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Strafe, Schuld, Reue, Sühne, Versöhnung

31. Mai 2019

Strafe muss sein. Der Satz sitzt tief in unseren Köpfen und Herzen. Wo kämen wir hin, wenn Diebstahl, Raub, Vergewaltigung, Mord und Totschlag ungestraft blieben? Es ist nur gerecht, dass dem Übeltäter das Übel der Freiheitsstrafe zugefügt wird. Durch die Strafe soll der Täter Sühne leisten und sich somit von seiner Schuld befreien. Sühne ist aber nur möglich, wenn ein entsprechendes Schuldbewusstsein vorhanden ist. Die eigene Schuld erkennen, sie eingestehen, ist die Voraussetzung, um Sühne zu leisten. Bei einem Tötungsdelikt haben die meisten Täter das Bedürfnis, Sühne zu leisten. Einen Menschen auf dem Gewissen zu haben ist eine sehr schwere Last. Die Strafverbüßung verschafft dem Täter eine gewisse Entlastung.

Aber auch durch jahrelange Strafverbüßung ist das begangene Unrecht nicht wieder gut zu machen. Keine Wiedergutmachung leisten zu können trifft den Täter oft viel härter als die Strafe selbst. Mit den Jahren verliert auch die lebenslängliche Strafe ihren Sinn, weil die Beziehung zur Tat mit der Zeit verloren geht. Die Strafe wird nur noch als ein Absitzen empfunden.  Strafe muss sein, um Recht und Ordnung aufrecht zu halten. Die Strafe wird nach der Schuld des Täters bemessen. Wie soll man aber Schuld messen? Wie groß ist die Schuld des Schlägers, der von Kindesbeinen an gelernt hat, dass man sich nur mit den Fäusten dursetzen kann?

Opfer werden zu Tätern

Die meisten Gefangenen, die wegen Körperverletzung inhaftiert sind, wurden als Kind selbst geschlagen, verprügelt, misshandelt. Geschlagene schlagen zurück. Der Geschlagene wird zum Schläger. Nach dem Motto: „So wie andere mit mir umgegangen sind, gehe ich mit ihnen um.“ Wie du mir, so ich dir. Das ist nicht immer so, aber allzu oft werden Opfer zu Tätern. Das Leid, das sie in ihrer Kindheit durchlitten haben, fügen sie eines Tages anderen zu, unschuldigen Opfern. Wenn ich weiß, was manche als Kind durchgemacht, haben, wundere ich mich nicht, dass sie gestrauchelt, gefallen, straffällig geworden sind. Ein Wunder wäre es, wenn mancher nicht auf die schiefe Bahn gekommen wäre. Es geht nicht um Ent-schuldigung. Schließlich gibt es auch Menschen, die trotz schwerster Kindheit „anständige“ Bürger geworden sind.

Dennoch gibt es oftmals einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Kriminalität und Biografie. Im Umgang mit Straftätern habe ich gelernt, wie die Indianer zu beten: „Großer Geist hilf mir, dass ich keinen richte, ehe ich nicht einen halben Mond lang in seinen Mokassins gegangen bin.“ Bevor ich mich zum Richter über einen anderen aufspiele, sollte ich erst einmal ein Stück weit den Weg gehen, den er gegangen ist. Wenn ich auch nur 14 Tage in seinen Schuhen gesteckt hätte, verstünde ich, warum er gestolpert, gestrauchelt, gefallen, straffällig geworden ist. Wenn ich den Werdegang eines Menschen kenne, kann ich verstehen, warum er so geworden ist. Verstehen heißt nicht entschuldigen. Aber wer versteht, verurteilt nicht.

Schuld, Willensfreiheit, Gemeinschaftsschädlichkeit

Viele Straftaten wurden durch andere mit verschuldet. Da ist es schwer, die Schuld des Täters zu messen. Wie groß ist die Schuld der Frau, die ihren Mann mit der Bierflasche erschlug, als er wieder einmal besoffen auf dem Sofa lag? Zwanzig Jahre lang hat er sie geschlagen, drangsaliert und auch sexuelle Gewalt angetan. Mit der Zeit hatte sich in ihr soviel Wut, Ohnmacht, Hass angestaut, dass sie in dem Moment vielleicht gar nicht anders konnte, als ihren Peiniger zu erschlagen. Das Gericht verurteilt die Frau zu sieben Jahren Haft. Ihre Schuld wird vorausgesetzt, obwohl sie eigentlich erst hätte bewiesen werden müssen.

Das Strafrecht geht davon aus, dass der Täter die Straftat nach freiem Entschluss gewählt hat. Er hätte anders handeln können, wenn er nur gewollt hätte. Schuld setzt Willensfreiheit voraus, das heißt: Jemand begeht eine Tat, obwohl er die Möglichkeit hat, es nicht zu tun. Gewiss wird niemand zu einer Straftat gezwungen, aber deshalb kann von einer „freien Tat“ nicht ohne weiteres die Rede sein. Da ist zum Beispiel der Triebtäter, der zu bestimmten Handlungen fast regelrecht getrieben wird. Andere sind so arm daran, dass sie aus Not Straftaten begehen. Der Hunger (der Familie) lässt ihnen kaum eine andere Wahl, als zu stehlen. Drogenabhängige können ihre Sucht nicht legal finanzieren, dazu ist der Stoff viel zu teuer. Zwangsläufig kommen sie mit dem Gesetz in Konflikt. Auch soll es Menschen geben, die nicht (mehr) zwischen Gut und Böse unterscheiden können, keine Schuld(-gefühle) kennen und keinerlei Reue empfinden. Viele Straftäter haben nur wenig Zugang zu ihren eigenen Gefühlen. Sie haben sie von sich abgetrennt, um zum Beispiel das ihnen zugefügte Leid überstehen zu können.

Auch wenn jeder Mensch im Prinzip einen freien Willen hat, so ist dieser in vielen „Fällen“ doch erheblich eingeschränkt. Das bedeutet nicht, dass es keine Schuld gibt, und alles ent-schuldigt werden kann. Aber die Schuld des Täters als Grundlage für die Strafzumessung ist ein sehr wackeliges Fundament, weil die Schuldanteile des Täters oft so eng mit der Mitschuld anderer verknüpft sind, dass sie nur schwer gemessen werden können. Das Schuldstrafrecht ist auch insofern problematisch, weil nicht jede Schuld durch Strafe ausgeglichen wird. Im juristischen Sinne ist nur schuldig wer gegen die vom Staat aufgestellten Gesetze verstößt. Staatlicher Strafcodex und Sittengesetz decken sich nur teilweise, so dass manches unsittliches Verhalten nicht unter Strafe gestellt wird. So kann jeder nach Belieben Energie verschwenden.

Gewaltdarstellung in den Medien wird nicht bestraft, obwohl es inzwischen als gesichert gilt, dass sie sich schädlich auf das menschliche Zusammenleben auswirkt. Wenn Investmentbanker Milliarden verzocken werden sie dafür nicht bestraft, obwohl sie durch ihre haltlose Gier der Gemeinschaft einen immensen Schaden zufügt haben. Wer juristisch unschuldig ist, kann sich trotzdem schwerst schuldig fühlen. Zum Beispiel der Mann, der das Kind überfahren hat, das plötzlich auf die Straße gerannt kam. Kein richterlicher Freispruch kann den unverschuldet schuldig Gewordenen von seiner gefühlten Schuld freisprechen.

Letztes Urteil jemand anders vorbehalten

Ich habe im Gefängnis gelernt, in der Schuldfrage sehr zurückhaltend zu sein. Denn ich weiß, wie leicht ein Mensch schuldig werden kann und wie schwer es unter Umständen ist, nicht schuldig zu werden. Ich fälle kein Urteil – auch nicht bei Tötungsdelikten. Das letzte Urteil über einen Menschen ist und bleibt dem vorbehalten, der ganz anders urteilt – Der Ganz Andere. Seine Liebe gilt allen Menschen, bedingungslos, ohne Wenn und Aber. Egal was ein Mensch verbrochen hat, in Gottes gütigen Augen ist er immer noch liebenswertwert, wert geliebt zu werden. Auch der schlimmste „Fall“ kann nicht aus der allumfassenden Liebe Gottes herausfallen. Auch der Kindesmörder ist und bleibt ein geliebtes Kind Gottes.

Auftrag einer diakonischen Kirche ist es, die vorbehaltslose Liebe Gottes zu verkünden, nicht nur mit Worten. Mit unseren Händen geben wir Gottes Güte weiter. Wir reichen Straftätern die versöhnende Hand, auch die Hand, die gnadenlos zugeschlagen, zugestochen, zugedrückt hat. Wir reichen auch dem Menschen die Hand, der mit seiner Hand ein Leben ausgelöscht hat. So geben wir Gottes Güte Hand und Fuß. Wir sind seine Handlanger. Durch uns sollen die Gefangenen etwas von Gottes unendlicher Güte erfahren. Wir umarmen Straffällige, damit sie sich angenommen fühlen als die Menschen, die sie sind, nun mal geworden sind.

So wie „der Freund der Sünder“ gehen wir auf die Ausgestoßenen zu: unvoreingenommen, ohne Berührungsangst, ohne Vorurteil, ohne die Intention, sie bekehren zu wollen. Gefangene besuchen, ohne Hintergedanken, ohne Nebenabsichten. Wir reichen Straftätern die Hand, die ihnen die Gesellschaft draußen vielfach verweigert. Gefangene besuchen ist ein Werk der Barmherzigkeit. „Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.“ (Mt 25, 40) Es ist Jesus selbst, der sich absolut mit den Geringsten identifiziert, mit den Hungernden, den Obdachlosen, den Gefangenen. In ihnen begegnen wir Jesus. Seine Gerichtsrede ist so kategorisch, dass man sagen könnte: Nur in ihnen begegnen wir Jesus, dem Gesalbten Gottes. Auch wenn der Geringste alles andere als Gottes Güte verkörpert, von unserem Umgang mit ihm hängt unser Heil ab. „Ich war gefangen und ihr seid zu mir gekommen.“ (Mt 25, 36)

Wir gehen dem Einzelnen nach bis in die Beruhigungszelle, bis in den Bunker hinein. Jesus, der gute Hirte, ist unser Vorbild. Um ein verlorenes Schaf zu suchen, lässt der Pastor die neunundneunzig anderen allein zurück. Das ist doch höchst unvernünftig. Liebe folgt nicht der Vernunft. Der gute Hirte geht dem Einen nach, als ob es nur ihn gäbe. Und auch wenn einer durch eigene Schuld verloren gegangen ist, brechen wir nicht den Stab über ihn. „Urteilt nicht“, spricht Jesus. Er selbst hat niemanden verurteilt. Er nimmt die Ehebrecherin in Schutz gegen die Schriftgelehrten und Pharisäer, die sie steinigen wollten. Sie hatten das Recht auf ihrer Seite, aber Jesus stellt sich auf die andere, die falsche Seite. „Der Freund der Sünder“ ist bei denen, die von den Gerechten verstoßen werden. Jesus stößt keinen zurück. Und so kommen im Gefängnis Männer und Frauen zur Kommunion, die draußen nie in eine Kirche gegangen sind.

Gottesdienst hinter Gittern

Viele Gefangene finden sich im verlorenen Sohn wieder. Nicht Reue, Hunger treibt ihn heim. Sein Vater läuft ihm entgegen, empfängt ihn mit offenen Armen. Er fällt ihm um den Hals, küsst ihn. Der Vater macht ihm keine Vorwürfe, hält ihm keine Moralpredigt. Die meisten Häftlinge können nur davon träumen, bei ihrer Heimkehr wie der verlorene Sohn mit offenen Armen empfangen zu werden. Viele haben Angst nach ihrer Entlassung heimzugehen. Manch einem wird die Tür vor der Nase zugeschlagen. Einige können gar nicht heim: Hausverbot. Nach Verbüßung der Haft, nach der geleisteten Sühne, ist der Täter nicht ent-sühnt, sondern stigmatisiert. Ihm haftet ein Makel an, der Makel des Kriminellen. Vielen Strafentlassenen wird die Schuld weiterhin nachgetragen. Von wegen Vergebung, Versöhnung.

Im Gottesdienst bekommen die Gefangenen einiges zu hören, was ihrer Lebenserfahrung widerspricht. Dass Gott Gnade vor Recht ergehen lässt, ist nur ein magerer Trost für Straftäter, welche die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Rudi, ein Lebenslänglicher, fragt mitten in der Predigt: „Was habe ich von Gott, dem gnädigen Richter? Davon kann ich mir nichts kaufen. Ich habe schon mehrere Gnadengesuche geschrieben, aber auch nach 24 Jahren Haft kennt mein Herr Richter immer noch keine Gnade.“

Seelsorger im Gefängnis werden von Insassen „Himmelskomiker“ genannt. Ist ja auch komisch, in der Hölle vom Himmel zu reden und im Hause der Vergeltung Vergebung zu predigen. Einige Insassen müssen lachen, wenn „der Pfaff“ die Frohe Botschaft verkündet: „Selig ihr Armen!“ Wie viele sitzen hinter Gittern, weil sie arm sind. Hätten sie das Geld für einen vernünftigen Anwalt, wären sie gar nicht erst in Haft gekommen. Sie werden ja für ihre Armut bestraft. Ohne festen Wohnsitz wird man schnell inhaftiert: Fluchtgefahr! Selig ihr Armen? Die Armut treibt manche regelrecht in den Knast. Da gibt es Männer, die im Winter ein Schaufenster einschlagen oder die sich absichtlich bei einer anderen Straftat erwischen lassen, nur um ins Kittchen zu kommen und dort ein warmes Bett zu haben.

Auch die großen Lob- und Danklieder klingen hinter Gittern falsch. Großer Gott wir loben dich… Der uns von Kindesbeinen an unzählig viel zu gut bis hierher hat getan. Wie viele Insassen wurden von Kindesbeinen an hin und her gestoßen, verstoßen. Manche bekamen die Ablehnung schon vor der Geburt zu spüren, etwa durch Fußtritte in den Bauch oder mit einer versuchten Abtreibung. Viele waren von Anfang an auf der Verliererstraße: Schläge, Prügel, Misshandlung, sexueller Missbrauch…

Ich war 17 Jahre Seelsorger im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg in der Nähe von Stuttgart, Deutschland. Wer gefangen und krank ist, hat es besonders schwer hinter Gittern. Manche Insassen sind doppelt und dreifach gefangen, weil auch ihre Sucht und eine unheilbare Krankheit sie gefangen hält. Im vertraulichen Gespräch unter vier Augen haben viele Gefangene mir ihre Wunde gezeigt. Die Wunde des verlorenen Sohnes. Die Wunde, Schlimmes verbrochen zu haben, ein Verbrecher zu sein. Die Wunde, auch bei der eigenen Familie in Ungnade gefallen zu sein. „Ich bin der Schandfleck der Familie.“ Manche Wunde bricht immer wieder auf. „Ich habe einen Menschen auf dem Gewissen. Damit werde ich nicht fertig.“ – „Wie konnte ich den einzigen Menschen umbringen, der mich geliebt hat?!“n Es tut einem Gefangenen gut, dass ein Mensch da ist, der seine Not ernstnimmt und wahrnimmt, wie er leidet. Durch unser bloßes Dasein helfen wir manchem Gefangenen, dass er sich aussprechen, seinen Schmerz ausdrücken kann.

Petrus Ceelen | Zeitschrift Diaconia Christi #54/2019.1

 

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