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Zuwendung mit Tabak ist ein „Krisenklau“ im Knast

15. Februar 2019

Immer wieder kommt es vor, dass Mitarbeitende des Fachdienstes „Seelsorge“ um Tabak, Kaffee, Tee, Briefmarken oder andere Formen der materiellen Zuwendung gebeten werden. Von den Gefangenen selbst, aber ebenso von den Bediensteten, um schwierige Gefangene ruhig zu halten. Soll man geben – und wenn ja wie viel – und wann? In dieser Frage gibt es keine einheitliche Haltung unter den GefängnisseelsorgerInnen. Und es gibt auch keine klare gesetzliche Regelung.

Der ehemalige Gefängnisseelsorger Dieter Wever aus der JVA Münster sprach in diesem Zusammenhang von „Krisenklau“ und lehnte es kategorisch ab Tabak auszugeben, auch in Bezug auf die damit verbundene Suchtproblematik. Der ehemalige Kollege aus der JVA Darmstadt sah dies etwas gelassener. Wenn er mal keinen Tabak hatte sagte er den Gefangenen: „Wissen Sie, mit dem Tabak ist es wie mit dem Regen, manchmal fällt er und manchmal nicht“. Ich selber habe mir diesen Satz zu Eigen gemacht, da es unmöglich ist den Mangel in Bezug auf Genussmittel einer großen Anstalt aufzufangen. Nur in Ausnahmefällen gebe ich selber Tabak und Kaffee aus, Zucker überhaupt nicht und Briefmarken sehr selten. Aber lasst uns die Problematik systematisch angehen.

Zum sozialen Hintergrund. Die Haftpopulation ist arm. Es herrscht im Knast Mangelwirtschaft. Erst wenn eine geregelte Form der Arbeit entsteht, können sich die Gefangenen mit Konsumgütern wie Tabak und Kaffee „im Einkauf“ versorgen. Dies heißt insbesondere zu Beginn der Haft, auf den Zugangsstationen und bei Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen und in Untersuchungshaft, ist der Bedarf besonders hoch. Die Hälfte der Strafhäftlinge hat einen Suchthintergrund und benötigt unter Umständen zur Befriedigung mit Suchtersatzstoffen wie Benzodiazepine oder Substitutionsmittel wie Methadon oder Subutex. Der Wunsch nach Tabak oder Kaffee ist manches Mal der Wunsch nach einem Handelsmittel für den inoffiziellen „Markt“ unter den Gefangenen.

Manche Gefangene sind in der Lage vierzigmal und mehr die Rufanlage zu betätigen und bringen damit die Bediensteten an den Rand ihres Verständnisses. Dann dient der Tabak zur Beruhigung auf der Station. Und manchmal ist der Wunsch nach dem Tabak auch der Einstieg in ein längeres Gespräch, das den Tabak überflüssig macht. Im Grunde genommen ist es nicht die Aufgabe der Seelsorge Tabak auszugeben. Manchmal jedoch kann dies eine Situation entspannen und dann mag die Ausgabe gerechtfertigt sein. Auf alle Fälle ist es nicht gut in den Ruf eines „Pater Batavia“ zu gelangen, also Tabak oder Ähnliches zu geben, um Ruhe vor schwierigen Gefangenen zu haben.

Letztendlich geht es auch hier um die Frage nach Nähe und Distanz, die Frage, die sich jeder selbst beantworten muss, der im Gefängnissystem arbeitet: Was muss jemand tun, damit ich einen Auftrag von ihm annehme? Muss er Mitleid in mir wecken, mich traurig ansehen, mich bedrohen, mir Honig um den Mund schmieren? Es ist gut die eigenen Schwachstellen zu kennen. Hier sind Absprachen günstig, um sich nicht ausspielen zu lassen. Wichtig ist bei dieser sozialdiakonischen Tätigkeit die Transparenz.

Dr. Tobias Müller-Monning

 

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