parallax background

Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

21. Februar 2019

Die kriminalpolitische Debatte in Deutschland ist weiterhin vom Thema Entkriminalisierung von Schwarzfahren geprägt. Die Parteien Die Linke und Grüne hatten bereits im vergangenen Jahr Vorschläge zur Entkriminalisierung von Schwarzfahren vorgelegt. Bis zu einem von allen Bundesländern im Bundesrat beschlossener Gesetzentwurf zur Eingabe in den Bundestag ist es jedoch noch ein weiter Weg.

Im  Berliner Senat gibt es derzeit einen Vorstoß des Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne), der mit einer Bundesratsinitiative zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens beitragen will. Der Berliner Justizsenator plädiert dafür Schwarzfahren nicht mehr als einen Straftatbestand, sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Die Berliner Partei Die Linke spricht sich für die Abschaffung aus, das erhöhten Entgelt der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sei als alleinige Strafe ausreichend.

Insgesamt ist in Berlin die Situation besonders auffällig: Im Jahr 2018 erstatteten die Berliner Verkehrsbetriebe 4.200 Strafanzeigen wegen Schwarzfahrens. Meistens erfolgte auf diese als Straftat anerkannte Tat (Beförderungserschleichung), eine Geldstrafe. Wer diese nicht bezahlen konnte, erhielt nach § 43 des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Ersatzfreiheitsstrafe. Politische Gegner argumentieren, dass Schwarzfahren ein Massendelikt sei, das nicht mit Kostenargumenten aufgehoben werden sollte. Für die Berliner Verkehrsbetriebe rechtfertigt die abschreckende Wirkung der Haftstrafe das Schwarzfahren als Straftat: Im Vergleich zu 2017 waren es noch über 10.000 Personen, die ohne gültiges Bahnticket angetroffen wurden.

Den vollständigen Artikel finden Sie in der Onlineausgabe der taz.
Der DBH-Fachverband fordert die Prüfung des Wegfalls der Ersatzfreiheitsstrafe und alternativer Sanktionen.

 

Feedback 💬

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert