Delinquenz und das Gefängnis übernimmt die Rolle eines strafenden Vaters (vgl. Langnickel/Link 2018b, Pecher 2006, 23, Möller 1996, 94), die „Strafjustiz ist gleichsam der Stock an der Wand, der auch dem braven Kinde zeigt, dass der Vater ein Vater und das Kind ein Kind ist“ (Fromm 1931/1982, 139). Zweitens gibt es männliche Straftäter, bei denen biografisch keine Triangulierung stattgefunden hat, die Ablösung von der Mutter erschwert ist und welche dadurch auf der Suche nach strukturgebenden Vaterfiguren sind. Für sie kann der Ort des Gefängnisses ein Substitut für den fehlenden Vater sein.

Erinnert sei an dieser Stelle an die beiden Typen von Strafgefangenen, die sich unter Berücksichtigung der Psychoanalyse systematisch erfassen lassen: den „Verbrecher aus Schuldbewusstsein“ (Freud 1916/1999, 391) und jene Delinquenten, die Struktur, Ordnung und Stabilität suchen, Berechenbarkeit anstatt der Willkür, die sie bspw. oftmals im Elternhaus erleben mussten (vgl. Pecher 2006, 23; vgl. hierzu Langnickel/Link 2018b, 15f.). Gerade Insassen mit schwächer ausgeprägten Über-Ich-Funktionen sind unter dem ersten Typus, den Verbrecher aus Schuldbewusstsein, subsummiert. Die Ursache für Schuldgefühle findet sich im Ödipuskomplex, als „eine Reaktion […] auf die beiden großen verbrecherischen Absichten, den Vater zu töten und mit der Mutter sexuell zu verkehren“ (Freud 1916/1999, 390). Diese „verbrecherischen Wünsche des Ödipuskomplexes“ (Freud 1916-1917/1999: 350) führen nicht zu einer Selbstbestrafung, sondern zur Bestrafung durch einen (väterlichen) Stellvertreter (vgl. Freud 1925-1931/1999, 410), genauer durch die Justiz, z.B. in Form der Haft.

Möller stellt abschließend hinsichtlich des unbewussten Strafbedürfnisses fest: „Bei Formen neurotisch bedingter Delinquenz, dem Verbrecher aus Schuldbewusstsein, wie ihn Freud beschrieb, deckt die Inhaftierung das unbewusste Strafbedürfnis in hinreichendem Maß ab. Das Gefängnis funktioniert wie ein institutionalisiertes sadistisches Über-Ich. Schuldgefühle – bei Freud nicht Resultat, sondern unbewusste Motivation der Delinquenz – werden durch die Tat und deren Sühne, symbolisiert durch den Gefängnisaufenthalt, befriedet.“ (Möller 1997, 33)

In nuce: Beim ersten Typus, dem Verbrecher aus Schuldbewusstsein, hat die Psychoanalyse aufgezeigt, warum Menschen unbewusste Bestrafung suchen, sie zur Erreichung dieses unbewussten Ziels Straftaten begehen und die Sühne der Tat, symbolisiert durch den Gefängnisaufenthalt, diesen Strafwunsch, befriedet. Beim zweiten Typus steht ein Bedürfnis nach Stabilität und Struktur im Vordergrund unbewussten Begehrens (vgl. Pecher 2006, 23). Bei vielen Gefangenen war entweder der reale Vater nicht vorhanden bzw. falls er präsent war, hat er oftmals keine väterliche Funktion ausgeübt oder diese missbraucht (vgl. ebd.), weshalb es eine symbiotische Beziehung zur Mutter gab, wodurch die Triangulierung nicht erfolgte und die Ablösung von der Mutter stark erschwert ist.

Die Loslösung von der Mutter ist dadurch enorm angstbesetzt, weil es für den Jungen keine Möglichkeit zur Identifizierung mit einer männlichen Bezugsperson, die Sicherheit böte, vorhanden ist. Kennzeichnend für diesen Typus von Delinquenten ist, dass er ein äußerst ambivalentes Verhältnis zur Mutter im Speziellen und zu Frauen im Allgemeinen hat, welche er in seiner psychischen Realität einerseits als umsorgend, andererseits aber auch als bedrohlich und zugleich verschlingend empfinden kann. Männer mit einem solchen ausgeprägten ambivalenten Verhältnis zu Frauen fühlen sich von männerbündischen Gruppen stark angesprochen und präferieren einen „Sicherheitsabstand“ zu Frauen wie es zum Beispiel das Militär, Burschenschaften, Gangs, Männerklöster und die römisch-katholische Kirche und eben auch das Gefängnis als Männerinstitution vermeintlich bietet.

Um aus der Dyade mit der Mutter herauszukommen, bedarf es eines Dritten. Die Aggression der Mutter gegenüber, welche notwendig ist, um die eigene Autonomieentwicklung voranzutreiben, muss umgeleitet werden. Da die Mutter in der Regel aber auch diejenige ist, die einen unbedingt akzeptiert resp. bedingungslos liebt (vgl. Fromm 1956/1998, 73) und die Bedürfnisse stillt, also zugleich ein Liebesobjekt ist, wird die Aggression nicht zugelassen – es fehlt ein Objekt, auf den die Aggression umgeleitet werden kann, in der Regel eben der Vater. Die bedingte väterliche Liebe ist es, die es erst zu erwerben gilt, indem man sich nämlich so verhält, wie von einem erwartet wird (vgl. Fromm 1956/1998, 73f.). Dadurch, dass das Kind keine Streitkultur erlernen konnte und nicht gelernt hat, mit Aggressionen umzugehen, sucht dieser Typus ständig nach Grenzen und Auseinandersetzungen.

Diese Konflikte, welche eingegangen werden, sind allerdings nur Stellvertreterkonflikte, die Objekte der Aggressionen wie männliche Lehrpersonen, Polizisten oder andere staatliche Bedienstete sind nur Surrogate und Projektionsflächen der fehlenden Vaterfigur. Anstelle der Auseinandersetzung mit den eigenen inneren Konflikten erfolgt der gesuchte Konflikt mit der Umwelt und der Jugendliche landet mitunter in letzter Konsequenz im Gefängnis um sich aus der Mutter-Kind Dyade zu befreien.

Fazit: Das unbewusste Suchen nach Ordnung, Stabilität, Berechenbarkeit kann die Suche nach der väterlichen Funktion repräsentieren: „Bei abwesendem Vater kann das Gefängnis direkt die beschriebene Funktion der Einbeziehung eines Dritten haben, um gegen die Mutter gerichtete Aggressionen umzuleiten“ (Pecher 1989, 81).

Robert Langnickel | Forschungsgruppe Vulnerabilität, Sicherheit, Resilienz, Lehrstuhl für Sonderpädagogik V, Pädagogik bei Verhaltensstörungen, Uni Würzburg
Pierre-Carl Link | Augustinerkloster, Zu Maria-Eich 1, 82152 Panegg | Lacan-Seminar Zürich

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