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Nach Haft wieder straffällig: Scheitern Gefängnisse an ihrem Anspruch?

10. April 2026

Knapp 60.000 Menschen sitzen in Deutschland im Gefängnis. Fast die Hälfte davon wird danach wieder straffällig. Warum der Weg in ein straffreies Leben so oft misslingt. Straftäter wieder in die Gesellschaft eingliedern: Das ist das erklärte Ziel des Strafvollzugs in Deutschland. Der Autor Daniel Dörffler hat für den TAGESSPIEGEL recherchiert und mit drei Fachleuten des Strafvollzuges gesprochen.

„Ein Gefängnis soll dafür sorgen, dass der Gefangene das Unrecht seiner Tat erkennt und an den Ursachen arbeitet“, so formuliert es Yvonne Radetzki im Gespräch. Die Leiterin der JVA Neumünster in Schleswig-Holstein ist für rund 450 Häftlinge verantwortlich. „Unsere Aufgabe ist es, Straftäter zu resozialisieren. Gleichzeitig erwartet die Bevölkerung, dass Täter angemessen bestraft werden“, sagt die 56-Jährige. Um Strafgefangene auf die Zeit nach der Haft vorzubereiten, gebe es Angebote wie Therapie, Beratung und Ausbildung. Das jedoch gelingt oftmals nicht. Rund 45 Prozent der Haftentlassenen werden wieder straffällig, so das Ergebnis einer Untersuchung der Universität Göttingen und der Max-Planck-Gesellschaft.

Risikovermeidung zum Nachteil der Gefangenen

„Resozialisierung wird behauptet, aber nicht gelebt“, kritisiert Thomas Galli. Der Jurist arbeitete 15 Jahre lang in mehreren Haftanstalten, zuletzt drei Jahre lang als Leiter der JVA Zeithain in Sachsen. 2016 verließ Galli die Anstalt, er arbeitet seitdem als Strafverteidiger. Er hat mehrere Bücher über den Strafvollzug geschrieben. Galli sieht Gefängnisse mit Erwartungen überfrachtet: „Sie sollen Gerechtigkeit schaffen, Sicherheit und dazu noch resozialisieren“, sagt der 52-Jährige. Doch tatsächlich dominierten die Eigenlogiken der Anstalt: Sicherheit stehe über allem, das jedoch gehe zulasten der Resozialisierung. So habe er in seiner Funktion als Anstaltsleiter 80 Prozent der Ausgangsanträge aus Sicherheitsgründen abgelehnt – Risikovermeidung zum Nachteil der Gefangenen. Wäre ein Strafgefangener nicht aus dem Ausgang zurückgekommen, hätte das einen Skandal produzieren können. Das hätten Entscheider wie er vermeiden wollen, sagt Galli. Wenn zwei von zehn Gefangenen dauerhaft straffrei bleiben, ist das schon ein Erfolg. Ein Großteil der Inhaftierten habe deshalb bis zum letzten Hafttag die Anstalt keine Stunde verlassen. Dabei gilt der Kontakt zur Familie und dem Umfeld eines Gefangenen als wichtig für dessen Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

Überbelegung hat Konsequenzen

„Man darf nicht unrealistisch sein“, hält Anstaltsleiterin Radetzki dagegen: „Wenn zwei von zehn Gefangenen dauerhaft straffrei bleiben, ist das schon ein Erfolg.“ Auch gebe es Grenzen für das, was ein Gefängnis leisten könne. So ließen sich viele Probleme, wie psychische Erkrankungen, in der Haft nicht vollständig therapieren. 59.691 Menschen waren im Februar 2026 in Deutschland inhaftiert. Insgesamt sind die Zahlen rückläufig. Ein Grund: Straftaten werden häufig von jungen Männern begangen. „Die Bevölkerung in Deutschland ist älter geworden, und es gibt weniger Männer unter 35“, erklärt Kristin Drenkhahn von der FU Berlin. Die 51-jährige Professorin für Strafrecht und Kriminologie forscht zum Strafvollzug. Doch obwohl die Gefangenenzahlen sinken, sind die Gefängnisse voll. 86 Prozent beträgt die durchschnittliche Belegungsquote in Deutschland. Manche Haftanstalten sind sogar überbelegt. Wie passt das zusammen? „Die Haftplatzkapazitäten wurden stark reduziert, alte Gebäude geschlossen, Doppelbelegungen zurückgefahren“, sagt Drenkhahn. So sei die Zahl der Haftplätze in der Berliner JVA Tegel von rund 1600 in den 1970er Jahren auf 848 zurückgegangen. Wo Gemeinschaftszellen existieren, steigt das Risiko für Gewalt deutlich. Spitzenreiter bei der Belegung ist Bremen. Der Stadtstaat meldet für seine Gefängnisse eine Belegungsquote von 102 Prozent. Diese Überbelegung hat Konsequenzen. „Derzeit ist die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafen im Land Bremen ausgesetzt“, heißt es von der Bremer Justizbehörde. Ebenso würden Einzelhafträume doppelt belegt.

Täter und Opfer in den Mittelpunkt

Laut Drenkhahn ein Problem: „Wo Gemeinschaftszellen existieren, steigt das Risiko für Gewalt deutlich.“ Auch Hamburgs Gefängnisse sind am Limit (96 Prozent), ebenso die in Rheinland-Pfalz (95 Prozent). Weniger kritisch ist die Lage in Nordrhein-Westfalen (75 Prozent) und in Ostdeutschland. Gleichzeitig seien in den vergangenen 25 Jahren viele Stellen im Strafvollzug abgebaut worden. „Das rächt sich jetzt. Viele Bedienstete gehen gleichzeitig in den Ruhestand und Ausbildungsplätze sind schwer zu besetzen“, sagt Drenkhahn. In der Folge fielen etwa Beschäftigung und Besuchszeiten aus. „Die Gefangenen sitzen dann stundenlang eingeschlossen in ihren Zellen, das ist sehr schädlich.“ Neben Haftbedingungen kann auch die Zeit im Gefängnis selbst den Start in ein straffreies Leben erschweren. Gefangene verlieren ihren Job und oft auch die Wohnung, Familien brechen auseinander. Thomas Galli plädiert deshalb dafür, stärker zu priorisieren, wer in Haft gehen muss, und den Ausgleich zwischen Täter und Opfer in den Mittelpunkt zu stellen. Betrügt ein Täter jemanden beispielsweise um 10.000 Euro, solle dieser zunächst dazu verpflichtet werden, den Schaden wiedergutzumachen und das Geld abzuarbeiten.

Haft wegen geringer Geldstrafen aussetzen

Freiheitsentzug käme erst zum Einsatz, wenn der Täter die Wiedergutmachung verweigert. Etwa zehn Prozent der Strafgefangenen in Deutschland sitzen eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, also Haft wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe. Diese Menschen sind oft von Armut betroffen. Den Vollzug stelle das vor Herausforderungen, räumt Radetzki ein. „Aber aus Sicht des Rechtstaats braucht es ein Instrument, weil sonst noch mehr Menschen ihre Geldstrafen nicht zahlen würden“, sagte sie. Jedoch landeten in der Regel keine Menschen in Haft, die sich eine Geldstrafe eigentlich leisten könnten, gibt Drenkhahn zu bedenken. „Wir reden von Menschen, die nichts übrighaben. Sie fragen sich: Zahle ich meine Miete oder zahle ich die Geldstrafe?“ Galli schlägt vor, Haft wegen geringer, nicht gezahlter Geldstrafen auszusetzen und die Verurteilten stattdessen zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten.

Daniel Dörffler | Mit freundlicher Genehmigung: tagespiegel.de

 

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