parallax background

„Schöne Aussicht“ anstelle von Gefängnis

18. Januar 2020

Der „hessenreporter“ begleitet den Sozialarbeiter Christian Irion und dessen Schützlinge Marco und Sergeij bei ihren Bemühungen, wieder gesellschaftlich Fuß zu fassen. Ein paar Wochen hat Sergeij schon abgesessen, als er Besuch von Christian Irion bekommt. Der Sozialarbeiter der Haftentlassenenhilfe Frankfurt macht dem Gefangenen einen Vorschlag. Wird es ihm gelingen, den Teufelskreis von Wohnungslosigkeit, Delikten und Gefängnis hinter sich zu lassen?

Im Projekt „Schöne Aussicht“ kann Marco seine Strafe abarbeiten, ohne Gitter, in Freiheit. Einen Platz zum Wohnen gibt es dazu. Sie werden sich schnell einig. Sergeij sitzt im Gefängnis, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hat; irgendwas mit Drogen. Nun wartet er, dass die Staatsanwaltschaft seinen Antrag genehmigt.

Daten des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) zum Bestand der Gefangenen und Verwahrten im Jahr 2019 als pdf-Dokument abrufbar.

Da ist Marco schon weiter: In der Naxos-Halle, Kulturprojekt mitten in Frankfurt, packt er an, stapelt Kartons mit Material für die Malkurse, räumt auf, wenn die vorbei sind. Er hat seine gemeinnützige Arbeit schon fast hinter sich – und Angst vor der Zeit danach. Denn seine kleine Wohnung gehört zum Projekt; er fürchtet, sie zu verlieren, wenn seine Strafarbeit erledigt ist. Und auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt hat einer wie er keine Chance.

Über 4400 Gefangene saßen am 2019 in deutschen Gefängnissen eine so genannte Ersatzfreiheitsstrafe ab (Statistisches Bundesamt). Ein Gericht hat sie wegen eines kleinen Delikts nicht zu Haft, sondern zu einer Geldstrafe verurteilt, Ladendiebstahl, Körperverletzung, Drogenbesitz und vor allem Leistungserschleichung – Schwarzfahren. Das Angebot, die Strafe in Raten zu zahlen, nützt vielen nichts: Wer auf Hartz IV angewiesen ist, hat kein Geld übrig. Und einen Arbeitstag durchzustehen, erscheint manchem unmöglich. So landen Arme hinter Gittern.

Der Hessenreporter begleitet Marco bei seinem Bemühen, wieder Fuß zu fassen: bei der Arbeit, beim Termin mit seinem Sozialarbeiter, beim Putzen seiner Wohnung. Und Marco zeigt, wovor er Angst hat: Wieder im Wohnheim für obdachlose Männer am Hauptbahnhof zu landen oder auf der Wiese am Mainufer. Das wäre der Horror – zurück in die Drogenszene zu müssen, die er hinter sich gelassen hat. Schöne Aussicht statt Knast. Ein Film von Burkhard Plemper.

In den südhessischen Justizvollzugsanstalten befindet sich eine nicht unerhebliche An­zahl Gefangener zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen, die, zum Beispiel wegen eines fehlenden festen Wohnsitzes, die ordnungsgemäße Ladung zum Strafantritt mit Belehrung über die Tilgungsform nicht erreicht hat und die deshalb von der Möglichkeit der Tilgung durch gemeinnützige Arbeit keine Kenntnis erlangt hatten.

Nach § 3 Abs. 3 der Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit kann in diesen Fällen eine nachträgliche Gestattung zur Tilgung durch gemeinnützige Arbeit erteilt werden.

 

Feedback 💬

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert