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Für ein straffreies Leben „draußen“ vorbereiten

13. Januar 2020

Der Justizvollzug soll Gefangene fit machen für ein straffreies Leben danach. In der Praxis klappt das leider viel zu selten. Die Rückfallquoten sind hoch – vor allem nach verbüßten Jugendstrafen. Ein Großteil der entlassenen Strafgefangenen wird rückfällig. Das nordrhein-westfälische Justizministerium will systematisch hinterfragen, was bei der Resozialisierung schief läuft.

Dazu werden mehr als 600 Angebote auf den Prüfstand gestellt, die in den 36 Justizvollzugsanstalten des Landes über 15.000 Gefangene auf ein straffreies Leben vorbereiten sollen. Die auf mehrere Jahre angelegte „Evaluation im Strafvollzug“ (EVALiS) sei nicht nur für NRW neu, sondern werde auch bundesweite Maßstäbe setzen, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Er präsentierte in Düsseldorf Einzelheiten.

Rückfallquoten

In den vergangenen Jahren wurden insgesamt rund 65 Prozent der entlassenen Straftäter innerhalb von drei Jahren nach einer Jugendstrafe rückfällig. Ein knappes Drittel von ihnen landete wieder hinter Gittern. Die Übrigen kamen mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe davon. Bei den Erwachsenen lag die Rückfallquote bei etwa 45 Prozent. Unter ihnen kam gut jeder fünfte wieder ins Gefängnis. Die weitaus meisten Rückfälle passierten im ersten Jahr nach der Entlassung, berichtet der Leiter des Kriminologischen Dienstes der Justiz in NRW, Wolfgang Wirth.

Die Zahlen sind 2016 nach einer bundesweiten Erhebung veröffentlicht worden. Die Quoten umfassen nicht speziell einschlägige Rückfälle, sondern die gesamte Palette neuerlicher Gesetzeskonflikte. Etwa auch, wenn ein entlassener Mörder später eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen notorischen Schwarzfahrens absitzen muss. Jährliche Statistiken oder landesweite Zahlen gebe es nicht, erklärt Justizminister Biesenbach. Wahrscheinlich sei das bislang „nicht so erwünscht“ gewesen, die Rückfallquoten genauer anzuschauen, mutmaßt der CDU-Politiker. Es werde Mut gebraucht, um die erforderlichen Konsequenzen daraus zu ziehen.

Foto: Hendrike Farenholtz | 4ximgefaengnis.de

Resozialisierung

Der Justizvollzug hat die gesetzliche Aufgabe, Gefangene auf ein straffreies Leben nach der Entlassung vorzubereiten. Dazu gibt es in NRW zahlreiche Angebote hinter Gittern: von schulischen Förderkursen und Berufsvorbereitungen über Sprach- und Integrationskurse, Hilfen bei Sucht und Schulden bis hin zu sozialem Training, Gewaltpräventionskursen, Therapien und speziellen Behandlungsprogrammen für Sexualstraftäter. „Es gibt einen deutlichen Schwerpunkt bei der Suchtbehandlung“, berichtet Biesenbach. Therapeutische und delikt-orientierte Angebote seien auszubauen.

Eine Wirkungskontrolle der Ausbildungsangebote hinter Gittern habe bereits ergeben: „Die Vermittlungsquoten sind nach erfolgreicher beruflicher Qualifizierung im Strafvollzug besonders hoch.“ Dies gelte vor allem im Jugendstrafvollzug. Bei Gefangenen, die sowohl in der Entlassungsvorbereitung als auch in der Nachsorge Eingliederungshilfen erhaten, liegen die Vermittlungsquoten bei 70 Prozent. Im vergangenen Jahr waren über 93 Prozent der Strafgefangenen im NRW Justizvollzug männlich. Ein gutes Drittel sitzt wegen Gewalttaten ein. Einen großen Anteil haben mit 26,5 Prozent auch Diebstähle und Unterschlagungen.

Veränderungen

Die Resozialisierungsmaßnahmen müssen an eine veränderte Klientel hinter Gittern angepasst werden. Insgesamt sei der Anteil älterer Gefangener in den vergangenen zehn Jahren gestiegen, während in der gewachsenen Gruppe ausländischer Inhaftierten inzwischen mehr junge Straftäter seien, berichtet Wolfgang Wirth. Weiterhin gebe es „weniger Gefangene ohne strafrechtliche Vorgeschichte, mehr Gefangene mit vielen Vorstrafen – bis zu elf“. Nach seinen Worten sitzen weniger Gefangene wegen schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten ein.

Knapp die Hälfte aller Gefangenen verbüßt nur noch eine Kurzstrafe von bis zu zwölf Monaten. Insgesamt sei die Vollzugsdauer auf durchschnittlich 683 Tage bei den nicht lebenslangen Freiheitsstrafen gesunken. Dies erfordere neu zugeschnittene, passgenaue Angebote, betont Justizminister Biesenbach. Dazu gehöre eine verbesserte Diagnostik bei den Einweisungsverfahren: Welche Probleme hat der Strafgefangene? Spezialisierte Anstalten seien nicht geplant, da auch eine heimatnahe Unterbringung wegen der sozialen Bindungen hilfreich sei für die Resozialisierung. Die zentrale Datenerhebung zu Erfolg und Misserfolg der Angebote hat gerade erst begonnen, sagt der Minister. Eine wissenschaftlich fundierte, aussagekräftige Rückfall-Analyse könne voraussichtlich in drei bis fünf Jahren vorgelegt werden.

dpa Artikel | Foto: 4ximgefaengnis.de

 

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