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Der Kontakt des Kindes zu seinem inhaftierten Vater

18. März 2019

Wenn der Richter den Vater ins Gefängnis schickt, bricht für die Familie – sofern sie einigermaßen intakt ist – eine Welt zusammen. Wie sagt man es den Kindern, dass Papa die nächsten Jahre nicht da ist? Und wie schlimm muss es für sie sein, durch Anstaltsflure mit verschlossenen Türen gehen zu müssen, um den Vater zu sehen? Gute-Nacht-Geschichten des Vaters aufnehmen, die dann dem Kind zuhause vorgespielt werden können oder erweiterte Besuchsmöglichkeiten gibt es bereits.

Bundesweit haben rund 100 000 Kinder einen Elternteil, der eine Haftstraße verbüßt. Im Saarland sind es hunderte Kinder. „Wir gehen davon aus, dass diese Kinder auch Opfer der Straftaten ihrer Eltern sind, weil sie unter den unvermeidbaren Konsequenzen, nämlich der Strafhaft, am meisten leiden“, sagt Justiz-Staatssekretär Roland Theis (CDU). Die UN-Kinderrechtskonvention gibt Kindern das Recht auf unmittelbaren Kontakt zum inhaftierten Elternteil. Was ist konkret geplant? Die Informationsangebote für Familien, Lehrer, Erzieher und Justizvollzugsbeamte sollen überarbeitet werden.

Als Vorbild dienen Erfahrungen aus anderen Bundesländern, wie man mit drei- bis sechsjährigen Kindern über die Haftstrafe des Vaters oder der Mutter sprechen kann. „Du hast nichts falsch gemacht“, kann man zum Beispiel sagen, weil Kinder oft die Schuld bei sich selbst suchen. Oder: „Es ist nicht für immer.“ In der saarländischen Justizvollzugsanstalt (JVA) Lerchesflur soll eine Spielecke im Besuchsraum kindgerecht ausgestattet werden, mit Spielzeug, Büchern, Wickeltisch und Videos. „Damit die Kinder nicht sagen: Da will ich nie wieder hin. Das wäre für das Kind und für den Gefangenen im Hinblick auf seine Resozialisierung ein schlechtes Ergebnis“, sagt Theis. Beim Neubau des Eingangsbereichs (geplantes Ende: 2022) sollen zwei Räume extra für längere Besuche von Kindern eingerichtet werden, mit Toilette und Wickeltisch.

Theis will sich auch für Online-Kontaktmöglichkeiten einsetzen, so dass Kinder etwa über Skype Kontakt zu ihrem Vater halten können. Und es soll eine Möglichkeit geben, damit Väter in der Zelle eine Gute-Nacht-Geschichte vorlesen können, die dann mittels von der JVA gestellten Speichermediums (CD oder DVD) oder per E-Mail zu Kind gelang. Gute-Nacht-Geschichte dienten der Erhaltung von Beziehungen, und man wolle ja verhindern, dass Beziehungen während der Haftstrafe abbrechen. „Wir tun all das mit Zurückhaltung. Es wird kein Kind gezwungen, seinen Vater zu treffen“, sagt Theis. Elternheft…

Daniel Kirch | Saarbrücker Zeitung

 

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