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SchwarzfahrerInnen* sollen nicht inhaftiert werden

6. März 2019

Lange wurde diskutiert, jetzt macht die Hauptstadt Nägel mit Köpfen: Schwarzfahren soll keine Straftat mehr sein. Hunderte Gefängnisplätze könnten dadurch frei werden. Der Berliner Senat macht bei der Entkriminalisierung von „Schwarzfahren“ ernst.Die Berliner Landesregierung hat einen Gesetzantrag beschlossen, der das Schwarzfahren straffrei stellen soll.

„Die strafrechtliche Verfolgung (…) verfestigt und verschärft soziale Probleme und Ungleichheiten, da sie in vielen Fällen sozial schwächere Menschen, zum Teil auch mit körperlichen und seelischen Defiziten trifft (…)“, heißt es laut dem Bericht in dem Antrag. Überraschend ist die Angabe unter dem Punkt Alternativen. Dort steht: „Keine.“ Berlin setzt damit eine Regelung um, die schon lange diskutiert wird. Schwarzfahren führte in der Vergangenheit bei Gerichten und Justizvollzugsanstalten regelmäßig zu Überlastungen. Die Berliner Justiz befasst sich jedes Jahr mit rund 40.000 Schwarzfahr-Delikten.

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Dabei geht es nicht um „normale“ Schwarzfahrer, die ohne Ticket erwischt werden und die 60 Euro Strafe bezahlen. Vor Gericht landen nur Wiederholungstäter. Wenn die ihre Strafe nicht bezahlen können, drohen ihnen sogar Gefängnishaft als so genannte Ersatzstrafe. 300 Berliner kommen jedes Jahr wegen Schwarzfahrens in den Knast. Dazu kommt es häufiger, als man gemeinhin denkt: Mehr als ein Viertel der Inhaftierten in der Berliner Justizvollzugsanstalt Plötzensee sitzen dort eine Strafe wegen Schwarzfahrens ab. Etwa 300 Menschen kommen deshalb in Berlin jedes Jahr ins Gefängnis. Jeder einzelne Hafttag kostet den Steuerzahler rund 150 Euro.

Berlin verabschiedet sich nun von dieser Sanktionspolitik und will künftig andere Wege gehen, um das Schwarzfahren zurückzudrängen. Die Hauptstadt diskutiert etwa die Einführung eines „Bürgertickets“ für den Nahverkehr, das deutlich billiger wäre als heute, aber von allen Berlinerinnen und Berlinern gekauft werden müsste. Allerdings ist eine Einigung bei dem Thema noch nicht in Sicht.

Übrigens wird Schwarzfahren auch durch die Gesetzesänderung keineswegs legal. Es bleibt eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Diese Geldbuße müsste zusätzlich zu den ohnehin fälligen 60 Euro bezahlt werden. Sie könnte auch nicht mehr durch Haft abgesessen werden. Wer die Buße nicht bezahlen kann, landet dann in den Schulden.

Arne Immanuel Bänsch

 

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